AfD - Stadtratsfraktion Chemnitz

AfD - Stadtratsfraktion Chemnitz Die AfD Fraktion im Chemnitzer Stadtrat.

08/06/2026

Unser Stadtrat Ulrich Oehme sprach zum letzten Stadtrat zum TOP 6.6 - Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz zum Alkoholkonsumverbot auf dem Thomas-Mann-Platz in Chemnitz

Dort steht unter § 2 Alkoholkonsumverbot
(1) Im Geltungsbereich der Verordnung ist es verboten
2. alkoholische Getränke zum Zwecke des Konsums mit sich zu führen.

Unser Änderungsantrag dazu:
Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt geändert:
Streichung § 2 Punkt (1) 2. und § 4 Punkt (1) 2.

👉 Hört selbst rein.

✔️ Wochenrückblick KW23Auch in der vergangenen Woche war die AfD Stadtratsfraktion Chemnitz in zahlreichen Sitzungen, Te...
08/06/2026

✔️ Wochenrückblick KW23
Auch in der vergangenen Woche war die AfD Stadtratsfraktion Chemnitz in zahlreichen Sitzungen, Terminen und Veranstaltungen aktiv:

Montag
✔️ Fraktionssitzung
✔️ Baustellenbegehung Kooperationsschule

Dienstag
✔️ Ausschuss Wirtschaft und strategische Entwicklung (AWSE)
✔️ Aufsichtsrat Theater

Mittwoch
✔️ Gedenkfeier auf dem Neumarkt
✔️ Schul- und Sportausschuss
✔️ außerordentliche Fraktionssitzung

Donnerstag
✔️ Kulturausschuss

Samstag
✔️ Kinderfest im Gablenzer Bürgerpark

Für Chemnitz im Einsatz. Wir hören zu, nehmen Anliegen ernst und setzen uns verlässlich für die Chemnitzer Bürger ein.

05/06/2026

Die Rede unseres Stadtrates Nico Köhler zur Einbringung unseres Änderungsantrages:

"Der Stadtrat beschließt, die Anlage 3 um einen Punkt 12 zu ergänzen: 500.000€ für die Sanierung des Gerätehauses der FFW in Rabenstein, Instandsetzung Tore und Heizungsanlage" zum Beschlusspunkt 6.2:

B-094/2026 - Umsetzung des Sachsenfondsgesetzes - Teil 2 - im Rahmen des pauschalen Investitionsbudgets gemäß § 4 Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung (KomInvStärkVO)
also der Verteilung der Sonderschulden in Chemnitz.

📷 Hört selbst rein #

04/06/2026

Unser Stadtrat Ulrich Oehme sprach zum letzten Stadtrat zum TOP 6.2: Umsetzung des Sachsenfondsgesetzes - Teil 2 - im Rahmen des pauschalen Investitionsbudgets gemäß § 4 Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung (KomInvStärkVO)

Im Redebeitrag geht es die Ergänzung durch Maßnahme 13 Sanierung Talsperre Euba.

👉 Hört selbst rein.

Ihre Anfrage RA-084/2026 - Kommunaler WärmeplanSehr geehrter Herr Köhler,zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des...
04/06/2026

Ihre Anfrage RA-084/2026 - Kommunaler Wärmeplan
Sehr geehrter Herr Köhler,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

1. Um der für Chemnitz geltenden Frist zu genügen, muss in der Stadtratssitzung am 27.05. darüber entschieden werden, da der Stadtrat erst einen Tag nach Ablauf der Frist, nämlich am 01.07, wieder tagt. Steht die Entscheidung zur Annahme des kommunalen Wärmeplans der Stadt Chemnitz bereits am 27.05. auf der Tagesordnung?

Ja

2. Warum wurde dieses komplexe Thema in so großer Eile behandelt, obwohl uns ganz klar keine Konsequenzen drohen, wenn wir die Frist reißen oder gar keinen Kommunalen Wärmeplan beschließen?

Am Kommunalen Wärmeplan (KWP) wird seit Frühjahr 2024 kontinuierlich gearbeitet. Bereits 2023wurden dazu Fördermittel eingeworben. Mittlerweile ist ein KWP entstanden, welcher Orientierung für die Wärmewende bietet, insbesondere wo Fernwärmenetze zur Verfügung stehen und wo nicht. Der KWP soll sofort beginnend schrittweise umgesetzt und aktualisiert werden, um zur Einhaltung der beschlossenen und der gesetzlichen Klimaschutzziele beizutragen.
Auch wenn das Wärmeplanungsgesetz keine Sanktionen vorsieht, ist von der Rückforderung von mehr als 230.000 € Fördermitteln auszugehen.

3. Inwieweit spiegeln sich die aktuellen Preisexplosionen im vorliegenden Entwurf wieder und ist vorgesehen, den Plan dahingehend noch vor der Abstimmung zu überarbeiten?

Die aktuellen Preisentwicklung sind nicht unmittelbar Gegenstand des KWP, sondern individuell imRahmen konkret geplanter Vorhaben zur Wahl bzw. zur Erneuerung des Heizungssystems als zu erwartende Betriebskosten zu bewerten.

4. Gibt es Überlegungen, die Abstimmung zu vertagen oder den Entwurf ganz zu verwerfen?

Nein

5. Falls nicht, worin liegt der Mehrwert für die Chemnitzer, über einen Wärmeplan abzustimmen, der mit veralteten Modellen arbeitet?

Der KWP wurde nicht mit veralteten Methoden erarbeitet. Er resultiert aus der Bestands- und Potenzialanalyse der Strukturen, Akteure und Ressourcen in der Stadt Chemnitz und den Zielen der Stadtentwicklung sowie des Klimaschutzes. Zudem wird eine sozio-ökonomischen Begleituntersuchung im Hinblick auf die Auswirkungen der Wärmewende auf die Bevölkerung erstellt und eingearbeitet. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Freundliche Grüße

Knut Kunze
Bürgermeister

Adresse

Markt 1
Chemnitz
09111

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