03/06/2020
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
So steht es in Artikel 3, Absatz 3 unseres Grundgesetzes. Es scheint so selbstverständlich und doch ist es das auch leider im Jahr 2020 nicht.
Heute, einen Tag nach dem , wollen auch wir uns diesem wichtigen gesellschaftlichen Thema nicht entziehen.
Wir sind bestürzt darüber, dass Hass in der Gesellschaft weltweit doch so verbreitet ist und immer wieder in solch dramatischen Geschehnissen mündet.
Sei es der tragische, menschenunwürdige Tod von George Floyd, die Ermordung von Walter Lübke vor einem Jahr, die schockierenden Ereignisse in Hanau Anfang des Jahres oder eine der vielen weiteren durch Hass motivierten grausamen Taten.
Wir alle sind traurig, schockiert und gewissermaßen sprachlos. Wie viele, fühlt man sich gewissermaßen machtlos und doch ist es wichtig immer wieder darauf zu bestehen, dass Hass, Diskriminierung und Gewalt in unserer Gesellschaft keinen Platz hat und nicht wegzusehen.