02/09/2026
Pressemitteilung der Stadt Golßen
Amtsumlage 2023: Stadt Golßen sieht sich durch Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt
Verwaltungsgericht sieht erhebliche rechtliche Mängel – Rückzahlung von 112.203,12 Euro scheitert an Bestandskraft des damaligen Bescheides
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am 27. August 2026 über die Klage der Stadt Golßen gegen das Amt Unterspreewald im Zusammenhang mit der Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2023 entschieden.
Auch wenn die Klage im Ergebnis abgewiesen wurde, sieht sich die Stadt Golßen im entscheidenden Punkt bestätigt: Das Gericht geht davon aus, dass der Beschluss des Amtsausschusses vom 20. Juni 2023 zur Erhöhung der Amtsumlage von 37 auf 40 Prozent rechtswidrig war. Der Finanzbedarf der amtsangehörigen Gemeinden sei vor der Beschlussfassung nicht hinreichend ermittelt und in die Kalkulation des Umlagesatzes einbezogen worden.
Die Stadt Golßen hatte sich bereits 2023 gegen die erhöhte Amtsumlage gewehrt und gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch eingelegt. Dieser wurde mit Widerspruchsbescheid vom 27. November 2023 zurückgewiesen. Eine Klage gegen diese Entscheidung wurde seinerzeit jedoch nicht erhoben. Damit wurde der Festsetzungsbescheid bestandskräftig.
Genau diese Bestandskraft war für den Ausgang des jetzigen Verfahrens entscheidend. Das Verwaltungsgericht stellt in seinem Urteil klar, dass die materielle Rechtmäßigkeit grundsätzlich innerhalb der vorgesehenen Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelfristen gerichtlich geklärt werden muss. Wird eine solche Frist nicht genutzt, steht die dadurch eingetretene Rechtssicherheit einer späteren Aufhebung grundsätzlich entgegen.
In der mündlichen Verhandlung machte der Richter zudem deutlich, dass eine seinerzeit fristgerecht erhobene Klage gegen die Festsetzung sehr wahrscheinlich zur Rückzahlung des zu viel erhobenen Betrages von 112.203,12 Euro geführt hätte. Im schriftlichen Urteil bezeichnet das Verwaltungsgericht den von der Stadt geltend gemachten Betrag ausdrücklich als „zutreffend errechnet“.
Damit ist aus Sicht der Stadt eine wesentliche Erkenntnis des Verfahrens: Die heutige Klage scheiterte nicht daran, dass die damaligen Einwände der Stadt gegen die Erhebung der Amtsumlage unberechtigt gewesen wären. Entscheidend war vielmehr, dass gegen den Widerspruchsbescheid aus dem Jahr 2023 seinerzeit keine Klage erhoben wurde und die Festsetzung dadurch bestandskräftig geworden ist.
Für die Stadt Golßen stellt sich deshalb nun die Frage, warum nach dem bereits eingelegten und begründeten Widerspruch im Jahr 2023 keine gerichtliche Überprüfung erfolgte. Dabei wird insbesondere aufzuarbeiten sein, ob die Stadt durch den für ihre Verwaltungsaufgaben zuständigen Hauptverwaltungsbeamten hinreichend über die rechtlichen Möglichkeiten und insbesondere über die Folgen einer unterlassenen Klageerhebung beraten wurde.
Bürgermeisterin Andrea Schulz erklärt dazu:
„Das Urteil ist für die Stadt Golßen in zweierlei Hinsicht bitter. Einerseits bestätigt das Gericht wesentliche rechtliche Bedenken, die wir bereits 2023 gegen die Erhöhung der Amtsumlage vorgebracht haben. Andererseits können wir die zu viel gezahlten 112.203,12 Euro heute nicht mehr zurückfordern, weil damals nach Zurückweisung unseres Widerspruchs keine Klage erhoben wurde. Besonders schwer wiegt für mich, dass diese finanzielle Belastung letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt getragen werden muss. Deshalb müssen wir jetzt klären, warum die notwendigen rechtlichen Schritte seinerzeit nicht eingeleitet wurden und wie eine solche Situation künftig verhindert werden kann.“
Die Stadt Golßen wird das Urteil und die damaligen verwaltungsinternen Abläufe nun weiter auswerten. Ziel muss es sein, die Interessen der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger bei Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen künftig konsequent und rechtzeitig zu wahren.
Stadt Golßen
Andrea Schulz
Ehrenamtliche Bürgermeisterin