14/10/2024
„15 Euro mindestens – eine Frage des Respekts!“
Die SPD hat bei ihrer Vorstandsklausur bekräftigt, den gesetzlichen Mindestlohns auf die notwendigen 15 Euro anzuheben. Dafür kämpft seit langem auch die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD (AfA). „Wer jeden Tag hart arbeitet, muss auch vernünftig bezahlt werden – und davon leben können. Ohne zusätzliche Transferleistungen! Das ist auch eine Frage des Respekts“, betont die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD Cansel Kiziltepe.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 in Deutschland eingeführt und seitdem schrittweise erhöht. Zuständig hierfür ist die stark kritisierte, nicht paritätische Mindestlohnkommission. Zuletzt stieg der Mindestlohn 2024 auf 12,41 Euro, ab 1. Januar 2025 steigt er vollkommen unzureichend noch einmal um 41 Cent!. Die letzten Erhöhungsschritte haben denn auch Diskussionen über eine Reform der Mindestlohnkommission ausgelöst.
„Der gesetzliche Mindestlohn hat seit seiner Einführung 2015 dazu geführt, dass der Niedriglohnsektor in Deutschland entscheidend geschrumpft ist. Neben Beschäftigten in Mini- und Teilzeitjobs profitieren vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland vom gestiegenen Mindestlohn. Gute Löhne stärken nicht nur die Kaufkraft, sie sind auch ein Ausdruck von Respekt gegenüber den Arbeitnehmenden“, sagt die AfA-Chefin. „Nicht weniger als 15 Euro. Das haben die Menschen verdient. Und das sollen sie auch bekommen!“
Und dabei hilft die 2022 verabschiedete Europäische Mindestlohnrichtlinie und deren Anforderungen, die die Mindestlohnkommission zukünftig in ihrer Arbeit berücksichtigen muss. Hierzu zählen unter anderem die allgemeine Lohnentwicklung, die Kaufkraft des Mindestlohns und die Entwicklung der Produktivität. Als wichtigste Orientierungsgröße für ein angemessenes Mindestlohniveau empfiehlt die Europäische Mindestlohnkommission, dass der Mindestlohn nicht weniger als 60 Prozent des sogenannten Medianlohns betragen soll. Und das ist nur gut so!