Apothekerkammer Niedersachsen

Apothekerkammer Niedersachsen Wir sind die Institution der beruflichen Selbstverwaltung für alle Apotheker:innen in Niedersachsen. Bitte geben Sie uns dafür die benötigte Zeit.

Netiquette

Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
wir freuen uns darüber, dass Sie unsere Social-Media-Kanäle nutzen und laden Sie herzlich zum Dialog ein. Bitte beachten Sie folgende Regeln:
Kommentare bei unseren Auftritten auf Facebook sind ausdrücklich gewünscht. Alle Nutzer:innen sollen gerne mitdiskutieren und die Diskussionen interessante und relevante Erkenntnisse liefern. Die Qualität der Komment

are ist uns jedoch wichtiger als ihre Anzahl. Wie sollte ein Kommentar verfasst sein?
• Ihr Kommentar sollte sich immer auf den jeweiligen Artikel oder das Thema der Diskussion beziehen.
• Begründen Sie Ihre eigene Meinung im Kommentar mit klaren Argumenten, besonders dann, wenn Sie dem Artikel oder anderen Nutzer:innen widersprechen.
• Achten Sie auf einen sachlichen Stil, freundlichen Umgangston, Toleranz und Respekt vor anderen Meinungen und lassen Sie sich nicht auf Provokationen anderer Nutzer:innen ein.
• Beachten Sie die Rechtschreibung und Interpunktion. Durchgehende Großbuchstaben werden als unangemessen laute Ausdrucksweise verstanden und sind schwer lesbar.
• Setzen Sie Zynismus und Ironie als Stilmittel vorsichtig ein, um nicht missverstanden zu werden. Die wichtigsten Regeln für Kommentare
• keine Beleidigungen
• keine Diskriminierung und Diffamierung
• keine Verleumdungen sowie geschäfts- und rufschädigende Äußerungen
• keine Veröffentlichung persönlicher und personenbezogene Daten anderer. Wägen Sie auch ab, welche Ihrer eigenen Daten Sie frei zugänglich ins Internet stellen möchten.
• Kommerzielle Inhalte und Werbung haben nichts in den Diskussionen zu suchen.
• Unterstellungen und Verdächtigungen, die nicht glaubwürdig gestützt werden können, entfernen wir.
• Sie besitzen die Rechte zur Verbreitung der von Ihnen veröffentlichten Inhalte. Bei der Wiedergabe fremder Inhalte, stellen Sie bitte sicher, dass diese zur Verbreitung freigegeben sind.
• Kennzeichnen Sie Zitate eindeutig! Geben Sie immer die Quelle an und verwenden Sie diese so sparsam wie möglich. Die Zitate sollten außerdem immer als Ergänzung Ihrer eigenen Aussagen eingesetzt werden.
• Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die mit unserer Netiquette nicht vereinbar sind, und Nutzer:innen bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen unsere Netiquette von der Diskussion auszuschließen, indem wir ihren Zugang blockieren beziehungsweise diese melden. Erreichbarkeit
Wir möchten Ihre Fragen kompetent beantworten und auf Ihre Beiträge angemessen reagieren. Wenn Sie uns außerhalb unserer Geschäftszeiten kontaktieren, kümmern wir uns gerne in den darauffolgenden Werktagen um Ihr Anliegen. Wir freuen uns auf einen bereichernden Austausch mit Ihnen. Ihre Apothekerkammer Niedersachsen

04/09/2026

Schon gewusst? Mehr als jede dritte erwachsene Person in Niedersachsen (35,9 Prozent) ist übergewichtig und auch Adipositas nimmt weiter zu. Das meldet das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf Grundlage des Mikrozensus 2025.

Übergewicht beginnt laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ab einem Body-Mass-Index (BMI) von 25. Ab einem BMI von 30 stuft die WHO das Übergewicht als Erkrankung („Adipositas“) ein. Aufgrund seiner Einschränkungen sollte der BMI allerdings nicht als alleiniges Kriterium zur Beurteilung des Gewichts herangezogen werden.

In der Apotheke spiegelt sich das in der steigenden Beratung zu gewichtsrelevanten Erkrankungen, etwa zu Diabetes oder Bluthochdruck, und dem Wunsch nach einer Ernährungsberatung mit dem Ziel, ein gesundes Gewicht zu erreichen und dauerhaft zu halten.

✍️ Wie erlebst du die Entwicklung in deiner Apotheke? Hast sich der Beratungsbedarf in den letzten Jahren verändern?

ℹ️ Dieser Beitrag ist Teil unserer Reihe, in der wir Zahlen und Fakten aus dem Gesundheitswesen vorstellen.

Kleine Gewohnheiten (engl. = Micro Habits) lassen sich einfacher im Arbeitsalltag umsetzen als große Veränderungen. So k...
27/08/2026

Kleine Gewohnheiten (engl. = Micro Habits) lassen sich einfacher im Arbeitsalltag umsetzen als große Veränderungen. So kannst du Schritt für Schritt stressige Momente reduzieren und dein eigenes Wohlbefinden verbessern:

• mehr bewegen
• besser entspannen
• ausreichend trinken
• mental stärken

Swipe durch die Folien und erfahre, wie du Micro Habits in deinen Apothekenalltag integrieren kannst.

✍️ Nutzt du Micro Habits bereits in deinem Arbeitsalltag? Schreibe uns deine Erfahrungen in die Kommentare.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema findest Du bei PTA Forum: www.pta-forum.de/gewohnheiten-fuer-zwischendurch-167022.

21/08/2026

Schon gewusst? In Deutschland haben 2024 rund 202.000 Kinder zwischen 3 und 17 Jahren eine ADHS-Diagnose erhalten. Das geht aus dem DAK Kinder- und Jugendreport 2026 hervor.

Die Zahl der Neudiagnosen ist in den letzten Jahren weiter angestiegen. 2024 gab es im Vergleich zum Vorjahr 16 Prozent mehr Diagnosen. Davon entfielen mehr auf die Hälfte auf Jungen. Hochgerechnet erhielten rund 136.500 Jungen und 65.000 Mädchen erstmals eine ADHS-Diagnose.

Parallel dazu stieg auch die Anzahl der verordneten Medikamente: Rund die Hälfte der Kinder und Jugendlichen mit ADHS erhielt 2024 mindestens ein Arzneimittel gegen ADHS verschrieben. Das sind 4 Prozent mehr als noch im Vorjahr.

✍️ Wie sind deine Erfahrungen mit ADHS in der Beratung? Schreib‘ es uns gerne in die Kommentare.

Neuer Bundesgesundheitsminister, beschlossene Strukturreform und assistierte Telemedizin: Auf der Sitzung der Bezirksapo...
17/08/2026

Neuer Bundesgesundheitsminister, beschlossene Strukturreform und assistierte Telemedizin: Auf der Sitzung der Bezirksapotheker:innen in Hannover gab es Mitte August viel zu besprechen.

• Wie geht’s weiter mit der Umsetzung des ApoVWG?
• Was gibt es bei der assistierten Telemedizin (aTM) zu beachten?

Der intensive Austausch zeigte einmal mehr, wie wichtig eine starke und vernetzte Berufsvertretung auf regionaler Ebene ist.

Hattest du dieses Jahr schon Kontakt mit deiner bzw. deinem Bezirksapotheker:in? Schreibe uns deine Erfahrungen in die Kommentare.

ApoVWG, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, assistier...
14/08/2026

ApoVWG, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, assistierte Telemedizin: Was musst du jetzt wissen und beachten?

In einer kostenlosen Online-Informationsveranstaltung von Apothekerkammer und Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) erläutern wir dir die wichtigsten Neuerungen.

• Wann: Freitag, 21. August 2026 // 19.00 – 20.30 Uhr
• Wo: digital (GotoWebinar)
• Wie: Anmeldung unter https://attendee.gotowebinar.com/register/9055362719461948247

Bitte beachte: Einige Punkte der Reform sind bisher nicht in Kraft getreten. Deshalb lassen sich noch nicht alle Detailfragen beantworten. Sobald wir verbindliche Aussagen treffen können, werden wir dich wie gewohnt online, per Rundschreiben und in unserem Mitgliedermagazin „Mitteilungen“ informieren.

Im Nachgang stellen wir dir für einen begrenzten Zeitraum eine Aufzeichnung der Informationsveranstaltung zur Verfügung.

Wie verändern sich Wirkstoffe bei Hitze und worauf sollten Patient:innen an heißen Tagen unbedingt achten?Nutze jetzt di...
10/08/2026

Wie verändern sich Wirkstoffe bei Hitze und worauf sollten Patient:innen an heißen Tagen unbedingt achten?

Nutze jetzt die CALOR-Liste für die interprofessionelle Zusammenarbeit:
• strukturierte Übersicht über hitzerelevante Medikamente
• Anpassungshinweise während Hitzeperioden
• Beispiele von Wirkstoffen und Handelsnamen

Die CALOR-Liste wurde im Rahmen des Projekts „ADAPT-HEAT – Hitzesensible Medikationsanpassung“ von der Universitätsklinikum Köln, der Medizinischen Hochschule Hannover und der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe entwickelt. Im Beirat waren auch Expert:innen der Apothekerkammer Niedersachsen aktiv.

07/08/2026

Als Reaktion auf das GKV-Spargesetz hat die ABDA den Handzettel zu Arzneimittel-Zuzahlungen aktualisiert.

31/07/2026

Schon gewusst? In Niedersachsen haben im vergangenen Jahr 542 amtliche Apothekenbesichtigungen stattgefunden.

Die Apothekerkammer Niedersachsen als zuständige Behörde prüft dabei in regelmäßigen Abständen, ob die Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln, über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens und über das Apothekenwesen beachtet werden. In öffentlichen Apotheken in Niedersachsen können ehrenamtliche Pharmazieräte diese Aufgabe übernehmen.

Das Ergebnis entscheidet über den Turnus der nächsten Besichtigung:
• keine Mängel: nächste Besichtigung nach ca. 4 Jahren
• wenige Mängel: nach ca. 3 Jahren
• einige Mängel: nach ca. 2 Jahren
• zahlreiche Mängel: nach ca. 1 Jahr
• erhebliche Mängel: Nachbesichtigung

🔖 Speichere diesen Beitrag – so hast du die Übersicht bei deinem nächsten Besichtigungstermin schnell zur Hand.

Übrigens: Alle Infos zur Apothekenbesichtigung findest du auch auf unserer Website: https://www.apothekerkammer-niedersachsen.de/amtliche_besichtigung.php.

ℹ️ Dieser Beitrag ist Teil unserer Reihe, in der wir Zahlen und Fakten aus dem Gesundheitswesen vorstellen.

Du betreust die Social-Media-Kanäle deiner Apotheke und dein Urlaub steht an? Nutze den kostenlosen ABDA-Posting-Service...
28/07/2026

Du betreust die Social-Media-Kanäle deiner Apotheke und dein Urlaub steht an?
Nutze den kostenlosen ABDA-Posting-Service und plane deine Beiträge für die Urlaubszeit im Voraus.

Auf Apothekenkampagne.de findest du Posting-Vorschläge für deine Social-Media-Kanäle, die du direkt übernehmen und vorprogrammieren kannst. Alle Inhalte sind seriös recherchiert und pharmazeutisch fundiert. Außerdem erhältst du zu allen Textvorschlägen auch gestaltete Bilder, die du kostenfrei für deine Kanäle verwenden darfst.

Speichere dir diesen Beitrag, damit du gut vorbereitet in den Urlaub starten kannst.

Nutzt du den ABDA-Posting-Service bereits für deine Kanäle? Schreib‘ es uns in die Kommentare.

23/07/2026

Schon gewusst? In Deutschland leben rund 20 Millionen Menschen mit Bluthochdruck. Da ein erhöhter Blutdruck zunächst kaum Beschwerden verursacht, wird er jedoch oft erst spät bemerkt. Bleibt Bluthochdruck dauerhaft unzureichend oder gar gänzlich unbehandelt, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Die European Society of Cardiology (ESC) empfiehlt deshalb eine Kontrolle alle drei Jahre bis zum 40. Geburtstag und danach eine jährliche Kontrolle.

Wenn bereits Bluthochdruck diagnostiziert wurde und mindestens ein Blutdruckmedikament eingenommen wird, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf die pharmazeutische Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“. Die Kosten trägt dann die Krankenkasse.

👇 Besprichst du solche Themen aktiv am HV-Tisch? Schreib's in die Kommentare.

ℹ️ Dieser Beitrag ist Teil unserer Reihe, in der wir Zahlen und Fakten aus dem Gesundheitswesen vorstellen.

Adresse

An Der Markuskirche 4
Hanover
30163

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 16:30
Mittwoch 08:00 - 16:30
Donnerstag 08:00 - 16:30
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

+49511390990

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Apothekerkammer Niedersachsen erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Organisation Kontaktieren

Nachricht an Apothekerkammer Niedersachsen senden:

Verknüpfungen

Teilen