02/06/2026
𝐆𝐞𝐫𝐚𝐝𝐞 𝐢𝐧 𝐟𝐢𝐧𝐚𝐧𝐳𝐢𝐞𝐥𝐥 𝐬𝐜𝐡𝐰𝐢𝐞𝐫𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐙𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧 𝐢𝐬𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐒𝐜𝐡𝐰ä𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠𝐬𝐤𝐨𝐦𝐩𝐞𝐭𝐞𝐧𝐳 𝐝𝐞𝐫 𝐆𝐞𝐦𝐞𝐢𝐧𝐝𝐞𝐯𝐞𝐫𝐭𝐫𝐞𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐟𝐚𝐥𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐖𝐞𝐠!
Die SPD-Fraktion konnte dem Vorschlag zur Neufassung der Hauptsatzung in der Gemeindevertretung nicht zustimmen.
Die Hauptsatzung ist die wichtigste Satzung einer Kommune. Sie regelt unter anderem, welche Entscheidungskompetenzen auf den Gemeindevorstand übertragen werden.
Der vorgelegte Entwurf sah vor, die Höchstgrenzen, bis zu denen Entscheidungen - etwa über Auftragsvergaben - allein durch den Gemeindevorstand getroffen werden können, zu verdoppeln.
Ein Anstieg der Wertgrenzen um 100 % war aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt.
Gerade in finanziell schwierigen Zeiten sehen wir eine solche Ausweitung der Kompetenzen des Gemeindevorstands kritisch, weil sie die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der Gemeindevertretung schwächt. Deshalb hatten wir mit einem Änderungsantrag vorgeschlagen, die bisherigen Wertgrenzen der Hauptsatzung beizubehalten.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Gemeindevertretung auch bei größeren Investitionsprojekten, wenn erforderlich, stets flexible und praktikable Lösungen für die Übertragung einzelner Entscheidungen an den Gemeindevorstand gefunden hat. Umso weniger bestand Anlass, die bisherigen Wertgrenzen grundsätzlich anzuheben. Die Beibehaltung der bisherigen Regelung hätte es der Gemeindevertretung weiterhin ermöglicht, ihrer Kontrollfunktion weiterhin angemessen nachzukommen.
Unser Antrag fand die Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen, wurde jedoch von der Mehrheit der Gemeindevertretung abgelehnt. Politisch bemerkenswert ist dabei, dass diese Mehrheit nur mit den Stimmen der AfD zustande kam – obwohl Vertreter anderer Parteien bzw. Fraktionen öffentlich immer wieder betonen, eine Zusammenarbeit mit der AfD auszuschließen.
Wir stehen weiterhin für Transparenz und demokratische Kontrolle.