01/06/2026
💧 Bei Trockenheit brauchen Bäche, Flüsse und Grundwasser besonderen Schutz.
Das Landratsamt 💛Landkreis Esslingen💛 weist darauf hin: Wasser aus öffentlichen Gewässern darf nur eingeschränkt entnommen werden.
🌿 Erlaubt ohne Genehmigung
Kleine Mengen dürfen von Hand geschöpft werden, also mit Eimer oder Gießkanne.
🚫 Genehmigung für Pumpe nötig
Wer Wasser mit einer Pumpe aus Bächen oder Flüssen entnimmt, braucht eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Auch Brunnen für die Nutzung von Grundwasser sind erlaubnispflichtig.
🌧️ Besser für den Garten
Für die Bewässerung empfiehlt das Landratsamt, Regenwasser zu sammeln und zu nutzen. Trinkwasser sollte sparsam eingesetzt werden.
Wenn es längere Zeit trocken bleibt, kann die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern zusätzlich eingeschränkt werden.
📩 Kontakt beim Landratsamt
Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Telefon: 0711 3902-42490 oder 0711 3902-42084
E-Mail: [email protected]