13/06/2026
💧💙 Ab dem 1. Juli 2026 wird in Bayern erstmals der sogenannte Wassercent erhoben.
Damit soll ein bewusster und nachhaltiger Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser gefördert werden. 🌍💦
🚰 Betroffen sind alle, die Grundwasser direkt aus einem eigenen Brunnen entnehmen – beispielsweise öffentliche Wasserversorger, Unternehmen 🏭 oder private Entnehmer.
📝 Wer von der Entgeltpflicht betroffen ist, kann die tatsächlich entnommene Wassermenge bis zum 1. März 2027 der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde melden.
Das Umweltministerium empfiehlt, vorhandene Zählerstände – beispielsweise von Wasseruhren 🚰 oder Stromzählern von Pumpen ⚡ – zum 1. Juli und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren.
🏠 Haushalte, die ihr Wasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen, müssen keine Meldung abgeben.
ℹ️ Weitere Informationen zum Wassercent und den geltenden Regelungen finden Sie unter:
stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg
📲Die ausführliche Pressemitteilung des Umweltministeriums gibt's auch auf der Homepage des Landkreises Coburg unter:
https://www.landkreis-coburg.de/aktuelles/pressemitteilungen/10062026-wassercent