09/04/2020
Ihr Lieben,
wir haben leider keine guten Nachrichten. Das Verwaltungsgericht Köln hat unseren Antrag soeben abgelehnt.
Der Beschluss des Gerichts liegt uns noch nicht vor, sodass wir auch die Entscheidungsgründe nicht kennen. In einem vorausgegangenen Telefonat mit dem Vorsitzenden Richter der Kammer Andreas Fleischfresser wurden uns gegenüber aber insbesondere die folgenden Bedenken geäußert:
1.) Zeitliche Komponente: Warum ist eine Aktion gerade jetzt erforderlich, wo doch die CoronaSchVO eine zeitliche Begrenzung hat und „die Lage in Ungarn vermutlich auch noch in ein paar Wochen die gleiche wäre“
2.) Juristischer Versammlungsbegriff: Ist unsere Aktion überhaupt eine Versammlung i.S.d. VersG? Falls nicht, würde die Öffnungsklausel des § 11 Abs.2 CoronaSchVO keine Anwendung finden, da es sich um eine Sondernutzung handeln würde, die zurzeit ohnehin nicht zulässig sei.
3.) Gefahrenlage; Störerhaftung als Zweckveranlasser: Am Osterwochenende schafft unserer Aktion die Gefahr von Menschenansammlungen.
Wenn dies wirklich die tragenden Gründe sind, teilen wir die darin geäußerten Bedenken nicht.
zu 1.) Wir sehen diese Aussage höchst kritisch, da die Maßnahmen auch nach dem 20.04. wohl noch in anderer Form fortdauern werden und man die Menschen in der Ausübung von Grundrechten nicht auf unbestimmte Zeit vertrösten kann. Ein Ende der Maßnahmen ist derzeit nicht absehbar.
Zudem richtet sich unser Protest auch gegen die Situation der Menschen in den Flüchtlingslagern an der europäischen Außengrenze. Hier kann jeder weitere Tag Menschenleben kosten.
zu 2.) Hierbei handelt es sich in unseren Augen um einen juristischen Winkelzug. Eine Versammlung im juristischen Sinne könnte man zudem schnell herbeiführen, indem man mit drei Personen (und 1,5m Abstand) vor Ort wäre, was ohnehin wohl der Fall gewesen wäre. Es geht uns gerade darum, dass wir die vom Gesetzgeber durch die Öffnungsklausel bewusst geschaffene Möglichkeit alternativer (Corona-kompatibler) Protestformen in Anspruch nehmen wollen – in Kooperation mit den Behörden. Da momentan das Versammlungsrecht in einer bisher nie dagewesenen Form eingeschränkt ist, sehen wir die Behörden sogar in der Pflicht, kreative Formen des Protests zu ermöglichen. Stattdessen sehen wir eine pauschale Abwehrhaltung, die diesen Passus der Verordnung ad absurdum führt.
Zu 3.) Wir wirken bewusst darauf hin, dass unsere Aktion nicht vor Ort, sondern von zu Hause aus erlebt werden soll. Hierzu sind Live-Streams und ähnliche Aktionen geplant. Unserer Ansicht nach werden mal abgesehen vom zeitlich und räumlich klar begenzten Aufbau nicht mehr Personen den Ort besuchen, als dies ohnehin am Osterwochenende der Fall wäre. Wir haben ein Sicherheitskonzept geplant, das den Zugang zur Fläche begrenzen und Besucheransammlungen vermeiden würde. Im Vergleich zum Normalzustand wäre die Gefahr von Menschenansammlungen nicht in einem erheblichen Maße gesteigert.
Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass unser Protest nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Nun steht von unserer Seite die Überlegung im Raum, weitere Rechtsmittel einzulegen. Es handelt sich um grundsätzliche Fragen zur Wahrnehmung von Grundrechten in Zeiten von Corona, deren höchstrichterliche Klärung wohl in unser aller Interesse liegt.
Gleichzeitig haben wir uns an verschiedene Medien gewandt, denn wir glauben, dass die mit unserem Protest verbundenen Fragen noch viele andere Menschen interessieren:
Wie ist politischer Protest zu Zeiten wie diesen überhaupt möglich? Sind pauschale Einschränkungen vieler Grundrechte noch verhältnismäßig?
Wir unterstützen die Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung voll und ganz, sehen es aber dennoch sehr kritisch, dass selbst kreative Protestformen wie unsere, die nicht gegen die geltenden Beschränkungen verstoßen würden, nicht zugelassen werden. Andere Städte zeigen derweil, dass Protest auch in Corona-Zeiten möglich ist:
So wurde in Münster eine Aktion von Anti-Atomkraft-Gegner durch das örtliche Verwaltungsgericht erlaubt und auch Hamburg zeigt sich neuerdings kooperativ.
Was uns besonders freut, ist dass ein Ableger unserer Aktion in Wiesbaden angemeldet wurde und auf das Wohlwollen der dortigen Behörden trifft.
Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden!