02/10/2025
+++ Zur Haushaltskonsolidierung +++
Wie die meisten Kommunen in Deutschland steht auch Eckernförde vor großen Herausforderungen: Die finanziellen Ressourcen der Stadt sind begrenzt und werden es absehbar auch zukünftig sein. Wohnraumschaffung, sozialer Zusammenhalt, Stärkung der Bildung und Klimaschutz sind Ziele, die uns auch in finanziell herausfordernden Zeiten leiten. Als demokratische Parteien in der Ratsversammlung sehen wir uns in einer gemeinsamen Verantwortung, die Herausforderungen anzunehmen und die Stadt zusammen mit der Verwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zu gestalten.
Über die hier beschriebenen Maßnahmen gibt es ein weitgehendes Einvernehmen der demokratischen Parteien in der Ratsversammlung. Daneben sind im Verlaufe der Beratungen – darunter auch eine Einwohnerversammlung im Juni 2025 – weitere Vorschläge entwickelt worden, die nur von einzelnen Parteien getragen und die dementsprechend im Laufe der nächsten Monate mit gesonderten Anträgen zur Abstimmung gestellt werden. Dass demokratische Parteien nicht in allen Zielen einig sind und dass sie unterschiedliche Prioritäten setzen, ist aus unserer Sicht allerdings kein Zeichen mangelnder Kooperationsbereitschaft, sondern Ausdruck einer pluralen Gesellschaft. Mitunter ist eine klare Entscheidung durch eine demokratisch gewählte Mehrheit sinnvoller als ein halbgarer Kompromiss beim Versuch, es allen recht zu machen.
Wichtig ist uns aber, dass die Haushaltskonsolidierung weder in ihren einzelnen Bestandteilen noch in der Summe aller Maßnahmen den Zusammenhalt in der Stadt gefährden darf. Deshalb werden wir darauf achten, wie sich einzelne Maßnahmen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und Geschlechter auswirken. Wir wollen unseren Beitrag leisten, damit Eckernförde auch zukünftig handlungsfähig ist. Wir erwarten von den Verantwortungsträgern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, dass sie uns auf diesem Weg unterstützen.
Deshalb beantragen wir:
Die Ratsversammlung möge beschließen:
Der Eckernförder Haushalt wird in einem mehrstufigen Verfahren konsolidiert, bei dem sowohl Einnahmen als auch Ausgaben den finanziellen Herausforderungen angepasst werden:
1. Auf der ersten Stufe werden die Steuersätze der kommunalen Steuern zum 1. Januar 2026 angehoben. Damit sollen die seit der letzten Steuererhöhung im Jahr 2017 eingetretenen allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund von Inflation, Tarif- und Preiserhöhungen zumindest teilweise aufgefangen werden. Hierzu wird die Bürgermeisterin gebeten, folgende zum 1. Januar 2026 wirksame Steueranpassungen vorzubereiten und der Ratsversammlung mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2026 vorzulegen:
1.1 Der Hebesatz der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) wird von 304 % auf 400 % erhöht.
1.2 Der Hebesatz der Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) wird von 418 % auf 500 % erhöht.
1.3 Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von 370 % auf 430 % erhöht.
1.4 Die Vergnügungssteuer wird von 14 % auf 18 % erhöht.
1.5 Die Hundesteuer wird von 80 bzw. 90 bzw. 100 € auf einheitlich 120 € je Hund erhöht.
1.6 Die Zweitwohnungssteuer wird auf den höchstmöglichen Wert unter Ausweitung des zu veranlagenden Personenkreises erhöht.
1.7 Die Gebühren für die Nutzung der Stadthalle werden gem. Variante C der VL-30/2025 um 20% erhöht. Für Veranstaltungen der Eckernförder Schulen soll auf Antrag durch die Bürgermeisterin ein Zuschuss gezahlt werden.
2. Auf der zweiten Stufe sollen bis zum 1. April 2026 die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für weitere Maßnahmen zur Einnahmeerhöhung geschaffen werden Hierzu sollen der Mietzins bei der Neuvermietung von städtischen Liegenschaften und der Erbpachtzins bei einem Wechsel von Erbbaurechtsnehmern angemessen erhöht werden.
3. Die Konsolidierung des Haushaltes erfolgt nicht nur mit Erhöhung der Einnahmen, sondern auch mit Überprüfung von Grundsatz-, Verfahrens- und Satzungsbeschlüsse sowie einer politischen Aufgabenkritik und Ausgabendisziplin. Die Bürgermeisterin wird gebeten, der Ratsversammlung bis zum 1. Juni 2026 eine Übersicht mit Angaben zu Grundlagen und Kosten der von der Stadt wahrgenommenen bzw. getragenen freiwilligen Leistungen vorzulegen.
Für die Fraktionen Torben Küßner, SPD-Fraktion
Rainer Bosse, SSW-Fraktion
Sören Vollert, Stefanie Schulte, Fraktion Bündnis90/Die Grünen