16/08/2026
Unser Landesparteitag hat heute einen Antrag zur Stärkung der Strafverfolgung bei digitaler Kriminalität beschlossen.
Betrug, Identitätsdiebstahl, Phishing, Geldwäsche und Erpressung werden zunehmend über Online-Bezahldienste abgewickelt. Während Täter Konten eröffnen, Gelder verschieben und digitale Spuren verwischen, werden deutsche Ermittlungsbehörden noch immer durch langwierige internationale Verfahren ausgebremst.
Die FREIEN WÄHLER Hamburg fordern deshalb:
🔸 Klare Zuständigkeiten bei Deutschlandbezug: Liegen deutsche Konten, Rufnummern, IP-Adressen oder Geschädigte in Deutschland vor, müssen unsere Behörden effektiv ermitteln und digitale Beweise anfordern können.
🔸 Schnelleren Zugriff auf Daten ausländischer Zahlungsdienstleister: Wer seine Dienste in Deutschland anbietet, muss eine erreichbare Kontakt- oder Rechtsvertretungsstelle in der EU vorhalten und rechtmäßige Anordnungen innerhalb verbindlicher Fristen bearbeiten.
🔸 Die konsequente Nutzung des europäischen E-Evidence-Systems: Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen personell, technisch und rechtlich für schnelle Herausgabe- und Sicherungsanordnungen ausgestattet werden.
🔸 Die schnelle Sicherung digitaler Beweise: Konto-, Registrierungs-, Transaktions-, IP- und Login-Daten müssen bei konkretem Betrugsverdacht gesichert werden können, bevor sie gelöscht oder verändert werden.
🔸 Keine Flucht vor Strafverfolgung durch einen Unternehmenssitz im Ausland: Wer seine Dienste auf dem deutschen Markt anbietet, muss im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren auch für deutsche Ermittlungsbehörden erreichbar sein.
🔸 Eine zentrale Kompetenzstelle für digitale Zahlungsdienstkriminalität: Sie soll Landeskriminalämter, Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen bei internationalen Auskunftsersuchen und der Sicherung elektronischer Beweise unterstützen.
🔸 Eine bessere internationale Zusammenarbeit außerhalb der EU: Deutschland muss sich für schnellere Verfahren und verbindliche internationale Mindeststandards für Zahlungs- und Plattformanbieter einsetzen.
🔸 Die Wahrung von Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit: Keine anlasslose Überwachung, sondern gezielte Ermittlungen bei einem konkreten strafrechtlichen Anlass, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und richterlicher Kontrolle.
Täter handeln digital, schnell und grenzüberschreitend. Der Rechtsstaat muss ihnen auf Augenhöhe begegnen können.