16/06/2026
Immer häufiger wird das sogenannte „𝗡𝗲𝘂𝘁𝗿𝗮𝗹𝗶𝘁𝗮̈𝘁𝘀𝗴𝗲𝗯𝗼𝘁“ angeführt, wenn Fachkräfte oder Träger der Kinder- und Jugendhilfe sich zu Menschenwürde, Demokratie oder Inklusion positionieren.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG LJÄ) stellt in einer aktuellen Stellungnahme klar: 𝗘𝗶𝗻 𝗮𝗹𝗹𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗲𝘀 𝗡𝗲𝘂𝘁𝗿𝗮𝗹𝗶𝘁𝗮̈𝘁𝘀𝗴𝗲𝗯𝗼𝘁 𝗳𝘂̈𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿- 𝘂𝗻𝗱 𝗝𝘂𝗴𝗲𝗻𝗱𝗵𝗶𝗹𝗳𝗲 𝗴𝗶𝗯𝘁 𝗲𝘀 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁.
Im Gegenteil: Das SGB VIII verpflichtet die Kinder- und Jugendhilfe dazu, die Rechte, Interessen und Entwicklungsbedingungen aller jungen Menschen aktiv zu fördern. Kinderrechte, Menschenwürde und demokratische Werte sind daher keine beliebigen Meinungen, sondern zentrale Grundlagen professionellen Handelns.
Kinder- und Jugendhilfe darf gegenüber menschenfeindlichen, diskriminierenden oder demokratiegefährdenden Positionen nicht gleichgültig sein.
Ich schließe mich dieser Haltung ausdrücklich an. 𝗘𝗶𝗻𝗲 𝗱𝗲𝗺𝗼𝗸𝗿𝗮𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿- 𝘂𝗻𝗱 𝗝𝘂𝗴𝗲𝗻𝗱𝗵𝗶𝗹𝗳𝗲 𝗶𝘀𝘁 𝘄𝗲𝗿𝘁𝗲𝗴𝗲𝗯𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻, 𝗺𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗼𝗿𝗶𝗲𝗻𝘁𝗶𝗲𝗿𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗶𝗵𝗿𝗲 𝗣𝗼𝘀𝗶𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗱𝗲𝘂𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝘃𝗲𝗿𝘁𝗿𝗲𝘁𝗲𝗻.
👉 Hier findest du die Stellungnahme der BAG LJÄ:https://www.bag-landesjugendaemter.de/media/filer_public/54/28/5428cc77-a52f-4317-bc17-59ae8ebe2f29/s038-2026-demokratie-vielfalt-wertefreiheit-schuetzen.pdf
Wie siehst du das? Ich freue mich auf den Austausch in den Kommentaren.