12/03/2026
🗳 Bürgermeister- und Landrats-Stichwahl am Sonntag, den 𝟐𝟐.𝟎𝟑.𝟐𝟎𝟐𝟔
📨 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐫 𝐁𝐫𝐢𝐞𝐟𝐰𝐚𝐡𝐥
Alle Wahlberechtigten, die Ihre Briefwahlunterlagen zur Stichwahl bereits bei Antragstellung zur Kommunalwahl am 08.03.2026 beantragt hatten, erhalten ab Samstag, 14. März 2026 ihre neuen Briefwahlunterlagen.
Alle Wahlberechtigten, die 𝐛𝐢𝐬𝐡𝐞𝐫 𝐧𝐨𝐜𝐡 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐁𝐫𝐢𝐞𝐟𝐰𝐚𝐡𝐥𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐥𝐚𝐠𝐞𝐧 für die Stichwahl beantragt haben, können diese persönlich, schriftlich oder online anfordern, allerdings nicht telefonisch.
Sofern Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung noch vorliegt, können Sie für die schriftliche Beantragung die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden.
Den ausgefüllten Antrag können Sie uns postalisch oder durch Einwurf in unseren Hausbriefkasten im Eingangsbereich des Rathauses zukommen lassen.
Die Briefwahlunterlagen werden nach der Antragstellung ab Freitag, 13. März 2026, postalisch zugesandt. Sie können bei persönlicher Antragstellung ebenfalls ab Freitag, 13. März 2026, auch an den jeweiligen Antragsteller oder an die bevollmächtigte Person (welche bei der Abholung schriftlich versichert, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt) direkt ausgehändigt werden.
Briefwahl mit Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 20. März 2026, 15 Uhr beantragt werden, nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahlsonntag, 22. März 2026, 15 Uhr.
𝐁𝐢𝐭𝐭𝐞 𝐛𝐞𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧: Die schriftliche und Online-Beantragung kann nur bis spätestens Montag, 16. März 2026, 13:00 Uhr erfolgen, da der rechtzeitige Postversand sichergestellt sein muss.
𝐉𝐞𝐝𝐞/𝐫 𝐖𝐚𝐡𝐥𝐛𝐞𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐭𝐞 𝐡𝐚𝐭 𝐬𝐞𝐥𝐛𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐚𝐧𝐭𝐰𝐨𝐫𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐳𝐮 𝐭𝐫𝐚𝐠𝐞𝐧, 𝐝𝐚𝐬𝐬 𝐬𝐞𝐢𝐧/𝐢𝐡𝐫 𝐫𝐨𝐭𝐞𝐫 𝐯𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐥𝐨𝐬𝐬𝐞𝐧𝐞𝐫 𝐖𝐚𝐡𝐥𝐛𝐫𝐢𝐞𝐟 𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐳𝐞𝐢𝐭𝐢𝐠 (spätester Eingang: Wahlsonntag, 22. März 2026, 18:00 Uhr) 𝐛𝐞𝐢 𝐝𝐞𝐫 𝐆𝐞𝐦𝐞𝐢𝐧𝐝𝐞 𝐞𝐢𝐧𝐭𝐫𝐢𝐟𝐟𝐭.
Wer den Postweg wählt, beachtet bitte die Entleerungszeiten der Postbriefkästen und wirft die Wahlbriefe 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐦𝐞𝐡𝐫 𝐚𝐦 𝐒𝐚𝐦𝐬𝐭𝐚𝐠 𝐯𝐨𝐫 𝐝𝐞𝐫 𝐖𝐚𝐡𝐥 in einen Briefkasten der Deutschen Post.