09/06/2024
An der ein oder anderen Stelle im aktuellen Politikgeschehen drängt sich unweigerlich
der Verdacht auf, dass sich der Blick der Politik an den Rand der Gesellschaft verschoben hat.
Beispiele sind:
• Die polarisierende Debatte zu den Energiekosten in 2022/2023,
• die immerwährenden linksideologischen Gleichheitsfantasien,
• das Aussetzen von Sanktionen bei Verweigerungshaltung und
• exorbitante Erhöhung des Bürgergeldes (wohlgemerkt wegen der gestiegenen Inflation)
• sowie die absurde Vorstellung, der Staat hätte eine Bringschuld gegenüber denjenigen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen und sich beim Beantragen von Geldern Hilfe zu suchen.
Die Mitte der Gesellschaft erlebt hingegen zunehmend Vernachlässigung. Vorliegend geht es um junge Familien. Weil in Sachsen noch immer rund 70% der Frauen nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit gehen (Statistisches Bundesamt 2024), geht es vor allem um Frauen. Bereits auf die Zahlung der einmaligen Energiepauschale durch den Bund mussten Elterngeldbezieherinnen verzichten, weil nicht geklärt werden konnte, wie die Auszahlung an die Elterngeldempfänger praktisch bewerkstelligt werden könne. Es einfach mit dem Elterngeld zu überweisen, wäre wohl zu einfach gewesen. Die dreihundert Euro müssen bei der Einkommensteuererklärung für 2022 beantragt werden, vorausgesetzt man weiß um diesen Umstand.
Jetzt geht es um Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten und sich entschlossen haben, Mutter zu werden bzw. ein weiters Kind zu bekommen. Völlig lautlos und unkommentiert durch Medien, feministische Interessenverbänden oder sonstige „paritätischen“ Vereinigungen, die in der Regel hinter jedem Busch Ungerechtigkeiten antizipieren, kann u.a. beim Bundesministerium des Inneren und für Heimat, auf der Homepage des Freistaates Sachsen oder auf den Seiten von Ver.di nachgelesen werden, dass das Inflationsausgleichsgeld in der Elternzeit nicht gezahlt wird. Und zwar dann nicht, wenn nicht „an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat (§ 2 Absatz 1)“.
Stellen wir uns zwei Szenarien vor:
1. Amazon würde seinen Mitarbeiterinnen in Elternzeit kein Inflationsausgleichsgeld zahlen oder
2. man würde das Zahlen des Ausgleichsgeldes an die Bemühungen von Bürgergeldemp-fängerinnen knüpfen, eine versicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen.
Und merken Sie etwas? Als Freie Demokratin beschämt es mich, wie der Staat mit seinen Mitarbeiterinnen umgeht. Es ist völlig respektlos und ohne Wertschätzung, wenn gerade denjenigen Ausgleichszahlungen verwehrt werden, die u.a. gestiegene Lebensmittelpreise kompensieren sollen und gerade Familienzuwachs bekommen haben. Denn wer als die Familien, die sich für ein Kind oder ein weiteres Kind entschieden haben, ist stärker von den steigenden Preisen betroffen? Das wissen nicht nur diejenigen, die Kinder haben. Als liberale Arbeitnehmerin verärgert es mich zudem, dass wir Arbeitnehmerinnen augenscheinlich keine Stimme haben. Ich für meinen Teil möchte das nicht länger hinnehmen.
Lasst uns zusammen für mehr Leistungsorientierung in unserer Gesellschaft und Gerechtigkeit für Arbeitnehmerinnen kämpfen!
Dr. Caroline Morgenstern, Vorstandsmitglied der Liberalen Arbeitnehmer Sachsen e.V.