09/07/2025
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Der Zweckverband Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe gibt bekannt:
ab sofort gilt bis auf weiteres aufgrund bakterieller Verunreinigungen des Trinkwassers ein
Abkochgebot des Gesundheitsamtes Passau
für das gesamte Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe
Betroffen sind folgende Gemeinden mit den aufgeführten Ortsteilen:
Bad Füssing (ohne den Ort Bad Füssing selbst, da dieser eine eigene Wasserversorgung hat!)
mit den Gemeindeteilen Aichmühle, Aigen, Aufhausen, Egglfing, Flickenöd, Gögging, Hart, Holzhäuser, Irching, Mitterreuthen, Oberreuthen, Schieferöd, Thalau, Thierham, Unterreuthen, Voglöd, Wendlmuth, Wies, Würding und dem Grundstück Fl.Nr. 1005/1 der Gem. Safferstetten
Stadt Bad Griesbach i.Rottal
mit den Gemeindeteilen Adlmörting, Afham, Amsham, Aunham, Bad Griesbach-Therme, Brennberg, Buchet, Churfürst, Einöden, Forsting, Furtner, Geisberg, Geisberg a.Wald, Golfplatz Sagmühle, Grieskirchen, Großtrenk, Hölzlmeier, Hopfenberg, Hub b.Griesbach, Hubersberg, Hundsmaier, Kager, Karpfham, Katzham, Kleintrenk, Köpfstatt, Leithen, Maierhof, Neukl, Niedergrün, Niedermühle, Oberndorf, Parzham, Reutern, Sankt Wolfgang, Schildorn, Schwaim, Sibler, Singham, Steina, Steinkart, Strenberg, Thal, Thiersbach, Weng, Wimpeßl und Zachstorf
Kirchham
mit den Gemeindeteilen Angloh, Bach, Ed, Erlbach, Hof, Hofgarten, Moos, Osterholzen, Reith, Schambach, Staubermühle, Tutting, Waldstadt und Weinberg
Malching
mit den Gemeindeteilen Asperl, Biberg, Dantl a.Hart, Forstlehn, Hart, Nündorf, Reith, Urfar und Voglarn
Neuhaus a.Inn
mit den Gemeindeteilen Afham, Hartham, Mittich und Reding
Stadt Pocking
mit den Gemeindeteilen Anzing, Aumühle, Beham, Berg, Brunnader, Edt, Eggersham, Haar, Haid, Haidhäuser, Haidzing, Hartkirchen, Hund, Inzing, Kojmühle, Königswiese, Kühnham, Leithen, Mitterrohr, Mooshaus, Niederindling, Oberindling, Oberrohr, Oed, Pfaffing, Pram, Prenzing, Rottau, Rutzing, Schnellham, Schönburg, Spitzöd, Tannenbaum, Thalling, Unterrohr, Viehweid, Wolfing, Wollham und Zell
Ruhstorf a.d.Rott
mit den Gemeindeteilen Au, Barhof, Berg, Eholfing, Freiung, Frimhöring, Hader, Henning, Höhenmühle, Hötzling, Hütting, Kleeberg, Leopoldsruh, Lindau, Neudobl, Piesting, Pillham, Reiserfeld, Rosenberg, Rotthof, Schmidham, Stockland und Trostling
Tettenweis
mit den Gemeindeteilen Baumbauer, Birndorf, Bruckhaus, Engleder, Frankenberg, Freiung, Geisberger, Heinriching, Holzhäuser, Indinger, Leopoldberg, Maierhof, Oberschwärzenbach, Ottenberg, Poigham, Riedhof, Schwarz, Spieleder und Trümmerer
Landkreis Rottal-Inn
Ering
mit den Gemeindeteilen Auggenthal, Dorf, Ed, Eglsee, Erlat, Ernegg, Grießer, Hardt, Heitzing, Kühstein, Loh, Münchham, Neumühle, Pildenau und Prenzing, Scheiblhub, Weidau
Bitte befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes Passau:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Für welche Nutzungszwecke ist ein Abkochen unbedingt erforderlich? Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird. Achtung heißes Wasser: Verbrühungsgefahr! Insbesondere Kinder und alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr.
Für welche Nutzungszwecke kann ich auf das Abkochen notfalls verzichten, wenn die Nutzer darüber ausreichend informiert sind? Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann: - Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf ≥ 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung. - Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein. - Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung, Duschen und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Tiere sind nicht gefährdet.
Das Abkochgebot gilt bis auf weiteres. Die Aufhebung des Abkochgebots erfolgt durch das Gesundheitsamt Passau.
Die aktuelle bakterielle Verkeimung haben wir bei unserer jüngsten Routine-Untersuchung festgestellt. Die Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe arbeitet derzeit auf Hochtouren an einer Aufklärung des Vorfalls, um die Quelle der Verschmutzung zu identifizieren sowie sofortige Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte schalten Sie Ihr Radio an und achten Sie auf entsprechende Durchsagen. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn sowie die Beherbergungsbetriebe an ihre Gäste weiter.
Auf unserer Homepage unter www.ruhstorfer-gruppe.de sowie über weitere Medien halten wir Sie ständig auf dem Laufenden. Bei dringenden Fragen stehen wir Ihnen über unser Service-Telefon unter 08531 / 31770 von 7:30 bis 16:30 Uhr zur Verfügung. unser Service-Telefon
Ihre Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe
Ab sofort und vorerst gilt aufgrund bakterieller Verunreinigungen des Trinkwassers ein Abkochgebot des Gesundheitsamtes Passau für das gesamte Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe.