23/03/2025
Die Umsetzung der Grundsteuerreform basierend auf dem Bundesmodell würde in Bitburg Wohneigentum verteuern und gewerbliche Grundstücke deutlich begünstigen. Um das zu verhindern, setzte sich die SPD-Fraktion im Bitburger Stadtrat für differenzierte Grundsteuerhebesätze ein – doch die Mehrheit entschied sich stattdessen für eine pauschale Anhebung der Grundsteuer B auf 700 % für alle Grundstücksarten.
Die damaligen Bedenken zur Rechtssicherheit sind mittlerweile ausgeräumt: Das Landesgesetz welches diese Option ermöglicht wurde am 19. Februar verabschiedet, Verschiedene Experten und Verfassungsrechtler haben in einem Anhörverfahren zur Gesetzgebung die rechtliche Zulässigkeit des Gesetzes bestätigt. Der Städtetag hat eine Kommentierung für die Umsetzung sowie eine sehr einfache Mustersatzung vorgelegt.
Bei Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen sehen die Experten keine rechtlichen Bedenken, bspw. dass eine Privilegierung des Wohnens bei einem Belastungsunterschied von 50 Prozent bzw. 1 zu 2 keine Verfassungsmäßigkeitszweifel aufwerfen dürfte. Zudem müsse die Kommune innerhalb der Hebesatzsatzung keine besondere Begründung im Falle einer Hebesatzdifferenzierung formulieren, sagen die Experten.
Bitburg verfügt über alle relevanten Zahlen und das nötige Fachwissen, um die Regelung zügig umzusetzen. Man muss die Entscheidungsgrundlage somit nicht würfeln - wie in der Stadtratssitzung von einigen Mitgliedern gemutmaßt wurde –sondern mit einem einfachen Dreisatz berechnen.
Dennoch konnte sich der Rat auf Empfehlung der Verwaltung nicht für die nächsten konkreten Schritte wie von der SPD-Fraktion beantragt durchringen. Es soll nun nochmals ein teures Gutachten beauftragt werden, das die Situation für Bitburg abermals bewertet. Ein Gutachten zu den bereits vorliegenden rheinland-pfälzischen Gutachten für Bitburg – und das, obwohl man bei uns sogar sehr klar aufgrund der hohen Wohnkosten darlegen könnte, weshalb wir hier vor Ort das Wohnen durch niedrigere Hebesätze begünstigen würden. Man erwartet eine Rechtssicherheit, die auch ein Bitburger Gutachten nicht anders bewerten wird wie die bislang vorliegenden.
Hoffentlich laufen wir durch diese zusätzliche Ehrenrunde nicht Gefahr, die Fristen für die Einführung des Hebesatzes noch in diesem Jahr zu reißen. Das wäre fatal für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt.
Ihr und Euer
Heiko Jakobs,
Bürgermeister für Bitburg