23/05/2026
Der für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Bruchhof zuständige Landesbetrieb für Straßenbau informiert über die weiteren Bauabschnitte in der Kaiserslauterer Straße.
Update: L 119 – Sanierung von Homburg-Bruchhof bis zur Landesgrenze
Am 29.05.2026 beginnt der 7. Bauabschnitt.
Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) erneuert seit dem 7. April 2026, bis voraussichtlich Freitag, 27. Juni 2026, den Asphaltbelag der L 119 zwischen Homburg, der Ortsdurchfahrt Bruchhof (Stadt Homburg, Saarpfalz-Kreis) und der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die Maßnahme ist in mehrere Abschnitte unterteilt.
Die Bauabschnitte 1 bis 4 werden bis Ende Mai fertiggestellt sein.
Aus logistischen Gründen müssen die folgenden Bauabschnitte in Gegenrichtung, also von der Landesgrenze Rheinland-Pfalz in Richtung Bruchhof, abgewickelt werden. Begonnen wird mit Bauabschnitt 7, danach folgen die Bauabschnitte 6, 5B und 5A.
Der Bauabschnitt 7 wird im Zeitraum vom 29. Mai bis zum 12. Juni auf der L 119 von der Landesgrenze Rheinland-Pfalz bei Vogelbach, ab Beginn der L 395, bis zum Abgang L 223 Waldmohr in Fahrtrichtung Bruchhof erfolgen.
Für den überregionalen Verkehr bestehen folgende Umfahrungsmöglichkeiten:
Die Umleitungsstrecke führt von Landstuhl über Bruchmühlbach-Miesau und Schönenberg-Kübelberg nach Bruchhof.
Bei der Umfahrung ist auf die Umleitungsbeschilderung mit den entsprechenden Nummern U30 und U31 zu achten.
Anschließend soll der Bauabschnitt 6 auf der L 119 vom 15. Juni bis 26. Juni vom Abgang L 223 Waldmohr bis zum Ortseingang Bruchhof erfolgen.
Für den überregionalen Verkehr bestehen folgende Umfahrungsmöglichkeiten:
Die Umleitungsstrecke führt von Bruchmühlbach über Waldmohr, Jägersburg und Erbach nach Bruchhof.
Bei der Umfahrung ist auf die Umleitungsbeschilderung mit den entsprechenden Nummern U50 und U51 zu achten.
Zeitgleich werden im Bereich der nachfolgenden Bauabschnitte in der Ortsdurchfahrt Bruchhof und auf der freien Strecke in Richtung Rheinland-Pfalz weitere Vorarbeiten unter halbseitiger Sperrung mit Lichtsignalanlage (LSA) durchgeführt.
Über die weiteren Bauabschnitte wird der LfS fortlaufend und gesondert informieren.
Die Zufahrt zu Anliegergrundstücken wird während der Bauarbeiten nur eingeschränkt möglich sein. Die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger werden im Vorfeld gesondert informiert.
Witterungsbedingt kann sich die Bauzeit verzögern oder verschieben. Der LfS empfiehlt, Verkehrsmeldungen zu beachten, mögliche Beeinträchtigungen in die Routenplanung einzubeziehen und ausreichend Fahrzeit für Umleitungsstrecken einzuplanen.
Pressemeldung Landesbetrieb für Straßenbau
Foto Lfs