01/08/2026
Kinder brauchen gute Betreuung und Bildung.
Ab dem 1. August startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule für Kinder in der ersten Klasse! Der Anspruch wird dann schrittweise auf die zweite bis vierte Klasse ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier. Eine Investition in die Zukunft von Kindern und eine Maßnahme für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.