Für Greiz

Für Greiz Der Facebook-Auftritt unserer AfD-Bürgerfraktion im Stadtrat Greiz (siehe auch unsere Website für-gre

Soso.Einfach mal bei Google die Begriffe "CDU", "Briefwahl", "Betrug" und "Stendal" eingeben.... Übrigens war Stendal ke...
04/09/2026

Soso.
Einfach mal bei Google die Begriffe "CDU", "Briefwahl", "Betrug" und "Stendal" eingeben.... Übrigens war Stendal kein Einzelfall. CDU + CSU (und auch SPD) haben wiederholt bewiesen, dass sie auch vor Wahlfälschungen/-manipulationen nicht zurückschrecken.

Magdeburg (dts Nachrichtenagentur) - Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) weist die Vorwürfe der AfD gegen die Briefwahl scharf zurück und warnt vor einer Destabilisierung des Staates. Die Briefwahl sei "wirklich extrem sicher", sagte Schulze am Freitag den Sendern RTL und ntv. Si...

Offenbar besteht die gesamte CDU nur aus Tricksern und Täuschern.
13/08/2026

Offenbar besteht die gesamte CDU nur aus Tricksern und Täuschern.

Auf einem CDU-Plakat sitzt eine Frau im Rollstuhl, auf dem nächsten steht sie neben Ministerpräsident Sven Schulze. Das Motiv entfacht im Netz Spott über einen „Wunderheiler“ im Wahlkampf.

Aber es ist alles in Ordnung...Tröstlich ist nur eines: Solche Überwachungsaufträge lassen sich -bei veränderter politis...
06/08/2026

Aber es ist alles in Ordnung...
Tröstlich ist nur eines: Solche Überwachungsaufträge lassen sich -bei veränderter politischer Lage - auch sehr gut gegen die einsetzen, die sie jetzt einsetzen. Man muss nur die Daten für den Input ändern. Dann bekommt man auch einen anderen Output. Denn Hass und Hetze betrieben aktuell diejenigen, die sich für "die Guten" halten.

Heute wieder mal etwas länger, aber es ist wichtig zu wissen, wie die Meinung im Netz überwacht wird.

KIVI steht für: KI = Künstliche Intelligenz VI = von lateinisch vigilare (wachsam sein, überwachen, beobachten) Der Name wurde von der Landesanstalt für Medien NRW geprägt. Es ist also wörtlich eine „überwachende künstliche Intelligenz“.

KIVI ist für mich kein neues Thema. Bereits im vergangenen Jahr habe ich die Thüringer Landesregierung mit drei Kleinen Anfragen zu diesem System beschäftigt: zum Datenschutz, zum Risiko des Overblockings und zu möglichen Einschränkungen politischer und parlamentarischer Kommunikation.

Die Antworten waren nur bedingt beruhigend.

Mit KIVI lassen die Landesmedienanstalten das Internet und die sozialen Netzwerke automatisiert nach mutmaßlich rechtswidrigen Inhalten durchsuchen. Allein die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) spricht von mehr als 10.000 Seiten täglich. Bei Bedarf könne man diese Leistung sogar noch ausweiten. Endlich eine Behörde, die bei der Überwachung nicht über Personalmangel klagt.

Verarbeitet werden dabei nicht nur Internetadressen, Bilder, Videos und Reaktionen. Nach der Datenschutzerklärung der TLM können darunter auch politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen sowie Daten zum Sexualleben und zur sexuellen Orientierung fallen. Aber keine Sorge: Nach einer internen Risikoanalyse steht das alles selbstverständlich im Einklang mit der DSGVO. Der Fuchs hat den Hühnerstall überprüft und keine Sicherheitsmängel festgestellt.

Meine Anfragen brachten noch weitere interessante Details ans Licht: Konkrete Löschfristen konnte die Landesregierung nicht nennen. Der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte wurde nicht hinzugezogen. Eine persönliche Information der Betroffenen hält man angesichts der Masse der durchsuchten Seiten für unverhältnismäßig aufwendig.

Die KI darf also täglich Tausende Seiten nach personenbezogenen Inhalten durchsuchen. Den Betroffenen anschließend Bescheid zu sagen, wäre dagegen technisch und organisatorisch einfach nicht zu leisten. Man muss eben Prioritäten setzen.

Dass die Tätigkeit der Landesmedienanstalten keine rein akademische Debatte ist, zeigen inzwischen mehrere Fälle:

Alexander Wallasch (erhielt bereits im Februar 2025 ein umfangreiches Schreiben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt. Seine Internetseite und deren journalistische Sorgfaltspflichten wurden zum Gegenstand eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens. Inzwischen verlangt sein Anwalt umfassende Auskunft über sämtliche damit verbundenen Vorgänge – ausdrücklich einschließlich möglicher KIVI-Daten.

Auch Benjamin „Ben“ Berndt von „ungeskriptet“ bekam Post. Nach seinem mehrstündigen Gespräch mit Björn Höcke verlangte die Landesanstalt für Medien NRW, eine Aussage Höckes nachträglich zu korrigieren oder einzuordnen. Berndt lehnt das ab und lässt sich inzwischen anwaltlich vertreten.

So sieht moderne Medienfreiheit offenbar aus: Man darf seinen Gesprächspartner stundenlang frei reden lassen. Anschließend erklärt eine Landesmedienanstalt, an welcher Stelle der Moderator seinen Gast hätte unterbrechen, berichtigen oder journalistisch nacherziehen müssen.

Der Bürger darf also grundsätzlich alles veröffentlichen. Er sollte lediglich genug Geld für Gutachter und Medienanwälte zurücklegen.

Ob KIVI die konkreten Verfahren gegen Wallasch und Berndt ausgelöst hat, ist bislang nicht zweifelsfrei öffentlich belegt. Belegt ist jedoch, dass die Landesmedienanstalten Internetangebote automatisiert überwachen und zugleich gegen alternative Medien wegen angeblicher Verstöße gegen journalistische Sorgfaltspflichten vorgehen.

Genau deshalb interessiert mich seit Langem, wo Medienaufsicht endet und staatlich finanzierte Beobachtung des politischen Debattenraums beginnt.

Nun hat der Publizist Norbert Häring den Spieß umgedreht. Er verlangte nach Art. 15 DSGVO von der für ihn zuständigen Medienanstalt Auskunft darüber, welche Daten im Zusammenhang mit KIVI über ihn verarbeitet wurden: Woher sie stammen, wie lange sie gespeichert werden, wer sie erhalten hat und ob Profiling oder automatisierte Bewertungen stattgefunden haben.

Die Antwort der Medienanstalt ist beinahe zu schön, um wahr zu sein: Die reguläre Monatsfrist reiche nicht aus. Wegen der Vielzahl entsprechender Anfragen und der komplexen gemeinsamen Nutzung von KIVI benötige man weitere zwei Monate. Eine künstliche Intelligenz kann also täglich Tausende Internetseiten durchsuchen, Inhalte bewerten und Verdachtsfälle für die weitere Bearbeitung vorsortieren.
Doch sobald Bürger wissen möchten, was über sie gespeichert wurde, stößt die Digitalisierung plötzlich an ihre natürlichen Grenzen.

Besonders hübsch: Nach Härings Darstellung ist auch die Condat AG in die Bearbeitung der Auskunftsersuchen eingebunden – also das Unternehmen, das KIVI entwickelt hat. Der Hersteller der Schnüffelsoftware hilft nun kostenpflichtig dabei, den Beschnüffelten zu erklären, was die Schnüffelsoftware über sie gespeichert hat.

Der Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag ist begrenzt. Geld, das für die Bearbeitung rechtmäßiger Datenschutzanfragen ausgegeben werden muss, fehlt folglich für andere Tätigkeiten.

Datenschutz ist eben keine Einbahnstraße. Und Bürgerrechte wirken immer etwas störend, sobald Bürger anfangen, sie tatsächlich wahrzunehmen.

Natürlich muss jeder selbst entscheiden, ob er sein gesetzliches Auskunftsrecht nutzen möchte.

Wie man dabei ganz legal vorgeht, lässt man sich treffenderweise am besten von einer KI erklären.

Lesenswerter Beitrag von Norbert Häring:
https://norberthaering.de/propaganda-zensur/kivi-auskunft/

Quellen:
Kleine Anfrage 8/985 – Datenschutzrechtliche Einordnung des Projekts „KIVI“ der Thüringer Landesmedienanstalt:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/102316
Antwort der Landesregierung, Drucksache 8/1682:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/103124
Kleine Anfrage 8/987 – Risiken und Vorkommen von Overblocking im Rahmen staatlich begleiteter Inhaltsmoderation:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/102314
Antwort der Landesregierung, Drucksache 8/1831:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/103433
Kleine Anfrage 8/984 – Overblocking und Einschränkung parlamentarischer Kommunikation im Internet:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/102317
Antwort der Landesregierung, Drucksache 8/1833:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/103442
Datenschutzerklärung der Thüringer Landesmedienanstalt zum Einsatz von KIVI:
https://www.tlm.de/datenschutzerklaerung
Norbert Häring – „Schnüffelsoftware KIVI kommt Landesmedienanstalten teuer zu stehen“:
https://norberthaering.de/propaganda-zensur/kivi-auskunft/
Alexander Wallasch zum Vorgehen der Niedersächsischen Landesmedienanstalt:
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/wir-sollen-geloescht-werden-staatsfinanzierte-ki-zensur-mit-vernichtungswillen
Alexander Wallasch zum möglichen Zusammenhang mit KIVI:
https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/staatstrojaner-kivi-hat-uns-angegriffen-wir-starten-jetzt-die-gegenoffensive
Legal Tribune Online zum Verfahren gegen Ben Berndt/„ungeskriptet“:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ben-unscripted-und-die-landesmedienanstalt-nrw-sorgfaltspflicht-hoecke

Hat wer etwas anderes erwartet? 1989 wurde "Parteigänger" der Nationalen Front 1.0 (primär SED) aus Verwaltungen und Hoc...
05/08/2026

Hat wer etwas anderes erwartet? 1989 wurde "Parteigänger" der Nationalen Front 1.0 (primär SED) aus Verwaltungen und Hochschulen entfernt. International anerkannte Hochschulen/ Lehrstühle wurden von der CDU "abgewickelt", die Leute landeten auf der Straße. Das wurde von Gerichten für rechtens erklärt.
Man kann nur hoffen, dass die AfD nach einem Wahlsieg mit einem ähnlich eisernen Besen gegen die "Parteigänger" der Nationalen Front 2.0 (CDU/CSU, SPD, Grüne,Linke) vorgeht.

VS fehlte von Anfang an die gesetzlich vorgesehene Befähigung zum Richteramt. Sollte sich nun auch noch herausstellen, dass mit seiner Diplomarbeit etwas nicht stimmt, wäre das nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Die Einsichtnahme muss ermöglicht und der Sachverhalt vollständig aufgeklärt werden. Kramer sollte endlich zurücktreten - und Voigt gleich mit.

Das "Vaterunser" muss man wohl ändern. "Unseren täglichen Einzelfall gib uns heute, geheiligt werde "ein Mann" ..."
27/07/2026

Das "Vaterunser" muss man wohl ändern. "Unseren täglichen Einzelfall gib uns heute, geheiligt werde "ein Mann" ..."

27/07/2026

Wählen Sie ernsthaft noch die SPD? ;-)

Nie war "Leid"-Medien zutreffender.
27/07/2026

Nie war "Leid"-Medien zutreffender.

Sachsen-Anhalt: ZDF-Reporter lauern Eltern nach Beschwerde über Anti-AfD-Lehrer auf

Nachdem sich in Sachsen-Anhalt Eltern von Schülern über einen Lehrer beschwert hatten, der im Unterricht gegen die AfD polemisiert hatte, lauerte ein ZDF-Team mehreren Erziehungsberechtigten zu Hause auf. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang der Medien mit Privatpersonen auf.

Im Fall eines Lehrers aus Stendal, der wegen kritischer Äußerungen über die AfD abgemahnt wurde, hat das ZDF-Magazin „Frontal“ Familien beteiligter Schüler an ihren Wohnadressen aufgesucht. In einem Beitrag des Magazins ist zu sehen, wie ZDF-Reporter Arndt Ginzel berichtet, ihm seien Dokumente „zugespielt“ worden, aus denen die Anschriften von Familien hervorgingen, die sich zuvor bei der AfD über den Lehrer beschwert hatten. Zu sehen ist, wie der ZDF-Mann mit dem Fahrrad zu einem Wohnhaus fährt und dort klingelt.

Als eine Frau die Tür öffnet, fragt er, ob ihre Beschwerde gegen den Lehrer an die AfD gelangt sei. Die Bewohnerin verbittet sich ausdrücklich Aufnahmen mit der Kamera und machte klar, dass sie sich auch inhaltlich nicht äußern wolle.

Wie „Apollo News“ berichtet, hat die Kamera des ZDF-Teams dennoch in die Wohnung gefilmt. Auch mit weiteren Eltern, denen die Reporter auflauerten, gelang es nicht, ins Gespräch zu kommen. Wer dem ZDF die Adressen zugespielt hatte, blieb in der Reportage unklar.

Hintergrund ist eine Unterrichtsstunde an der Comenius-Sekundarschule in Stendal am 4. März 2025. In dieser hatte ein Schüler den Techniklehrer Max H. gefragt, ob er bei der Bundestagswahl die AfD gewählt habe. H. verneinte und begründete dies unter anderem mit den Positionen der Partei zu Inklusion, Migration und Wirtschaftspolitik, die er scharf kritisiert haben soll. Laut MDR zeigte er der Klasse Grafiken des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung, denen zufolge die wirtschaftspolitischen Vorschläge der AfD vor allem höheren Einkommen nützen würden.

Die Eltern zweier Schüler beschwerten sich daraufhin bei der AfD. Das Landesschulamt erteilte H. am 20. August 2025 eine neunseitige Abmahnung wegen „Verletzung der Neutralitätspflicht“.

Zwar habe der Lehrer darauf hingewiesen, dass die Schüler zu einer anderen Bewertung gelangen dürften. Insgesamt habe er jedoch einseitig argumentiert und Tatsachen nicht klar genug von persönlichen Wertungen getrennt. Der Lehrer klagt nun gegen die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht Magdeburg.

Adresse

Greiz

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Für Greiz erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Verknüpfungen

Teilen