28/05/2026
Nachfolgend Auszüge aus der Pressemitteilung zum CDU-Antrag zur Änderung der Hundesteuersatzung:
Konkret schlägt die CDU vor, § 5 „Steuerbefreiung“ der bestehenden Hundesteuersatzung zu ergänzen. Künftig sollen Hunde, die aus einem Celler Tierheim übernommen werden, dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind sogenannte gefährliche Hunde gemäß § 3 der Satzung sowie Hunde, die aus dem Ausland nach Deutschland verbracht und lediglich über ein Celler Tierheim vermittelt werden. 🐶🏡
Fraktionsvorsitzender Alexander Wille betont die Bedeutung des Antrags für den lokalen Tierschutz:
„Unsere Tierheime leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für den Schutz von Tieren in unserer Stadt oft unter schwierigen Bedingungen und mit begrenzten Kapazitäten. Dieses Engagement verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch konkrete Unterstützung.“ 💪🏼
Die CDU-Fraktion hat sich zudem bei Besuchen im Waldtierheim Osterloh in Altencelle sowie im Tierheim Vorwerk selbst einen Eindruck von der Situation vor Ort verschafft und mit den Verantwortlichen gesprochen. Dabei wurde deutlich, mit welchen Herausforderungen die Einrichtungen tagtäglich zu tun haben. 🫶🏼
➡️ Die derzeit gültige Hundesteuersatzung stammt aus dem Jahr 2015. Bereits heute sind Hunde, die sich im Tierheim befinden, von der Steuer befreit. Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist es nur konsequent, diese Regelung weiterzuentwickeln.
Marianne Schiano: „Uns ist wichtig, dass diese Förderung gezielt den Celler Tierheimen zugutekommt. Deshalb haben wir bewusst eine klare Abgrenzung vorgenommen. Unser Ziel ist es, die lokale Infrastruktur im Tierschutz zu stärken und gleichzeitig mehr Menschen für die Adoption eines Tierheimhundes zu gewinnen.“ ❤️
Über den Antrag wird der Rat der Stadt Celle in einer der kommenden Sitzungen beraten.