06/08/2026
Aber es ist alles in Ordnung...
Tröstlich ist nur eines: Solche Überwachungsaufträge lassen sich -bei veränderter politischer Lage - auch sehr gut gegen die einsetzen, die sie jetzt einsetzen. Man muss nur die Daten für den Input ändern. Dann bekommt man auch einen anderen Output. Denn Hass und Hetze betrieben aktuell diejenigen, die sich für "die Guten" halten.
Heute wieder mal etwas länger, aber es ist wichtig zu wissen, wie die Meinung im Netz überwacht wird.
KIVI steht für: KI = Künstliche Intelligenz VI = von lateinisch vigilare (wachsam sein, überwachen, beobachten) Der Name wurde von der Landesanstalt für Medien NRW geprägt. Es ist also wörtlich eine „überwachende künstliche Intelligenz“.
KIVI ist für mich kein neues Thema. Bereits im vergangenen Jahr habe ich die Thüringer Landesregierung mit drei Kleinen Anfragen zu diesem System beschäftigt: zum Datenschutz, zum Risiko des Overblockings und zu möglichen Einschränkungen politischer und parlamentarischer Kommunikation.
Die Antworten waren nur bedingt beruhigend.
Mit KIVI lassen die Landesmedienanstalten das Internet und die sozialen Netzwerke automatisiert nach mutmaßlich rechtswidrigen Inhalten durchsuchen. Allein die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) spricht von mehr als 10.000 Seiten täglich. Bei Bedarf könne man diese Leistung sogar noch ausweiten. Endlich eine Behörde, die bei der Überwachung nicht über Personalmangel klagt.
Verarbeitet werden dabei nicht nur Internetadressen, Bilder, Videos und Reaktionen. Nach der Datenschutzerklärung der TLM können darunter auch politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen sowie Daten zum Sexualleben und zur sexuellen Orientierung fallen. Aber keine Sorge: Nach einer internen Risikoanalyse steht das alles selbstverständlich im Einklang mit der DSGVO. Der Fuchs hat den Hühnerstall überprüft und keine Sicherheitsmängel festgestellt.
Meine Anfragen brachten noch weitere interessante Details ans Licht: Konkrete Löschfristen konnte die Landesregierung nicht nennen. Der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte wurde nicht hinzugezogen. Eine persönliche Information der Betroffenen hält man angesichts der Masse der durchsuchten Seiten für unverhältnismäßig aufwendig.
Die KI darf also täglich Tausende Seiten nach personenbezogenen Inhalten durchsuchen. Den Betroffenen anschließend Bescheid zu sagen, wäre dagegen technisch und organisatorisch einfach nicht zu leisten. Man muss eben Prioritäten setzen.
Dass die Tätigkeit der Landesmedienanstalten keine rein akademische Debatte ist, zeigen inzwischen mehrere Fälle:
Alexander Wallasch (erhielt bereits im Februar 2025 ein umfangreiches Schreiben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt. Seine Internetseite und deren journalistische Sorgfaltspflichten wurden zum Gegenstand eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens. Inzwischen verlangt sein Anwalt umfassende Auskunft über sämtliche damit verbundenen Vorgänge – ausdrücklich einschließlich möglicher KIVI-Daten.
Auch Benjamin „Ben“ Berndt von „ungeskriptet“ bekam Post. Nach seinem mehrstündigen Gespräch mit Björn Höcke verlangte die Landesanstalt für Medien NRW, eine Aussage Höckes nachträglich zu korrigieren oder einzuordnen. Berndt lehnt das ab und lässt sich inzwischen anwaltlich vertreten.
So sieht moderne Medienfreiheit offenbar aus: Man darf seinen Gesprächspartner stundenlang frei reden lassen. Anschließend erklärt eine Landesmedienanstalt, an welcher Stelle der Moderator seinen Gast hätte unterbrechen, berichtigen oder journalistisch nacherziehen müssen.
Der Bürger darf also grundsätzlich alles veröffentlichen. Er sollte lediglich genug Geld für Gutachter und Medienanwälte zurücklegen.
Ob KIVI die konkreten Verfahren gegen Wallasch und Berndt ausgelöst hat, ist bislang nicht zweifelsfrei öffentlich belegt. Belegt ist jedoch, dass die Landesmedienanstalten Internetangebote automatisiert überwachen und zugleich gegen alternative Medien wegen angeblicher Verstöße gegen journalistische Sorgfaltspflichten vorgehen.
Genau deshalb interessiert mich seit Langem, wo Medienaufsicht endet und staatlich finanzierte Beobachtung des politischen Debattenraums beginnt.
Nun hat der Publizist Norbert Häring den Spieß umgedreht. Er verlangte nach Art. 15 DSGVO von der für ihn zuständigen Medienanstalt Auskunft darüber, welche Daten im Zusammenhang mit KIVI über ihn verarbeitet wurden: Woher sie stammen, wie lange sie gespeichert werden, wer sie erhalten hat und ob Profiling oder automatisierte Bewertungen stattgefunden haben.
Die Antwort der Medienanstalt ist beinahe zu schön, um wahr zu sein: Die reguläre Monatsfrist reiche nicht aus. Wegen der Vielzahl entsprechender Anfragen und der komplexen gemeinsamen Nutzung von KIVI benötige man weitere zwei Monate. Eine künstliche Intelligenz kann also täglich Tausende Internetseiten durchsuchen, Inhalte bewerten und Verdachtsfälle für die weitere Bearbeitung vorsortieren.
Doch sobald Bürger wissen möchten, was über sie gespeichert wurde, stößt die Digitalisierung plötzlich an ihre natürlichen Grenzen.
Besonders hübsch: Nach Härings Darstellung ist auch die Condat AG in die Bearbeitung der Auskunftsersuchen eingebunden – also das Unternehmen, das KIVI entwickelt hat. Der Hersteller der Schnüffelsoftware hilft nun kostenpflichtig dabei, den Beschnüffelten zu erklären, was die Schnüffelsoftware über sie gespeichert hat.
Der Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag ist begrenzt. Geld, das für die Bearbeitung rechtmäßiger Datenschutzanfragen ausgegeben werden muss, fehlt folglich für andere Tätigkeiten.
Datenschutz ist eben keine Einbahnstraße. Und Bürgerrechte wirken immer etwas störend, sobald Bürger anfangen, sie tatsächlich wahrzunehmen.
Natürlich muss jeder selbst entscheiden, ob er sein gesetzliches Auskunftsrecht nutzen möchte.
Wie man dabei ganz legal vorgeht, lässt man sich treffenderweise am besten von einer KI erklären.
Lesenswerter Beitrag von Norbert Häring:
https://norberthaering.de/propaganda-zensur/kivi-auskunft/
Quellen:
Kleine Anfrage 8/985 – Datenschutzrechtliche Einordnung des Projekts „KIVI“ der Thüringer Landesmedienanstalt:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/102316
Antwort der Landesregierung, Drucksache 8/1682:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/103124
Kleine Anfrage 8/987 – Risiken und Vorkommen von Overblocking im Rahmen staatlich begleiteter Inhaltsmoderation:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/102314
Antwort der Landesregierung, Drucksache 8/1831:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/103433
Kleine Anfrage 8/984 – Overblocking und Einschränkung parlamentarischer Kommunikation im Internet:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/102317
Antwort der Landesregierung, Drucksache 8/1833:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/103442
Datenschutzerklärung der Thüringer Landesmedienanstalt zum Einsatz von KIVI:
https://www.tlm.de/datenschutzerklaerung
Norbert Häring – „Schnüffelsoftware KIVI kommt Landesmedienanstalten teuer zu stehen“:
https://norberthaering.de/propaganda-zensur/kivi-auskunft/
Alexander Wallasch zum Vorgehen der Niedersächsischen Landesmedienanstalt:
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/wir-sollen-geloescht-werden-staatsfinanzierte-ki-zensur-mit-vernichtungswillen
Alexander Wallasch zum möglichen Zusammenhang mit KIVI:
https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/staatstrojaner-kivi-hat-uns-angegriffen-wir-starten-jetzt-die-gegenoffensive
Legal Tribune Online zum Verfahren gegen Ben Berndt/„ungeskriptet“:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ben-unscripted-und-die-landesmedienanstalt-nrw-sorgfaltspflicht-hoecke