04/09/2026
Schuhstraße: Halteverbot wieder zeitlich beschränkt 🚗👍
Die Beschilderung in einem Abschnitt der Schuhstraße wurde wieder auf die ursprüngliche Regelung zurückgeführt. Damit gilt dort wieder die verkehrsrechtliche Anordnung, die bereits über viele Jahre Bestand hatte.
In den vergangenen Wochen war das absolute Halteverbot ausgeweitet worden. Dadurch war auch das kurze Halten zum Be- und Entladen für Lieferanten nicht mehr möglich – mit erheblichen Problemen für die ansässigen Gewerbe- und Gastronomiebetriebe.
Oberbürgermeister Jörg Volleth hat sich persönlich in den Vorgang eingeschaltet und eine Lösung veranlasst. Die Beschilderung wurde nun entsprechend angepasst und das absolute Halteverbot wieder zeitlich beschränkt.
Für uns ist klar: Verkehrsregelungen müssen auch die praktischen Bedürfnisse der Menschen und Betriebe vor Ort im Blick haben. Gut, dass hier schnell nachgebessert wurde.