11/04/2026
Jeder soll Organe spenden: Landtag für Widerspruchslösung
"Der Landtag" 2026 / 01 Seite 10
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🚨 ÖDP: Widerspruchslösung verstößt gegen das Grundgesetz
Die ÖDP sieht die geplante Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende kritisch und bewertet sie als klaren Verstoß gegen zentrale Prinzipien des Grundgesetzes.
⚖️ Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG)
👉 Jeder Mensch hat das Recht, selbst über seinen Körper zu entscheiden – auch über den Tod hinaus.
Die Widerspruchslösung kehrt dieses Prinzip um:
• Nicht mehr die Zustimmung zählt
• sondern das Unterlassen eines Widerspruchs
• Das Grundgesetz garantiert:
• 👉 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
• Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umfasst dieses Recht:
• die körperliche Integrität
• die Verfügung über den eigenen Körper
• das Recht, medizinische Eingriffe abzulehnen
📌 Wichtig:
Dieses Selbstbestimmungsrecht wirkt auch über den Tod hinaus im Rahmen des postmortalen Persönlichkeitsrechts.
• 👉 vgl. BVerfGE 30, 173 (Mephisto-Urteil)
👉 vgl. BVerfGE 115, 118 (postmortaler Persönlichkeitsschutz)
👉 Aus Sicht der ÖDP ist das ein unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht.
⚖️ Verstoß gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG)
👉 Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Das bedeutet auch:
👉 Der Mensch darf nicht zum Objekt staatlicher Zwecke gemacht werden.
Die Widerspruchslösung läuft Gefahr, genau das zu tun:
👉 den menschlichen Körper ohne aktive Zustimmung verfügbar zu machen.
Grundsatz der informierten Einwilligung
Das Bundesverfassungsgericht betont:
👉 Medizinische Eingriffe sind nur mit vorheriger, informierter Einwilligung zulässig
📌 vgl. BVerfGE 52, 131
📌 vgl. BVerfGE 128, 282
Die Widerspruchslösung kehrt dieses Prinzip um:
• Ein Eingriff erfolgt ohne aktive Zustimmung
• Schweigen wird als Zustimmung gewertet
👉 Das widerspricht dem Grundsatz:
„Keine Maßnahme ohne Einwilligung“
Für die ÖDP ist klar:
👉 Der Mensch ist kein Ersatzteillager.
⚖️ Schweigen ist keine Zustimmung
Ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaates ist:
👉 Eingriffe in Grundrechte brauchen eine klare, aktive Einwilligung
Menschenwürde (Art. 1 GG)
👉 „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Das BVerfG stellt klar:
👉 Der Mensch darf niemals zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden
📌 vgl. BVerfGE 45, 187
📌 vgl. BVerfGE 109, 279
Problem der Widerspruchslösung:
👉 Der menschliche Körper wird faktisch als „verfügbar“ behandelt,
wenn kein aktiver Widerspruch vorliegt.
👉 Damit besteht die Gefahr einer Objektivierung des Menschen.
Die Widerspruchslösung dreht das um:
👉 Wer nichts sagt, gilt als einverstanden.
👉 Die ÖDP sieht darin eine gefährliche Verschiebung von Freiheit hin zu staatlicher Verfügungsmacht.
⚖️ Freiwilligkeit statt Zwang durch die Hintertür
Die ÖDP unterstützt Organspende – aber:
👉 nur auf Basis freier, informierter und aktiver Entscheidung
Denn:
• Vertrauen entsteht durch Freiwilligkeit
• nicht durch Automatismen
• und schon gar nicht durch stillschweigende Zustimmung
Schweigen ist keine Zustimmung
Ein zentraler Grundsatz im deutschen Recht:
👉 Rechtswirksame Einwilligung erfordert eine aktive Willenserklärung
Das gilt besonders bei:
• medizinischen Eingriffen
• Eingriffen in Grundrechte
👉 Die Umdeutung von „Nicht-Handeln“ in Zustimmung ist rechtlich hoch problematisch.
💬 Position der ÖDP
👉 Die Widerspruchslösung ist aus Sicht der ÖDP:
• verfassungsrechtlich hoch problematisch
• ein Eingriff in die Grundrechte
• und ein falsches Signal für den Umgang mit menschlicher Würde
👉 Solidarität darf nicht erzwungen werden.
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Jeder Grundrechtseingriff muss:
1. geeignet
2. erforderlich
3. angemessen
sein.
👉 Zwar ist das Ziel (mehr Organspenden) legitim,
aber:
❗ Es gibt mildere Mittel:
• bessere Aufklärung
• verpflichtende Entscheidungslösung
• niedrigschwellige Registrierung
👉 Daher ist fraglich, ob die Widerspruchslösung verhältnismäßig ist.
Staatliche Neutralität und Freiheit
Das BVerfG betont regelmäßig:
👉 Der Staat darf keine „Zwangsentscheidung durch Unterlassen“ erzeugen
📌 vgl. BVerfGE 65, 1
Die Widerspruchslösung erzeugt genau das:
👉 Wer nichts tut, wird automatisch Teil eines staatlich definierten Systems.
🔴 Fazit
👉 Mehr Organspenden sind ein wichtiges Ziel.
👉 Aber sie dürfen nicht auf Kosten der Grundrechte erreicht werden.
👉 Die Widerspruchslösung stellt einen erheblichen Eingriff in Art. 2 GG dar
👉 Sie steht im Spannungsverhältnis zu Art. 1 GG (Menschenwürde)
👉 und widerspricht dem Grundsatz der informierten Einwilligung
👉 Schweigen darf keine Zustimmung zu einem Eingriff in Grundrechte sein.
👉 Die ÖDP fordert: Entscheidungslösung stärken statt Widerspruchslösung einführen.