28/07/2026
❗🔥Allgemeinverfügung zum absoluten Feuerverbot im und am Wald – Appell an alle Bürger🔥❗
Im Landkreis Freudenstadt besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen derzeit eine hohe Waldbrandgefahr. Daher ist die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen sowie sonstige Feuer in sämtlichen Wäldern ab sofort verboten.
Im ganzen Südwesten Baden-Württembergs, auch in unserer Region, kommt es derzeit vermehrt zu Vegetations- und Großbränden. Auslöser dafür ist meist die Fahrlässigkeit von Menschen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörper, ein achtloses Wegwerfen einer Zigarettenkippe, nur mal schnell ein Einmalgrill angezündet – schon entsteht daraus ein fataler Brand, der sich schnell ausbreitet. Auch ein noch heißes Auto auf trockenem Gras abgestellt kann schon ausreichen.
Wir appellieren daher an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und denken Sie an die möglichen Folgen Ihres Handelns. Aus einem „Wird schon nix passieren“ wird schnell ein „Hätte ich doch nur nicht“.
Unsere Freiwillige Feuerwehr steht Tag und Nacht bereit, um anderen zu helfen – ehrenamtlich, mit großem Engagement und mitunter unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit. Unterstützen Sie unsere Feuerwehr, indem Sie selbst überlegt präventiv tätig werden und Verantwortung übernehmen, damit es gar nicht erst zu einem Brand kommt.👨🚒👩🚒🚒
Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen die vorstehende Allgemeinverfügung ist gem. § 83 Abs. 3 LWaldG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht. Diese kann bis zu 2.500, - €, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000, - € betragen. Sollte es durch grobe Fahrlässigkeit zu einem Brand kommen, so hat der Verursacher sämtliche hierbei entstehenden Kosten zu tragen