21/08/2025
Probealarm der Katastrophenschutz-Warnkanäle am 11.09.2025
So läuft der bundesweite Warntag am 11. September im Landkreis Augsburg ab Überprüfung der Katastrophenschutz-Warnkanäle Bundesweit werden am Donnerstag, 11. September 2025, verschiedene Warnsysteme für den Bevölkerungsschutz getestet. Um 11 Uhr sollen Testwarnungen über verschiedene Kanäle erfolgen, um die Funktionalität der Systeme zu überprüfen und aufeinander abzustimmen. „Die Hochwasserkatastrophe 2024 hat uns allen deutlich vor Augen geführt, wie unerwartet und schnell eine Gefahrenlage eintreten kann. Es ist daher unerlässlich, dass unsere Katastrophenschutzsirenen und alle weiteren Warnkanäle zuverlässig funktionieren und dass die Warnsignale von unseren Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen und richtig verstanden werden. Aus diesem Grund müssen regelmäßige Warntests durchgeführt werden, das ist für uns alle enorm wichtig“, sagt Landrat Martin Sailer. Neben den rund 180 Sirenen für den Katastrophenschutz befinden sich im Landkreisgebiet zudem rund 80 Sirenen, die bislang nur zur Alarmierung der Feuerwehr eingesetzt und jeden ersten Samstag im Monat getestet werden. Diese Anlagen werden am 11. September 2025 nicht getestet.
Ertönt etwa eine Minute lang ein andauernd auf- und abschwellender Heulton, soll er die Bevölkerung dazu veranlassen, auf Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen zu achten und gegebenenfalls auch andere Personen, die sich nicht selbst helfen können, nach Möglichkeit zu unterstützen. In Durchsagen über Radio und Fernsehen erhält man im Anschluss auf den Sirenenton alle wichtigen Informationen und Handlungshinweise.
In der Verordnung über öffentliche Schallzeichen hat der Freistaat Bayern die Bedeutung der verwendeten Warnsignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenentöne sind:
Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient. Signal: Dreimal in der Höhe gleich-bleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegen der Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.