03/05/2019
"Die Richter seien nach der Vernehmung des Ermittlungsführers der Polizei außerdem zu dem Schluss gekommen, dass man sich auf dessen Abschlussbericht nur wenig stützen könne. Der Beamte habe in seiner Vernehmung angebliche Ermittlungsergebnisse als »Arbeitshypothesen« bezeichnet. Auch die Videos vom Aufmarsch auf der Elbchaussee während des G20-Gipfels seien nicht so aussagekräftig, wie es zuerst schien. Das gelte besonders dann, wenn man die Videos ohne die - aus Sicht der Richter - »suggestiven Bearbeitungen« der Polizei anschaue."
Der Kampf um die Deutungshoheit der G20-Protesttage dauert weiter an. Richter stellen nun die Aussagen der Soko »Schwarzer Block« der Hamburger Polizei und jene der Staatsanwaltschaft in Frage.