09/09/2026
Das Landpachtverkehrsgesetz ist inzwischen 40 Jahre alt und wird seinem Zweck, steigende Pachtpreise und die ungesunde Konzentration oder Zersplitterung von Landbesitz zu unterbinden, immer weniger gerecht.
In Brandenburg sind die Pachtpreise im Wirtschaftsjahr 2024/25 um 11 Prozent auf 208 Euro pro Hektar gestiegen. Sie stehen damit schon lange nicht mehr im Verhältnis zu dem Ertrag, der auf den Flächen durch landwirtschaftliche Tätigkeit erzielt werden kann.
Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage macht zugleich deutlich: Jedes Jahr werden in Brandenburg Tausende Pachtverträge geprüft. Auf der Grundlage des Gesetzes erfolgen jedoch kaum Beanstandungen und keine Aufhebungen.
Für uns ist klar: Der Hebel zur Normalisierung auf dem Bodenmarkt liegt in der Regulierung des Kaufs und Verkaufs von Flächen und Betrieben – nicht in der Begutachtung von Pachtverträgen.
Dass Bodenpolitik nicht automatisch mehr Bürokratie bedeutet, beweisen wir mit unserem Gesetzentwurf. Die Aufhebung des Landpachtverkehrsgesetzes entlastet nicht nur unsere Landwirte, sondern auch die Mitarbeiter der Landkreise. Diese können sich damit zum Beispiel stärker auf den Vollzug des Grundstücksverkehrsgesetzes konzentrieren.
Bayern und Rheinland-Pfalz sind diesen Schritt bereits gegangen. Die Regelungen zu Landpachtverträgen im Bürgerlichen Gesetzbuch gelten uneingeschränkt weiter.
Der vollständige Gesetzentwurf ist in der Parlamentsdokumentation unter der Drucksache 8/3336 abrufbar.