02/06/2026
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den CSD Dresden 2026 vorläufig als Versammlung eingestuft und dabei den hohen Stellenwert der Versammlungsfreiheit betont. Das ist richtig. Denn im Eilverfahren darf ein politischer Protest nicht einfach kleinverwaltet werden, nur weil Behörden ihn lieber als „Unterhaltung“ oder Sondernutzung behandeln würden.
Das Gericht macht damit deutlich: Wo Grundrechte auf dem Spiel stehen, haben bürokratische Abwehrreflexe zurückzutreten. Gerade in einer Zeit, in der queeres Leben zunehmend angegriffen wird, ist das ein wichtiges Signal. Wer den CSD entwerten wollte, ist vorerst gescheitert. 🏳️🌈⚖️