08/10/2025
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Fluorfrei wird Pflicht – was jetzt auf euch zukommt! 🌿🔥
Die angekündigte Gesetzesänderung - Verordnung (EU) 2025/1988 zum Verbot fluorhaltiger Feuerlöschschäumen wurde am 3. Oktober 2025 veröffentlicht. Damit steht fest: Fluorhaltige Löschmittel und Feuerlöscher dürfen mit bestimmten Übergangsfristen ab in Kraft treten nicht mehr verwendet werden – eine Umstellung ist jetzt Pflicht.
Hier die Übergangsfristen für Feuerlöscher kurz zusammengefasst.
Inverkehrbringen PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher bis 23. Oktober 2026
- Ausgenommen: alkoholbeständige Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern bis 23. April 2027
Verwendung bis 31. Dezember 2030 in tragbaren Feuerlöschern
Hier die Übergangsfristen für Feuerlöschschäume z.B. in Anlagen
Ab dem 23. Oktober 2030 dürfen Feuerlöschschäume in einer gesamten PFAS Konzentration von mindestens:
- 1 mg/l weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden
- Ausnahme für gereinigte Ausrüstung 50 mg/l (gilt nicht für tragbare Feuerlöscher)
Verwendung bis 23. April 2027 für Ausbildung/Prüfung Löschanlagen (wenn der Schaum aufgefangen werden kann). Öffentliche Feuerwehren und private Feuerwehren + der Ausnahme für Industriebrände Richtline 2012/18/EU
Ausnahme bis 23. Oktober 2035: Betriebe welche unter die Richtlinie 2012/18/EU fallen (ohne zivile Luftfahrt); Anlagen der Offshore Erdöl- und Erdgasindustrie, militärische Schiffe, zivile Schiffe wenn der Schaum vor dem 23. Oktober 2025 an Bord gebracht wurde
Bedingungen:
- Verwendung nur für Brandklasse B
- Schaden für Umwelt und Menschen soweit als technisch und praktisch verringern
- Trennung von PFAS Bestand und PFAS Abfällen
- Managementplan mit folgendem Inhalt:
- Verwendungsbedingungen & Mengen
- Lagerung
- Reinigung & Wartung der Ausrüstung
- Plan bei unabsichtlicher Freisetzung
- Strategie für die Umstellung von PFAS-haltigen zu PFAS-freien Feuerlöschschäumen
- Plan ist jährlich zu überprüfen & für die Behörden 15 Jahre aufzubewahren
Ab dem 23. Oktober 2026 sind Feuerlöschschäume zu kennzeichnen (ohne tragbare Feuerlöscher) sowohl der Bestand als auch Abfälle
“ACHTUNG: Enthält per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) mit einer Konzentration größer/gleich 1 mg/l für die Summe aller PFAS”
Die bereits existierenden Beschränkungen für PFOS, PFOA, C9-C14 PFCA, PFHxA haben weiterhin Bestand.
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