09/06/2026
Wer in Sachsen Wohngeld beantragt, wartet rund zwölf Wochen auf eine Entscheidung. Für Menschen, die auf Unterstützung bei den Wohnkosten angewiesen sind, ist das eine lange Zeit. Besonders problematisch: Die Staatsregierung kann nicht einmal sagen, wie viele Anträge landesweit aktuell offen sind. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/6960) unseres kommunalpolitischen Sprechers Bernd Rudolph.
Bernd Rudolph hatte sich bereits als Vorsitzender der BSW-Stadtratsfraktion in Zwickau nach der Situation vor Ort erkundigt. Das Beispiel zeigt, wie groß die Herausforderung ist: Dort konnte die Bearbeitungszeit zwar durch organisatorische Verbesserungen von rund acht Monaten auf drei bis vier Monate gesenkt werden. Gleichzeitig waren Ende April aber noch mehr als 1.100 Anträge in Bearbeitung.
Bernd Rudolph erklärt:
„Die Entwicklung in Zwickau zeigt zweierlei: Erstens leisten die Beschäftigten in den Wohngeldbehörden enorme Arbeit und Verbesserungen sind möglich. Zweitens sind selbst drei Monate Wartezeit für viele Betroffene noch immer zu lang. Wer Wohngeld beantragt, verfügt meist nicht über große finanzielle Rücklagen. Unterstützung muss dann ankommen, wenn sie gebraucht wird.“
Die Staatsregierung verweist auf die Wohngeld-Plus-Reform des Bundes, gestiegene Fallzahlen und Personalengpässe. Das mag die Lage erklären, löst aber das Problem nicht. Wer Bearbeitungszeiten verkürzen will, muss auch wissen, wie viele Verfahren offen sind. Eine fehlende landesweite Übersicht ist dafür keine Grundlage.
Besonders kritisch ist außerdem, dass Vorschüsse bei langen Bearbeitungszeiten laut Staatsregierung nur in seltenen Ausnahmefällen gezahlt werden.
Unser sozialpolitischer Sprecher Ronny Kupke stellt klar:
„Niemand erwartet eine Entscheidung über Nacht. Aber Menschen dürfen nicht wegen langwieriger Verwaltungsverfahren in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Deshalb müssen Möglichkeiten wie Vorschüsse stärker genutzt werden, wenn sich Verfahren über viele Wochen hinziehen.“
👉 Wir fordern: Bearbeitungszeiten weiter verkürzen, Datengrundlage verbessern und Betroffene schneller unterstützen. Sozialleistungen müssen wirken, wenn sie gebraucht werden.