18/08/2026
Wer seine Rechte nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - wahren möchte, benötigt dazu einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Kurz: .
👉 Dieser Ausweis dient als Nachweis der Eigenschaft für die Inanspruchnahme von Rechten und Leistungen, die schwerbehinderte Menschen nach dem SGBIX (oder anderen Vorschriften) zustehen.
Sie können einen solchen Ausweis erhalten, wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder höher haben. Wenn Sie eine körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung haben, die länger als sechs Monate besteht, sollten Sie eine Antragsstellung in Betracht ziehen! 💬
Denn mit dem Schwerbehindertenausweis sind - abhängig von Grad der und - einige Vergünstigungen möglich. 🧠
Dazu zählen beispielsweise ein erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, zusätzlicher Erholungsurlaub, steuerliche Vergünstigungen und weitere Nachteilsausgleiche.
Das Antragsverfahren ist äußerst umfangreich. Hierbei bittet das LS Ihre Ärzte, Krankenhäuser oder um aktuelle Befunde, oder Gutachten. Nach Auswertung aller beigezogenen Unterlagen durch den Ärztlichen Dienst erteilt dann das LS einen Bescheid über die Höhe des Grades der Behinderung und etwaige Merkzeichen. Diese Werte sind gesetzlich vorgegeben.
Sie können den Schwerbehindertenausweis kostenlos bei der für Sie zuständigen Außenstelle des LS beantragen. Wenn Sie noch Fragen zum Antragsverfahren haben, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! 🤝