01/09/2026
++ Stephan Bothe zu den Nius-Enthüllungen zum Sechsfachmord in Stade: „Jetzt gehören Fluchtwagenfahrerin Sylvia S. und die Ehefrau des Täters umgehend in Haft – Deniz Kurku muss sofort zurücktreten“ ++
Mit brisanten Informationen zum Sechsfachmord in Stade ist das Nachrichtenmagazin NIUS an die Öffentlichkeit gegangen. Zitiert wird unter anderem aus Vernehmungsprotokollen, Chatverläufen und aus dem Abschiedsbrief des Täters Fatih Khan Gazioglu.
Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Die Enthüllungen von NIUS offenbaren unglaubliche Details und bislang unter der Decke gehaltene Hintergründe zum Sechsfachmord. Anscheinend lag hier die Absicht vor, der Öffentlichkeit entscheidende und für hochrangige Personen belastende Fakten zu verschweigen.“
„Alle Informationen müssen jetzt auf den Tisch. Insbesondere erwarten wir am Donnerstag bei der Unterrichtung im Innenausschuss eine vollumfängliche Aufklärung. Stimmen die von NIUS dargestellten Aktenlagen, gehören die Fluchtwagenfahrerin Sylvia S. und die Ehefrau des Sechsfachmörders umgehend in Untersuchungshaft. Laut den vorliegenden Ermittlungsunterlagen sollen beide Frauen nicht als ahnungslose Zuschauerinnen gelten, sondern als Mitwisserinnen und Mitbeschuldigte.“
„Inwieweit sich der Landtagsabgeordnete und Migrationsbeauftragte der Landesregierung Deniz Kurku strafbar gemacht hat, muss nun ohne ‚SPD-Politiker-Bonus‘ überprüft werden. Der Chat vom 5. Mai, in dem Sylvia S. vorschlägt, einen ‚Deniz aus Hannover‘ mit Visitenkarte ins Krankenhaus zu schicken, der Polizeivermerk dazu sowie die Aussage des Täters über politisch gut vernetzte Bekannte, die nur ‚undercover‘ agieren könnten, werfen Fragen auf.“
„Als Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe und als Mitglied des Innenausschusses ist Deniz Kurku nicht tragbar. Wir fordern seinen sofortigen Rücktritt von beiden Ämtern. Ministerpräsident Lies und die SPD-Fraktion müssen endlich aufhören, ihm den Rücken zu stärken, statt aufzuklären. Sechs Menschen sind tot. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf die ganze Wahrheit – und die Justiz hat die Pflicht, ohne Ansehen der Person zu handeln.“