29/07/2026
Der Täter war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt. Erst im Mai wurde er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und wegen der Verbreitung verbotener Propaganda des sogenannten Islamischen Staates zu einer Jugendstrafe verurteilt. Die Entscheidung über eine Bewährung wurde zurückgestellt, der Haftbefehl aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe und die Fortdauer der Haft gefordert. Wie ein bekannter und als gewaltbereit eingeschätzter Gefährder trotzdem diese Tat begehen konnte, muss lückenlos aufgearbeitet werden.
Eine Ergänzung von Artikel 3 hätte diesen Anschlag nicht verhindert. Das behauptet auch niemand. Ihre Aufgabe ist eine andere: Sie würde den Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ausdrücklich und dauerhaft im Grundgesetz verankern. Genau das fordert die FDP seit Jahren.
Gleichzeitig muss der Rechtsstaat Islamismus konsequent bekämpfen. Bekannte Gefährder müssen engmaschig kontrolliert, islamistische Vereine verboten, Onlinepropaganda verfolgt und CSDs sowie q***re Einrichtungen gezielt geschützt werden.
Verfassungsrechtlicher Schutz und konkrete Sicherheitspolitik sind kein Gegensatz. Q***re Freiheit braucht beides.