03/09/2026
Seit dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Eine Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW bietet erstmals einen flächendeckenden Überblick zum Umsetzungsstand in NRW:
Die Kommunen haben die erforderlichen Plätze durch enorme Anstrengungen weitgehend geschaffen. Gleichzeitig bleiben Herausforderungen bei Finanzierung, Personal, Räumen und Betreuungsqualität bestehen.
Der Ausbau bleibt ein Kraftakt. Unser Hauptgeschäftsführer Christof Sommer betont daher, dass Bund und Land endlich ihren Pflichten hinsichtlich einer auskömmlichen Finanzierung und verbindlichen Rahmensetzung nachkommen müssen:
„Wer einen Rechtsanspruch schafft, muss auch dafür sorgen, dass er im Sinne der Kinder und Familien überall dauerhaft und in gebotener Qualität geleistet werden kann.“
Die Pressemitteilung sowie die gesamten Umfrageergebnisse sind auf unserer Homepage zu finden: https://kommunen.nrw/themen/schule-kultur-und-sport/erste-landesweite-ogs-umfrage-zeigt-staedte-und-gemeinden-stemmen-rechtsanspruch-trotz-schwieriger-voraussetzungen/