23/04/2025
Naja, lang ist es her!
Am 29.September 1978 führte eine Anfrage im durch einen Abgeordneten der CDU/CSU zu Verwunderung: „Hält die Bundesregierung die in „bw aktuell" vom 21. September 1978 abgedruckte Stellungnahme auf den Leserbrief unter dem Titel „Verpflegungsempfang
mit zwei Essenmarken" auch dann noch für vertretbar, wenn z. B. zwei Soldaten die Verpflegungsportion auf ihre jeweilige Essenmarke empfangen, jedoch nur einer die beiden Portionen mit Einverständnis des anderen isst oder sie Anteile der Gerichte (Suppe gegen Nachtisch) austauschen, und hält sie es für den zuständigen Vorgesetzten des Wirtschaftstruppenteils zumutbar, bei den erwähnten stichprobenweisen Kontrollen eventuell im Befehlsweg oder disziplinar einzuschreiten, was bei konsequenter Verfolgung auf Grund der dargestellten Rechtslage unvermeidlich erscheint?“ Weiter durch dieselbe Person: „Tritt die Bundesregierung der aus vorgenannter Stellungnahme ersichtlichen Auslegung der Rechtslage auch dann bei, wenn berücksichtigt wird, dass nach der Stärkemeldung bereitgestellte, jedoch auf Grund der derzeitigen Handhabung nicht abgeholte Portionen gegen ein nach Pfennigen zu zählendes Entgelt als Schweinefutter oder unter Minderung
des Ernährungswerts als Reste verwendet werden, während andere Soldaten diese Portionen — eventuell aufgeteilt — gerne gegessen hätten, oder sieht sie sich demnach veranlasst, Initiativen für eine bessere Regelung zu entwickeln?“
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