FWI Castrop-Rauxel

FWI Castrop-Rauxel Wir sind eine Freie-Wähler-Initiative
- Bürger für Bürgerinteressen -
Seit über 30 Jahren im Rat

Verabschiedung von den Bürgerinnen und Bürgern.Mit Knabbereien, Sekt und Süßigkeiten verabschiedete sich die FWI am Sonn...
05/09/2025

Verabschiedung von den Bürgerinnen und Bürgern.

Mit Knabbereien, Sekt und Süßigkeiten verabschiedete sich die FWI am Sonntag, den 31.08.2025, vor ihrer Geschäftsstelle an der Ickerner Straße 10, von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Castrop-Rauxel.

Bei super Wetter, guter Laune, gab es viel zu erzählen. Erinnerungen, Dönekes über
die mehr als 36 Jahre Ratsmitgliedschaft, Erreichtes, Wahlprogramme, anstrengende Wahlkämpfe und vieles mehr.
Besucherinnen und Besucher bedauerten unisono unser Aufhören mit:“ Schade.“
„Das ist so Schade".
Wir erklärten schmunzelnd „Schade“ kurzerhand zum Trinkspruch.

Leider hatten wir das Phrasenschwein nicht aufgestellt. „Schade“, es wäre übergequollen,

Es war die letzte Teilnahme der FWI bei Ickern I Feste I Feiern.

Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf!

Herzlichst

Ihre FWI
Freie Wähler Initiative
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CHRONOLOGIE DER FWI SEIT 1989Gründungssatzung vom 23.04.1989Hauptsachthemen waren die Verhinderung- der europaweit größt...
12/02/2025

CHRONOLOGIE DER FWI SEIT 1989

Gründungssatzung vom 23.04.1989
Hauptsachthemen waren die Verhinderung
- der europaweit größten Giftmüllverbrennungsanlage in Ickern,
- der geplanten Motor-Cross- Anlage in Ickern-End und
- von Müllumladestationen nahe Wohngebieten

Erstmalige Teilnahme an der Kommunalwahl 1989
Die SPD verlor nach Jahrzehnten erstmals ihre absolute Mehrheit im Rat der Stadt.
Die FWI zog mit 10,6% der Wählerstimmen erstmals in den Rat der Stadt und
ist seitdem unterbrochen im Rat vertreten.
Durch die veränderten Mehrheiten im Rat konnten die Hauptpunkte der FWI relativ schnell umgesetzt werden.

Es gab KEINE MÜLLUMLADESTATIONEN
KEINE MOTOR-CROSS-ANLAGE UND
KEINE GIFTMÜLLVERBRENNUNGSANLAGE

36 JAHRE SIND EINE LANGE ZEIT, ODER AUCH NICHT!

Aus dem Giftmüllzentrum der Fa. Edelhoff wurde der Mittelstandspark-Ost
Die Gewerbeflächen entlang der Klöckner Str. sind inzwischen fast vollständig besetzt.

Eine Teilfläche (Drabig City) wurde als Wohngebiet für ca. 200 Wohnheinheiten entwickelt.
Mit der vollständigen Umsetzung ist 2025/2026 (nach über 35 Jahren) zu rechnen.

Aus der geplanten Motor-Cross-Anlage wurde das Gewerbegebiet Ickern ½,
das auch fast vollständig besetzt ist.
Am Rande hat sich das AGORA- Kulturzentrum entwickelt. Seit 15 Jahren ist die Bürgergruppe der „grünen Oase“ mit verschiedenen Projekten zur Naherholung aktiv.

FAZIT: DER STADTTEIL ICKERN HAT DURCH DIE AKTIVITÄTEN DER FWI NACHHALTIG AN LEBENSQUALITÄT GEWONNEN!

GEBÜHRENTHEMA AB 1 9 9 3

Im Jahr 1993 sollten die Entwässerungsgebühren um 62% steigen.
Die Gebührenbedarfsrechnung war für die FWI nicht nachvollziehbar!
Es wurde zudem festgestellt, dass ein Großteil der Gebühreneinnahmen nicht
im Kanalnetz investiert wurden, sondern im allgemeinen Haushalt verschwanden.

Der FWI- Vorsitzende Winfried Rabe führte eine Musterklage gegen die Stadt.
Die FWI forderte einen Eigenbetrieb für den Entwässerungsbereich.
Die FWI stellte den Bürger*innen Musterwiderspruchsvordrucke zur Verfügung.
Im weiteren Verlauf sicherte die Stadt allen Gebührenpflichtigen zu, dass im Falle
eines Erfolges der Musterklage alle gleichgestellt würden.

Die Klage war erfolgreich. Die Gebührenzahler bekamen
direkt 4,2 Mio. € zurückgezahlt.

GEBÜHREN, EIGENBETRIEB, STADTENTWÄSSERUNG, EUV

Zusätzlich wurden vom inzwischen gegründeten Eigenbetrieb insgesamt
15,2 Mio. € an Krediten, die die Stadt bei der Gründung des Eigenbetriebes
an diesen übertragen hatte, wieder an die Stadt zurückübertragen, was die
Gebührenzahler nochmals um 1,5 Mio. € pro Jahr entlastete.

Seit der Gründung des Eigenbetriebes und dessen Übergang in den EUV
fließen die Gebühren der Bürger*innen auch tatsächlich nur in die
Gebührenhaushalte, also z.B. in das Kanalnetz. Mögliche Überschüsse verbleiben in
Gebührenausgleichsrücklagen des EUV und können nicht
mehr im städtischen Haushalt zweckentfremdet werden.

FAZIT: DIE KONSEQUENTE ARBEIT DER FWI HAT SICH FÜR DIE
BÜRGER*INNEN KOSTENSENKEND AUSGEZAHLT!

SCHULPOLITIK IN CASTROP – RAUXEL

Im Jahr 2012 wurde die FNR durch einen Bürgerentscheid gerettet.
Die FWI stand dabei an der Seite der Elternschaft, Schüler und
Lehrer.
Die FWI war gegen die Einführung der Sekundarschulen, die inzwischen wieder auslaufend sind.

Die FWI war gegen die Schließung der Gesamtschule in Ickern.
Diese Schule wurde inzwischen wieder neu gegründet und wird in mehreren Stufen weiter ausgebaut und baulich saniert.

FAZIT: DIE FWI HAT AUCH IM BEREICH DER SCHULPOLITIK FÜR IHRE POSITION GEKÄMPT. IM RAT STAND ABER DIE MEHRHEIT VON ROT/GRÜN.
DEREN FALSCHE POLITISCHEN ENTSCHEIDUNGEN
WURDEN LETZTLICH DURCH ANMELDEVERHALTENN DER ELTERN REVIDIERT.

DAUERTHEMEN DER FWI

NEW PARK
Seit der Jahrtausendwende wird der New Park geplant. Ursprünglich als
Großfläche für Industrie und Gewerbe geplant, wird die Fläche aktuell kleinteilig geplant.
Es gibt weiterhin Widerstände gegen die Bebauung von
Grünflächen und die Verkehrsanbindung mit der B 474n steht in den Sternen.

B 474 N / 2. BAUABSCHNITT
die Planung für den Abschnitt von Datteln zur A 45 steht seit 1977 im Raum.
Auch hier gibt es weiterhin erhebliche Widerstände. Aufgrund des erheblichen
Sanierungsbedarfes der Autobahnen und insbesondere der Brücken gibt es aktuell auch wenig Haushaltsmittel. Auch die Stadt Waltrop fragt sich inzwischen, ob eine autobahnähnliche Straße im Stadtgebiet von Waltrop die Lösung sein kann?

KRAFWERK DATTELN 4
Das Kraftwerk Datteln 4 konnte nicht verhindert werden. Es wird aber mit dem
Ausstieg aus der Kohleverstromung in absehbarer Zeit abgeschaltet werden.
Hierfür wurde eine Zeitschiene bis 2030 in Aussicht gestellt. Dieser Zeitpunkt
könnte sich im Rahmen der Energiewende noch etwas nach hinten verschieben.
Aber ein Ende ist absehbar!

DIE ARBEIT DER FWI IN DER AKTUELLEN WAHLPERIODE
2020 – 2025

STADTENTWICKLUNG

Gestaltung Marktplatz
Standort Wochenmarkt
Mehr Bänke in der Innenstadt
Solarbank im Stadtgarten
Toilettensituation in der Innenstadt (Nette Toilette)
Toilettennotwendigkeit am neuen Spielplatz
Ansiedlung neuer Geschäfte
Neugestaltung des Bereiches Münsterplatz (Busbahnhof, Bunker
Post etc.)
Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Altstadt
Verbesserte Sauberkeit im gesamten Stadtgebiet
Einführung eines funktionierenden Parkleitsystems
Verbesserung des ÖPNV- Angebotes
Erhalt von Frischluftschneisen, besonders in der Altstadt
Straßen- und Brückenzustände moniert und notwendige
Maßnahmen vorschlagen

Die FWI hat sich in der aktuellen Wahlperiode mit allen anstehenden Themen befasst.

Im Mittelpunkt standen die Klimawende (von Bund und Land angeschoben), die
Abschaffung der Straßenbaubeiträge, die Planung von Wohnbaugebieten im
Stadtgebiet, die Erarbeitung des regionalen Mobiliätsentwicklungskonzeptes und vieles mehr.
Die Vertreter*ìnnen der FWI haben sich im Umweltausschuss und im Klimabeirat fachkundig eingebracht.

Die FWI hat sich, wie immer, intensiv mit der Finanzsituation der Stadt auseinandergesetzt. Sie hat sich für eine Gebührenerstattung aus den Jahren 2021/ 2o22 im
Entwässerungsbereich an alle Gebührenzahler eingesetzt, jedoch ohne Erfolg
gegen die rot- grüne Ratsmehrheit (siehe Presse). Rot/Grün hat behauptet, dass eine Erstattung an alle Gebührenpflichtigen i.H. v. ca. 2,7 Mio. € die Existenz des
EUV gefährden würde. (Siehe Gewinnabführung) 2012-2021).

Sie hat den Bundeskanzler angeschrieben, um ihn bei seiner Politik- Wende zu unterstützen.
(Themen u. a. Altschulden und Bahnhof- Süd (Siehe Presse o.
die Webseite der FWI)

Sie hat sich zuletzt, als einzige Ratsfraktion, für differenzierte Hebesätze
bei der Grundsteuer B eingesetzt (siehe Presse). Die Fraktionen von SPD,
Grüne, CDU und FDP wollten nicht überzeugt werden!
CDU und Grüne hatten dabei Probleme mit einem Gesetz der von ihnen
gestellten Landesregierung!!!

HAUSHALTSSITUATION DER STADT

Stärkungspakt Stadtfinanzen von 2012 -2021 mit Konsolidierungshilfen
des Landes, um den Haushaltsausgleich wieder zu erlangen.

Ein wesentlicher Faktor war dabei die Anhebung der Grundsteuer B!

Ein zweiter Faktor war eine Gewinnabführung des EUV von 2012 – 2021
an die Stadt von insges. 5,9 Mio. €. Dagegen hatte die FWI erfolglos geklagt (Falsche Kammer beim VG)


GRUNDSTEUERHEBESÄTZE IN DER STADT CASTROP- RAUXEL UND IM DURCHSCHNITT AUF LANDESEBENE SEIT 2010

Hierzu gibt es eine Exceltabelle, die Sie unter dem Link auf
unserer Webseite finden:
https://www.fwi-cas.de

HAUSHALTSSITUATION DER STADT

Die bilanzielle Überschuldung ist 2011 eingetreten. Stand 31.12.2022= 75,2 Mio. € !

Corona- und Ukraine- Schadenisolierung von 2021 – 2023 insgesamt =
42.349.689 €! (sonder)abgeschrieben.
Die Kassenkredite (Altschulden) belaufen sich zum 31.12.2023 auf 135 Mio € !

Die Stadtverwaltung plant im Zeitraum von 2024 – 2036 mit Defiziten pro Jahr!

DEFIZITPLANUNG DER STADT CASTROP – RAUXEL 2024 -2036

Auch hier liegt eine Exceltabelle vor, die Sie unter dem oben
aufgezeigten Link finden

HAUSHALTSSITUATION DER STADT

FAZIT:

Die HH- Situation der Stadt ist desaströs. Sie wird sich weiter verschlechtern!
Eine Konsolidierung kann nur mit Hilfe des Landes und des Bundes erreicht werden.

Seit Jahren gibt es die Forderung nach einer Regelung für die Altschulden
(135 Mio.€ zum Stand 31.12.!!!) Die bisherigen Angebote vom Land waren vergiftet.

Der aktuelle Bundeskanzler und frühere Finanzminister sah ebenfalls
Handlungsbedarf, seine Ampel- Regierung hat aber, solange sie
noch eine Mehrheit hatte, keine Vorschläge gemacht.
Die FDP hat sich für eine Altschuldenregelung ausgesprochen,
diese aber an die Bedingungen geknüpft, dass danach zukünftig keine neue Überschuldung eintreten darf!

Eine Bedingung, C.-R. definitiv nicht einhalten kann (Siehe Defizitplanung).
Der CSU und Teilen der CDU wird unwidersprochen nachgesagt,
dass Sie kein Interesse an einer Altschuldenregelung hätten und deshalb einer
Grundgesetzänderung nicht zustimmen würden.

LÖSUNGSANSÄTZE FÜR DIE DEFIZITREGULIERUNG

Nach der Bundestagswahl am 23.02.2025 darf es keine Koalition
geben, die das Problem der Überschuldung der ärmsten
Städte in Deutschland nicht umgehend angeht.

Schonungslose Ist- Analyse dazu, welche Städte in Deutschland betroffen sind.

Einsetzen einer Expertenrunde. die nachhaltige Lösungen für
überschuldete Städte erarbeitet.

WENN DIE „ETABLIERTEN REGIERUNGSPARTEIEN“ HIER KEINE
LÖSUNGEN SCHAFFEN, HABEN STÄDTE WIE CASTROP- RAUXEL
IHRE ZUKUNFT BEREITS HINTER SICH!

36 Jahre sind genug!In der Mitgliederversammlung vom 26.01.2025 haben die FWI- Mitglieder einstimmig beschlossen zur näc...
11/02/2025

36 Jahre sind genug!

In der Mitgliederversammlung vom 26.01.2025 haben die FWI- Mitglieder einstimmig beschlossen zur nächsten Kommunalwahl am 14.09.2025 nicht mehr anzutreten. Die
FWI beendet ihr Engagement für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Castrop- Rauxel.

In den 36 Jahren Ratszugehörigkeit war unser Ziel engagiert, sachorientiert und umweltbewusst in den Ausschüssen, Arbeitskreisen, Gremien und im Rat zu arbeiten.
Anträge einzubringen, mitzuarbeiten und Präsenz zu zeigen. Die aktiven Mitglieder haben sich über Jahrzehnte unermüdlich in die politische Diskussion eingebracht für die Menschen in unserer Stadt.

In dieser Legislaturperiode sind leider zwei aktive und sehr fachkundige Mitglieder verstorben. Ein Glücksfall war, dass neugewonnene Mitglieder uns kurzfristig aktiv unterstützt haben und so die entstandenen Fachlücken wieder geschlossen werden konnten.
Doch es traf uns in kürzester Zeit wiederum hart, denn unsere beiden Fachleute mussten aus gesundheitlichen und familiären Gründen ihre geschätzte Arbeit kurzfristig wieder
einstellen.

Der Verlust von vier Mitgliedern in der jetzigen Ratsperiode erforderte mehr Aufgaben auf weniger Aktive aufzuteilen und zu kompensieren. Immer mehr Arbeitskreise zusätzlich
zu den Ausschüssen, Betriebsausschüssen und Gremien ist für eine kleine Fraktion eine große Herausforderung. Den Mut zur Lücke finden? Das entspricht nicht unserer Arbeitsauffassung und damit fiel der einstimmige Beschluss zur Kommunalwahl am
14.09.2025 nicht mehr anzutreten. Die Arbeit der FWI endet mit der konstituierenden Sitzung des neugewählten Stadtrates.

Wir haben seit der Gründung der FWI vor 36 Jahren viel erreicht. Unser Augenmerk lag immer auf ganz Castrop- Rauxel, wobei der Stadtteil Ickern im Besonderen durch die politischen Aktivitäten der FWI nachhaltig an Lebensqualität gewonnen hat!

Wir danken unseren Wählerinnen und Wählern.

In den nächsten Tagen folgt eine Chronik über 36 Jahre F W I
>

Stellungnahme der FWI zu den Berichten in den Ruhrnachrichten vom 27. Und 29.11.2024 in Sachen „Festlegung der Hebesätze...
04/12/2024

Stellungnahme der FWI zu den Berichten in den Ruhrnachrichten vom 27. Und 29.11.2024 in Sachen „Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer B ab dem 01.01.2025“

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 27.11.2024 entschieden, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Castrop-Rauxel ab 2025 weiterhin den bisherigen einheitlichen Hebesatz von 825 % zahlen sollen.
Die FWI hat als einzige Fraktion gegen den Beschluss gestimmt. Die FWI will als Entlastung für viele tausend Kleineigentümer und vor allem für Mieterinnen und Mieter differenzierte Hebesätze für Wohngebäude und Nichtwohngebäude einführen. Damit würde der Anstieg der Mietnebenkosten für eine große Personengruppe spürbar gemildert.
Die Politikmehrheit in Castrop-Rauxel sieht die Gefahr der Rechtsunsicherheit bei der Einführung von differenzierten Hebesätzen und möchte vor allem der Kritik der Bürgerschaft aus dem Weg gehen. Dieses Verhalten kann man nur als Nichtstun bezeichnen und es führt unnötigerweise zu höheren Mietnebenkosten bei vielen tausend Kleineigentümern und Mieterinnen und Mietern. Für mögliche Kostensteigerungen bei der Grundsteuer sollen Bund, Land und Finanzverwaltung als Schuldige dargestellt werden.
Ja, das Land NRW hätte, wie andere Bundesländer (Sachsen, Saarland, Bremen) auch, viel früher Veränderungen (Differenzierung der Steuermesszahlen) am Bundesmodell vornehmen müssen, um einen fairen Ausgleich zwischen den Wohngebäuden und
Nichtwohngebäuden sicher zu stellen.
Aber mit der Möglichkeit der Einführung differenzierter Hebesätze durch die Kommunen hat das Land rein rechnerisch seine bisherige Untätigkeit wieder „geheilt“. Das Land hat für jede Kommune eine Empfehlung für differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B gegeben.
In Castrop-Rauxel bedeutet dies, dass für Wohngebäude ein Hebesatz von 694 % und für
Nichtwohngebäude ein Hebesatz von 1.288 % vorgeschlagen wurde, was einem Verhältnis von 1,86 entspricht. Die Gutachter des Landes halten ein Verhältnis von bis zum Faktor 2,0 für verfassungsrechtlich unerheblich.
Dafür sprechen auch die Werte der Länder, die das Bundesmodell verändert haben (differenzierte Steuermesszahlen). Das Verhältnis der Steuermesszahlen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude liegt im Saarland bei 1,88, in Sachsen bei 2,0 und in Bremen bei 2,4.

Auch im Kreis Recklinghausen haben sich Städte für differenzierte Hebesätze entschieden, wie die drittgrößte Stadt Gladbeck und die größte Stadt Recklinghausen!
Ziel beider Städte (die entsprechenden Ratsvorlagen sind öffentlich einsehbar) ist es, die weitere Erhöhung der Mietnebenkosten zu verhindern oder mindestens eine Steigerung abzumildern. Die entsprechenden Vorlagen können wortwörtlich von der Stadt Castrop-Rauxel, ohne zusätzliche Arbeit, übernommen werden.
Die FWI kann nicht nachvollziehen, warum die anderen Ratsfraktionen viele tausend Kleineigentümer und Mieterinnen und Mieter bei der Grundsteuer nicht entlasten will?
Wir verstehen nicht, warum CDU und Grüne das Differenzierungsangebot der von ihnen gestellten Landesregierung nicht aufgreifen?
Wir fragen uns, warum in Castrop-Rauxel eine Abmilderung der Steigerung von Wohnneben-
kosten nicht gewollt ist, obwohl genau dies in Recklinghausen und Gladbeck der Leitgedanke ist und ohne Probleme umgesetzt wird.

Noch ist Zeit, den HFA-Beschluss gegen differenzierte Hebesätze in der nächsten Ratssitzung zu Gunsten vieler Bürgerinnen und Bürger zu ändern!
Wie heute (03.12.24) aus der Presse zu entnehmen ist, hat sich auch die Stadt Dortmund
für differenzierte Hebesätze ausgesprochen.

Es bleibt also die Frage, warum die Einführung differenzierter Hebesätze in Castrop-Rauxel
nicht gehen soll, aber in anderen Städten des Kreises Recklinghausen und z.B. in Dortmund ohne Probleme möglich ist????

Erneute Stellungnahme der FWI zur oft versprochenen Lösung für die Altschulden derärmsten Städte in DeutschlandDie FWI h...
30/10/2024

Erneute Stellungnahme der FWI zur oft versprochenen Lösung für die Altschulden der
ärmsten Städte in Deutschland

Die FWI hat im Juli vehement gefordert, dass die Politiker auf Bundes- und Landesebene
endlich zu tragfähigen und nachhaltigen Lösungen bei der Bewältigung der
Altschuldenproblematik kommen müssen.
Im August (RN 13.08.2024) sagte die SPD-Spitze eine Lösung für Altschulden zu! Ein Termin
wurde aber nicht genannt! Und für die Jahre 2024 und 2025 sind keine Ansätze für die
„Bundesaltschuldenhilfe“ im Bundeshaushalt enthalten.
Trotzdem erklärte der Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe am 22.08.2024 in den
Ruhrnachrichten, dass er noch in diesem Jahr eine Altschuldenlösung für möglich hält,
wenn die Opposition von CDU/CSU eine notwendige Grundgesetzänderung unterstützt!
In den Ruhrnachrichten / Region vom 08.10.2024 spricht sich der FDP-Spitzenkandidat für die Kreistagswahl, Mathias Richter, gegen eine Erhöhung der Kreisumlage aus. Außerdem
signalisiert er Unterstützung bei der Forderung nach einer Altschuldenregelung bzw. bei einem Schuldenschnitt bei den Kassenkrediten der Städte. Auch eine faire Neuordnung der Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden hält er für richtig.
Alle 3 Forderungen sind auch richtig und werden daher auch von der FWI unterstützt!
Allerdings stellt Herr Richter für einen Altschuldenschnitt die Bedingung, dass es bei einem
Schuldenschnitt gleichzeitig ein Neuverschuldungsverbot ( ! ) geben müsse.
Da die Stadt Castrop-Rauxel für die Zeit von 2024 – 2034 mit neuen Defiziten (Schulden) von insgesamt 374,9 Mio. € rechnet, würde sie nach Herrn Richter bei einer Altschuldenlösung nicht berücksichtigt werden können.
Herr Richter kennt offensichtlich das Finanzdesaster der Städte im Kreis Recklinghausen nicht! Die Stadt Castrop-Rauxel hat aktuell innerhalb des Kreises den schlechtesten Finanzstatus und produziert im Zeitraum 2024 – 2034 täglich knapp 94.000 € neue Defizite!!
Die Neuverschuldungsspirale, die Herr Richter verhindern möchte, ist bereits im vollen Gange! Die Stadt Castrop-Rauxel hätte, wenn nichts passiert, im Jahr 2034 über eine
halbe Milliarde € Schulden. Damit würden sich die bisherigen Altschulden mehr als verdreifachen!

Es ist höchste Zeit zu handeln!
Es geht längst nicht mehr nur um eine Altschuldenregelung allein, sondern auch um eine neue, nachhaltige Finanzstruktur zwischen Bund, Länder und Gemeinden.
Immer höhere Schulden und Umlagen bedeuten für die Bürger letztendlich immer höhere Steuern und Abgaben. Die Grundsteuer B lässt grüßen.

Da es für eine Altschuldenregelung mit Bundesbeteiligung einer Grundgesetzänderung bedarf, schiebt Herr Richter den schwarzen Peter gleich in Richtung CSU-Ministerpräsident Söder und den grünen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg weiter. Der FDP-
Bundesfinanzminister hätte ja schließlich eine konkrete Lösung angeboten!
Allerdings wird der Bundesfinanzminister vom Bündnis „Für die Würde unserer Städte“ dafür kritisiert, dass er nicht selbst eine Gesetzesvorlage zur Altschuldenlösung auf den Weg bringt
(Ruhrnachrichten / Nachrichten vom 17.10.2024). Dann müssten alle Fraktionen Farbe bekennen und ihren vielen Worten nun auch endlich Taten folgen lassen!
Leider sieht es nicht nach einer Lösung aus. Aus parteitaktischen Gründen werden mögliche Lösungen blockiert, zu Lasten insbesondere der Bürgerinnen und Bürger der besonders armen Städte wie Castrop-Rauxel, deren Anzahl ständig größer wird.
Thorsten Frei, erster parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion vertrat in der 42. Woche in der Sendung Maischberger die Meinung, dass die gesamte staatliche Ebene in diesem Jahr mehr als 1 Billion € vereinnahmt. Er schließt daraus, dass wir in Deutschland kein Einnahmeproblem haben! Bleibt die Frage, wo die fehlenden Einnahmen der Stadt Castrop-Rauxel, in 2024 = 43,5 Mio. €, geblieben sind ??
Die Abgeordneten der „staatstragenden Parteien“ müssen sich die Frage stellen lassen, warum die Bürgerinnen und Bürger sie wählen sollen, wenn sie sich nachhaltigen Lösungen für das Finanzdesaster der ärmsten Städte in Deutschland vehement verweigern.
Aufgrund der letzten Wahlen ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich Wählerinnen und Wähler „aus Notwehr“ von den bisherigen staatstragenden Parteien abwenden und sich neue Alternativen suchen.
Die aktuellen Abgeordneten haben noch die Chance, bis zur Bundestagswahl in 11 Monaten neue, nachhaltige Lösungen für das Finanzdesaster der ärmsten Städte in Deutschland zu kreieren und formell verbindlich umzusetzen. Vertrauen muss man sich erarbeiten.

08/08/2024

Stellungnahme der FWI zur Presseberichterstattung der Ruhr Nachrichten, und zwar
• Im Lokalteil Castrop-Rauxel am 18.07., 19.07. und 23.07.2024 zur finanziellen Situation der Stadt Castrop-Rauxel, und
• Im überörtlichen Teil „Nachrichten“ am 23.07.2024 („Zusagen statt Schwarze-Peter-
Spiele), und
• Im Teil „Aus der Region“ am 10.07.2024 („Grüne vergeben Votum zur Bundestags-
wahl 2025“)

Sehr geehrte Damen und Herren,
alle oben genannten Artikel beziehen sich direkt oder indirekt auf die desaströse Finanzlage der Stadt Castrop-Rauxel im Besonderen bzw. auf die überschuldeten Kommunen im ganzen Land.
Dass die Stadt Castrop-Rauxel schon seit Jahren faktisch pleite ist, war allen Beteiligten klar.
Die verschiedenen Haushaltssicherungskonzepte hatten immer das Ziel, am Ende des Weges wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Dabei wurde natürlich getrickst und schöngerechnet, denn es galt, die Einnahmen und die Ausgaben irgendwie in Einklang zu bringen.
Aber wie das so ist mit geschönten Zahlen, am Ende wird man von den harten Fakten eingeholt!
Aus Sicht der FWI sind die Überschriften zu den drei Artikeln im Lokalteil der RN
(„Als einzige Stadt im Kreis: Haushalt 2024 nicht genehmigt“ oder „Opposition übt Kritik:
Kämmerer will kein Lügen-Baron sein“ oder „Städtische Mitarbeiter können trotz
Haushalts-Veto aufatmen“) viel zu harmlos formuliert und werden der tatsächlichen Lage nicht gerecht.
Aus der Verfügung der Aufsichtsbehörde geht eindeutig hervor, dass nicht nur der Haushalt
2024 nicht genehmigungsfähig ist, sondern auch, dass bis zum Jahr 2034 ein Haushalts-
ausgleich nicht dargestellt werden kann!
Im Gegenteil, statt eines Haushaltsausgleiches bis 2034 werden in jedem einzelnen Jahr jeweils neue Fehlbeträge zwischen 43,5 Mio. € und 30,8 Mio. € produziert.
Die Überschuldung der Stadt Castrop-Rauxel wird bis 2034 auf insgesamt 450 Mio. € angewachsen sein. Zum 31.12.2022 lag die Überschuldung noch bei 75,2 Mio. €.
Dies bedeutet, dass die Stadt Castrop-Rauxel zumindest in den nächsten 10 Jahren keinen genehmigten Haushalt haben wird und damit auch ihre Zukunft nicht gestalten kann.
Auch ein Bügerbudget für die vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger wird es
nicht mehr geben.
Die tatsächliche Lage ist besorgniserregend.
Viel schlimmer ist aber die Tatsache, dass die jetzt vorliegende ruinöse Bilanz der Kommunalfinanzen von vielen Wissenschaftlern und Gutachtern vorhergesagt wurde.
Die Politik in Land und Bund hat sich auch immer wieder verbal zu ihrer Verantwortung bekannt. Eine Lösung für die überschuldeten Städte hat es bisher nicht gegeben, da sich
Bund und Land seit Jahren ein Schwarze-Peter-Spiel auf Kosten der ärmsten Städte im Land leisten.
Im RN-Artikel vom 23.07.2024 (Seite Nachrichten)fordert der nordrhein-westfälische Städtetag alle politischen Akteure in Land und Bund auf, die letzten notwendigen Schritte zu einer Altschulden-Regelung jetzt zu gehen!!!
Diese lange von den Städten geforderte Altschuldenregelung wird, wie man am Beispiel
Castrop-Rauxel sehen kann, die Lage etwas mildern aber die Tendenz hin zu einer neuen,
noch höheren Überschuldung bis mindestens 2034 nicht verhindern!!!!
Die Ausführungen in der Haushaltsverfügung für das Jahr 2024 sind eigentlich ein Offenbarungseid der Aufsichtsbehörden selbst! Die Aufsichtsbehörde hat schon seit Jahren selbst keine Ideen, wie ein Haushaltsausgleich erreicht werden könnte. Und dies, obwohl sie sich mit dem Regierungspräsidenten und den Verantwortlichen im Land über den Umgang mit den hochverschuldeten Städten abstimmt.
Außerdem ist die Stadt bei der Haushaltsaufstellung bei wichtigen Einnahmepositionen an die Orientierungsdaten des Landes gebunden. Wenn sich in diesem Verfahren dann solch hohe Fehlbedarfe wie in Castrop-Rauxel ergeben, lässt man die Stadt im Regen stehen.
Die FWI ist der Meinung, dass hier politische Entscheidungen getroffen werden müssen, um
die Finanzsituation zwischen Bund, Land und Kommunen auf eine ausreichende und nachhaltige Basis zu stellen. Wir haben nach wie vor kein Erkenntnisproblem sondern, wie in vielen Aufgabenbereichen in Deutschland, ein Umsetzungsproblem!
Als Beweis für diese These kann der RN-Bericht vom 10.07.2024 (Seite „Aus der Region“) herangezogen werden. In dem Bericht wird dargelegt, dass der Kreisverband Recklinghausen von Bündnis 90 / Die Grünen Herrn Robin Conrad als Kandidaten für die Bundestagswahl 2025 nominiert hat.
Als Kommunalpolitiker ist es Herrn Conrad wichtig, eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen sicherzustellen. Wörtlich meint er: „Die Kommunen sind das Rückgrat unserer Demokratie. Wenn es vor Ort nicht funktioniert, ist das das Erste, was die Menschen mitbekommen“ und „funktionierende Kommunen sind die beste Verteidigung gegen Antidemokraten!“

Die FWI unterschreibt die Ziele und Thesen von Herrn Conrad zu 100 %!

Aber wir möchten Herrn Conrad auch zurufen, dass er persönlich dafür gar nicht gewählt werden muss. Denn seine Partei ist sowohl im Land als auch im Bund jetzt aktuell in Regierungsverantwortung und hat im Land mit der CDU und im Bund mit der SPD und FDP parlamentarische Mehrheiten, um die Kommunalfinanzen sicher und nachhaltig für die Zukunft neu zu gestalten.
Warum passiert da nichts?
Die Ampel-Koalition im Bund hat sich nun über Monate über den Haushalt 2025 abgearbeitet. Dabei spielte die „Einhaltung der Schuldenbremse“ eine herausragende Rolle.
Herr Lindner von der FDP (innerhalb der Koalition) und Herr Merz als Oppositionsführer haben sich dabei als „Hüter der Staatsfinanzen“ aufgespielt. Eine immer höhere Verschuldung würde die Zukunftschancen der jungen Generation unzulässig einschränken!!!
Dieses und weitere Argumente für die Einhaltung der Schuldenbremse kann man sicherlich mit gutem Gewissen vertreten. Scheinheilig ist es aber, wenn Bund und Länder für ihre Haushalte Schuldenbremsen einbauen, um die finanzielle Solidität für die Zukunft abzusichern, und gleichzeitig die armen Kommunen in Deutschland, wie z.B. Castrop-Rauxel, mit galoppierenden Schuldenentwicklungen in den Ruin getrieben werden.
Viele Bürgerinnen und Bürger können nicht mehr nachvollziehen, warum Deutschland viele
Milliarden EURO in der Welt ausgibt und zuhause die eigenen Kommunen finanziell nicht
ausreichend ausstattet!
Die FWI ist der Meinung, dass Lösungen für die desaströsen Haushaltslagen der armen Städte in Deutschland jetzt her müssen. Um es mit dem Kanzler zusagen, Zeitenwende ist jetzt! Schwarze-Peter-Spiele und Ausreden zählen nicht mehr. Wir brauchen endlich Lösungen.
Jedes weitere Jahr der Untätigkeit in Bund und Land erhöht die Schulden der Stadt Castrop-Rauxel bis 2034 jährlich um 30-40 Mio. €!!
Die etablierten Regierungsparteien auf Bundes- und Landesebene haben jetzt noch gut
ein Jahr Zeit, um die Finanzprobleme der ärmsten Kommunen in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Eine noch bessere Lösung wäre natürlich, wenn die Staatsfinanzen auf allen Ebenen zukunftssicher neu gestaltet würden.
Sollten die Probleme nicht gelöst werden, muss man davon ausgehen, dass sich viele Wählerinnen und Wähler von den etablierten Parteien abwenden und sich neu orientieren werden.
Wir wollen das nicht! Wir wollen ein zukunftsfestes, entwicklungsfähiges Castrop-Rauxel!
Wir brauchen Taten statt Worte von Bund und Land, und das am Besten gestern!!

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Bürgerdialog zu Starkregenereignissen 2023mit Bürgermeister Rajko Kravanja, Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender...
13/06/2024

Bürgerdialog zu Starkregenereignissen 2023
mit Bürgermeister Rajko Kravanja, Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender der
Emscher Genossenschaft und Herrn Michael Werner, Vorstand des EUV.

Nach den Starkregenereignissen 2023 in den nördlichen Stadtteilen Ickern (Aapwiesen),
und Henrichenburg lud die Stadt zum 10.06.24 zu eine Folgeveranstaltung in die Stadthalle
ein, um weiterhin mit den Bürgerinnen und Bürgern im Dialog zu bleiben.
Vorab nutzten viele das persönliche Gespräch mit den Fachleuten und stellten Fragen zu
der eigenen Situation in Haus, Keller und Grundstück. Viele Bürgerinnen und Bürger hatten
bereits ein 1 - 2-stündiges Beratungsangebot des EUV vor Ort angenommen, um sich über Maßnahmen zum Schutz von Gebäuden bei Starkregenereignissen und technische Anlagen
für den Rückstauschutz zu informieren. Dieses Angebot des EUV besteht noch und dessen Annahme ist erwünscht.
Kontakt: [email protected]

Nach der Begrüßung durch den Bürgermeister Rajko Kravanja und einem Sachstandsbericht
vom Leiter des EUV, Herrn Michael Werner, referierte Herr Professor Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender der Emscher Genossenschaft, zum Thema Stauraumkanal und die gegenwärtigen, klimawandelbedingten Niederschlagsereignisse in der Region.
Natürlich gab es wieder die berechtigte Frage zur Größe des Stauraumkanals und ob dieser
nicht zu klein berechnet sei in Anbetracht des seit Jahren bekannten Klimawandels?
Die Antwort blieb auch bei dieser Folgeveranstaltung die Gleiche. Der Emscher- Umbau begann 2008 und der Stauraumkanal ist nach gesetzlicher DIN- Norm von der Bezirksregierung Münster genehmigt worden.

Auf Rückfrage der FWI hatte Prof. Dr. Paetzel ergänzend berichtet, dass die Anlage incl. der Rohrleitungen nach den “Anerkannten Regeln der Technik“ beauftragt und errichtet wurden und dass für weitergehende Forderungen nicht ausreichend Geld vorhanden war.

Dazu muss man wissen, dass es bei solchen Anlagenausschreibungen drei im Wesentlichen unterschiedliche Qualitäten gibt. Eine kurze Beschreibung für den interessierten Leser:

1. Die obengenannte preiswerteste, solide Anlage nach den “Anerkannten Regeln der Technik“. Nach bekannten Normen und sonstigen Vorschriftenwerken.
2. Die nächsthöhere/ bessere Anforderung “nach dem Stand der Technik“. Das ist mitunter teurer.
3. Die nächsthöhere ist die Anforderung nach Stand der Wissenschaft.

Die Antwort auf die Frage der FWI begründete Prof. Dr. Paetzel des Weiteren damit, dass dies aus monetären Gründen geschehen ist, weil man vor 20 Jahren, als der Emscher Umbau geplant wurde, hierzu noch keine konkreten
Aussagen möglich gewesen sind.
Wir fragen uns allerdings, wenn von vornherein klar ist, dass z.B. die “Aapwiesen“ schon immer im Wasser standen, hätte dies beim Emscher Umbau an diesem Teilstück schon berücksichtigt werden müssen.

Eine weitere Frage der FWI:
Wir haben von Anwohnern gehört, dass vor dem Anschluss des Abwassersystems an den
Stauraumkanal das Regenwasser z.T. in offenen Rinnen direkt in die Emscher floss und es gab kaum Probleme. Mit dem Anschluss an den Stauraumkanal wurden diese Rinnen geschlossen. Alles Wasser wird ins Abwassersystem geleitet und damit erhöht sich bei Starkregen der Druck im System.
Könnte man einen Teil der Rinnen zur Emscher wieder öffnen und das Regenwasser von den Dächern direkt in den Fluss ableiten, um Druck aus dem gesamten Abwassersystem
zu nehmen und damit die Probleme zu verringern und zusätzlich noch Straßen als Notwasserwege einrichten?
Eine engagierte, junge und betroffene Anrainerin erkannte die Chance und stellte die Frage,
ob sie das Regenwasser von ihrem Dach direkt an ihrem Grundstücksende in die Emscher einleiten könne als schnelle, wirksame Sofortmaßnahme?

Herr Prof. Dr. Paetzel erklärte, dass bei jeder Einleitung eine Genehmigung bei der
“Unteren Wasserbehörde“ eingeholt werden müsse, was wahrscheinlich bei Einzelpersonen schwierig sei.
Alle Anrainer der Breslauer Str., Danziger Str., Insterburger Str. etc. müssten jeweils einen Antrag stellen. Unverständnis machte sich breit.
Herr Prof. Dr. Paetzel nahm Kritik und Anregungen auf und es gab erstmalig ein konkretes Ergebnis bei diesem 2. Bürgerdialog für die Betroffenen.

Die Emscher Genossenschaft und die Stadt erklärten sich bereit Bürgerinnen und Bürger bei einer kollektiven Einleitgenehmigung zu unterstützen.

Für die FWI ist es eine positive Perspektive mit dem gemeinsamen Blick nach vorn.

Die Forderung der FWI:
Heute sollte beim Bau von Neuanlagen mindestens die Forderung nach 2. “Stand der Technik“ erfüllt werden, damit wenigstens relative Sicherheit für die nächste Zukunft geschaffen wird. Die offensichtliche Ausrede “Wir haben doch nach DIN gebaut“ darf
bei Planern nicht mehr gelten.
Die Starkregenprobleme in den letzten Monaten sind nicht zuletzt Folgen des
Steinkohlebergbaus, für den seinerzeit gewaltige Geldbeträge zurückgelegt wurden.
Große Teile des Ruhrgebietes liegen durch den Kohleabbau deutlich tiefer als vor
100 Jahren. Auch dieser Umstand hat zu den Problemen im Castrop- Rauxeler Norden
geführt. Es wird Zeit, dass diese Gelder auch in Richtung der Betroffenen gelenkt werden.

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