27/08/2026
Aus dem Gemeinderat Seggebruch: Bauen, Ortsbild
und weitere Entwicklung
Gestern Abend kam der Gemeinderat Seggebruch zu seiner Sitzung im Bauernhaus zusammen.
Auf der öffentlichen Tagesordnung standen neben der Einwohnerfragestunde insbesondere zwei Themen rund um die weitere Entwicklung unserer Gemeinde.
Alte Bausubstanz erhalten und Fördermöglichkeiten erleichtern.
Beraten wurde eine neue Richtlinie zum Umgang mit sogenannter „sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz“.
Hinter dem etwas sperrigen Begriff steckt ein ganz praktisches Thema:
Auch Gebäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen, können für das Ortsbild besonders wichtig sein. Eine entsprechende Bestätigung kann Eigentümerinnen und Eigentümern außerdem den Zugang zu bestimmten Fördermöglichkeiten bei Sanierungen erleichtern.
Ziel ist deshalb ein einheitliches, transparentes und nachvollziehbares Verfahren innerhalb der Samtgemeinde. Wir haben einstimmig beschlossen, dass die Bearbeitung zentral durch die Samtgemeinde Nienstädt erfolgen soll.
Für uns ein sinnvoller Ansatz:
Ortsbild erhalten, Eigentümer unterstützen und Verfahren möglichst unkompliziert gestalten.
Wohnbau-Turbo an der Echtorfer Straße
Ein weiterer Schwerpunkt war die mögliche Schaffung von zusätzlichem Wohnraum an der Echtorfer Straße.
Ein privater Antragsteller möchte dort zwei unmittelbar an die Straße angrenzende Flächen für Wohnbebauung nutzen. Nach den bisherigen planungsrechtlichen Vorschriften liegen diese Flächen im Außenbereich. Der sogenannte Wohnbau-Turbo nach § 246e BauGB eröffnet jedoch unter bestimmten Voraussetzungen neue Möglichkeiten.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine großflächige Ausdehnung der Bebauung.
Vielmehr soll geprüft werden, ob eine maßvolle Ergänzung der bestehenden Ortslage möglich ist. Eine mögliche Bebauung soll sich hinsichtlich Größe, Bauweise und Nutzung an der vorhandenen Umgebung orientieren. Dies war für alle Ratsmitglieder gegeben, so dass dem Antrag einstimmig entsprochen wurde.
Für uns bleibt dabei wichtig:
• zusätzlichen Wohnraum ermöglichen
• bestehende Ortsstrukturen berücksichtigen
• Entscheidungen sorgfältig und rechtssicher treffen
• Entwicklung ermöglichen, ohne den Außenbereich unbegrenzt zu öffnen
Die endgültige bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung liegt dabei weiterhin bei den zuständigen Behörden.
Auch im nichtöffentlichen Teil wurde weitergearbeitet
Darüber hinaus beschäftigte sich der Rat im nichtöffentlichen Teil unter anderem mit Auftragsangelegenheiten und Fragen der weiteren Gemeindeentwicklung.
Zu den vertraulichen Beratungsinhalten dürfen wir selbstverständlich nicht im Detail berichten.
Die Tagesordnung weist hier unter anderem den Gehweg „In den Zäunen“ sowie die weitere Prüfung einer gemeindeeigenen Fläche für Wohnbebauung aus.
Beim laufenden Bau des Gehweges „In den Zäunen“ sind während der Ausführung unvorhersehbare Probleme aufgetreten, die zu einer erheblichen Kostensteigerung führen.
Wichtig ist uns dabei:
Diese Ursachen waren im Vorfeld nicht absehbar.
Im Zuge der Planung wurden Probebohrungen vorgenommen. Die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen, die sich nun während der Bauausführung gezeigt haben, waren daraus jedoch nicht erkennbar.
Für uns gilt auch kurz vor der Kommunalwahl:
Kommunalpolitik besteht nicht nur aus großen Überschriften.
Sie bedeutet, sich mit konkreten Fragen vor Ort auseinanderzusetzen, Chancen zu nutzen und Entscheidungen so vorzubereiten, dass sie auch langfristig sinnvoll sind.
Zuhören. Erklären. Pragmatisch entscheiden.