18/12/2021
Nachtrag zur Aufarbeitung von täterschützendem Verhalten & Auflösungserklärung der Gruppe Pekari Jena
** Triggerwarnung: In diesem Text geht es um sexuelle und sexualisierte Gewalt **
Anschließend an den von uns im August 2021 veröffentlichten Zwischenstand zur Aufarbeitung von Vorfällen sexueller und sexualisierter Gewalt (http://pekari.blogsport.de/2021/08/06/ein-zwischenstand-zur-aufarbeitung-von-vorfaellen-sexueller-und-sexualisierter-gewalt/) möchten wir im Folgenden nun darlegen, wie wir die darin beschriebenen Leerstellen und Versäumnisse in Bezug auf täterschützendes Verhalten in unserer Gruppe bearbeitet haben.
Zudem möchten wir hiermit bekanntgeben, dass wir die Gruppe Pekari in den kommenden Monaten auflösen werden. Wir werden uns bis dahin in kleiner Runde noch um eine politische Gesamtauswertung unserer Arbeit der vergangenen 8 Jahre bemühen, versuchen die für uns wichtigsten Erkenntnisse über die Stärken und Schwächen unseres Organisierungsprojektes festzuhalten und gehen dann unsere Wege. Unsere Webseite werden wir zu Dokumentationszwecken vorerst online lassen. Grund für die Auflösung ist in erster Linie die nur noch sehr geringe Anzahl an verbliebenen Mitgliedern. Es spielen aber auch große und über viele Jahre angestaute Frustrationen in Bezug auf wiederkehrende Probleme unserer Organisierung eine Rolle. Nicht zuletzt haben wir die Entscheidung auch vor dem Hintergrund unserer Fehler und Versäumnisse im Zuge unseres Aufarbeitungsprozesses der vergangenen zwei Jahren getroffen.
Vorab möchten wir zwei Dinge hervorheben: Zum einen basieren unsere Erkenntnisse neben allgemeinen Infos über Täterschutz auch aus Gesprächen mit den Täterschützer*innen selbst. In den beiden ersten beschriebenen Fällen haben wir die Kontaktierung von Betroffenen und deren Unterstützungs-Umfeld nicht für nötig empfunden, da es dabei in erster Linie um eine Auseinandersetzung damit ging, wie ein kritischer Umgang mit Tätern im eigenen Umfeld aussehen kann. In dem dritten beschriebenen Fall rund um die Täterarbeits-Gruppe war es der Wunsch der Betroffenen, nicht weiter mit dem Thema konfrontiert zu werden. Dies bitten wir bei der Einschätzung unseres Textes zu beachten und ihn aus diesem Blickwinkel kritisch zu beleuchten. Zum anderen möchten wir betonen, dass wir selbst keine Expert*innen bezüglich täterschützendem Verhalten sind. Wir möchten nur die Erkenntnisse teilen, die wir aus unseren Fehlern gelernt haben und hoffen, dass diese anderen vielleicht helfen können, einen besseren Umgang mit Vorfällen sexualisierter Gewalt zu finden. Wir sind natürlich weiterhin offen für Kritik, sowie dankbar für Anmerkungen und Hinweise.
1. Wann wird Täterumgang zu Täterschutz? - Aufarbeitung mit ehemaligen Genoss*innen
In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir uns mit täterschützendem Verhalten einzelner Mitglieder unserer Gruppe auseinandergesetzt und möchten nun unsere Erkenntnisse transparent machen. Dazu haben wir uns zunächst zu täterschützendem Verhalten weitergebildet. Einige unserer Erkenntnisse erlangten wir aus einem Podcast/ Vortrag zu „Täterschutz in linken Strukturen“ der MONAliesA_Leipzig (https://www.mixcloud.com/MONAliesA_Leipzig/t%C3%A4terschutz-in-linken-strukturen/), welchen wir an dieser Stelle sehr empfehlen können. Die Auseinandersetzung damit war für uns sehr wertvoll und hat für uns einiges an Klarheit geschaffen. Zum einen, dass wir als Gruppe durch unser Schweigen zu den Outcalls passiven Täterschutz begangen haben. Zum anderen wurde in dem Vortrag der Unterschied und das Spannungsfeld zwischen Täterumgang und Täterschutz erläutert, was uns bei der Bearbeitung der Fälle sehr geholfen hat. Als Täterumgang wird hierbei ein Kontakt zu Tätern beschrieben, welcher eine kontinuierliche kritische Thematisierung der Tat miteinschließt und somit auch nützlich sein kann. Fällt diese kritische Komponente weg, kann der Umgang als Täterschutz bezeichnet werden. Täterschutz kann dabei allerdings auch wesentlich weiter führen, bis hin zu einer aktiven Deckung der Täter oder Angriffe auf und Abwertung von Betroffenen.
Gerade für das Spannungsfeld zwischen Täterschutz und Täterumgang mangelte es uns zuvor an einer begrifflichen Differenzierung, sodass wir, nachdem wir erfahren haben, dass zwei Genoss*innen einen Umgang mit zwei bekannten Tätern haben, zunächst sehr überstürzt reagierten haben und uns weniger inhaltlich damit auseinandergesetzt haben. Wir haben die Genoss*innen zunächst temporär ausgeschlossen, um uns erstmal ein Bild von der Lage zu machen, woraufhin diese die Gruppe jedoch endgültig verlassen haben (Dies lag wohl aber nicht in erster Linie an dem Ausschluss, sondern es gab auch weitere Gründe und der temporäre Ausschluss hat ihnen den Ausstieg leichter gemacht). Nach unserer ersten Phase der Auseinandersetzung mit dem Thema Täterschutz haben wir die beiden nun ehemaligen Genoss*innen (im Folgenden trotzdem weiter "Genoss*innen" genannt) eingeladen und ihren Täterumgang thematisiert.
Es zeigte sich, dass ein konsequent kritischer Umgang mit den Tätern innerhalb von Freund*innenschaften schwierig ist, auch wenn Taten thematisiert werden. In unserer Betrachtung der Beziehungsgefüge war eine Unterscheidung zwischen Täterumgang und Täterschutz nicht immer einfach, vor allem, da der kritische Umgang mit der Zeit immer weniger kritisch wurde.
In unserem Gespräch fiel uns eine eindeutige Bewertung also schwer. So ist das Verhalten in einigen Punkten als Täterschutz zu benennen, jedoch erschienen uns viele der Schwierigkeiten, mit den Tätern konstant und konsequent kritisch umzugehen auch nachvollziehbar und einige Ansprüche in der Realität schwer umsetzbar, vor allem wenn ein Kontaktabbruch zu einem der Täter auch die Beendigung anderer Freund*innenschaften bedeuten würde. Letztlich konnten wir nicht mit einem festen Ergebnis aus dem Gespräch gehen, aber die Auseinandersetzung kann trotzdem als produktiv angesehen werden.
Anschließend haben wir uns noch mit einem weiteren Genossen getroffen, welcher sowohl im Rahmen einer Täterarbeits-Gruppe, als auch nach Auflösung dieser Gruppe, Täterschutz begangen hat. Dies war uns in Teilen seit etwas über einem Jahr bekannt, allerdings haben wir uns dazu bis Juli diesen Jahres nicht verhalten (siehe vorheriges Statement und der Teil "Unsere Fehler" in diesem Statement). In dem Gespräch hat er uns noch einmal detaillierter dargelegt, was er getan hat und wie sein Aufarbeitungsprozess danach aussah. Hierbei zeigte sich, dass er definitiv Täterschutz begangen hat. Es hatte bei ihm eine Weile gedauert, das Ausmaß seines täterschützenden Verhaltens einzusehen, mittlerweile hat bei ihm jedoch ein recht umfassender Reflexionsprozess stattgefunden, welcher allerdings noch nicht abgeschlossen ist. Vor allem hier machte sich bemerkbar, dass wir nur seine Perspektive kennen und nicht die Perspektive, der von der Tat betroffenen Person, was eine abschließende Einschätzung seines Verhaltens und seiner Aufarbeitung schwierig macht. In einem zweiten Treffen mit ihm behandelten wir dann vor allem die Rolle unserer Gruppe und wie unser Nicht-Verhalten ihm gegenüber zustande kam. Aus diesen beiden Treffen sind wir mit einigen vorläufigen Erkenntnissen zu begangenen Fehlern, aber auch zu Verbesserungsmöglichkeiten hervorgegangen, welche in den folgenden Abschnitten dargestellt werden sollen.
2. Was waren unsere Fehler im Umgang mit täterschützendem Verhalten?
Wir möchten zuerst konkreter auf unsere Fehler im Umgang mit täterschützenden Verhalten von und in unserer Gruppe eingehen.
Unwissenheit und Bagatellisierung
Die von uns im ersten Statement angesprochene Unwissenheit und Naivität unserer Gruppe in Bezug auf den Umgang mit sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen setzt sich bezüglich des Umgangs mit Täterschutz fort. Unwissenheit darüber, was Täterschutz ist, wie sich Täterschutz ausdrückt und welche Auswirkungen Täterschutz hat, führte dazu, dass wir uns als Gruppe nicht früher mit den konkreten Fällen beschäftigt haben. Dabei haben wir das täterschützende Verhalten als nicht so gravierend wahrgenommen, es bagatellisiert und nicht gesehen, dass wir uns dazu Verhalten müssen.
Verantwortungslosigkeit und -diffusion
Hinzu kam, dass wir uns innerhalb der Gruppe individuell jeweils auf die anderen Gruppenmitglieder verlassen haben. Jede*r ging davon aus, dass es sicher schon jemand anderes in der Gruppe gibt, der*die besser über den Fall informiert ist und daher eingreifen würde, falls wir dies thematisieren sollten. Hier zeigt sich, wie Verantwortungsdiffusion in Verantwortungslosigkeit übergeht.
Dieses Gefühl wurde dadurch unterstützt, dass wir mitbekommen haben, dass bei unserem Genossen bereits Aufarbeitungsprozesse in Bezug auf sein täterschützendes Verhalten stattfanden und wir deshalb glaubten, uns als Politgruppe nicht weiter damit beschäftigen zu müssen. Wie komplex die Aufarbeitungsprozesse waren, war uns zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht bewusst. Wir nahmen an, dass in der individuellen Aufarbeitung bereits etwas gelernt wurde und vertrauten darauf, dass dies ausreichen würde.
Keine aktive Beschäftigung mit der Betroffenenperspektive
Erneut fehlte uns auch in der speziellen (Nicht-)Auseinandersetzung mit Täterschutz die Betroffenenperspektive und wir waren zu sehr auf die Sicht des Täters und seinem (täterschützenden) Umfeldes fokussiert. Erst durch die nachdrückliche Beschäftigung mit der Betroffenenperspektive, aus der zumindest das Verhalten eines Genossen klar als Täterschutz benannt wird, setzten wir uns mit den täterschützenden Verstrickungen unserer (ehemaligen) Mitglieder auseinander.
Verdrängung
Zuletzt spielt auch eine Rolle, dass wir als Gruppe dieses Thema zumindest unbewusst verdrängen wollten: Nach über einem Jahr Reflexions- und Aufarbeitungsprozess und der kurz davor internen Bekanntgabe eines sexuellen Übergriffs hat sich hier auch eine gewisse Müdigkeit und Hilfslosigkeit eingestellt.
3. Wie kann ein besserer Umgang mit Täterschutz aussehen?
Wir wollen nun nochmal versuchen zusammenzufassen, was wir aus unseren Fehlern für den Umgang mit täterschützenden Verhalten ableiten und anderen Gruppen für Auseinandersetzungen mit Täterschutz mit auf den Weg geben können.
Aktive Bemühung um Betroffenenperspektive und Betroffenensolidarität
Um täterschützendes Verhalten zu vermeiden (ob als Einzelperson oder Gruppe), ist die Parteilichkeit und Solidarität mit Betroffenen sexualisierter Gewalt am wichtigsten. Wie kann das aussehen? Zuhören, Betroffenen Zeit und Raum geben, Aussagen erst nehmen und vertraulich behandeln, (öffentliche) Statements gründlich lesen und Forderungen unterstützen, insgesamt die Bedürfnisse der betroffenen Person zur Kenntnis nehmen und sich dafür einsetzen, Schutzräume und Supportstrukturen schaffen oder einfordern und dazu – falls notwendig sowie von der Betroffenen gewünscht – andere Gruppen und Projekte informieren und dadurch eine Öffentlichkeit schaffen. Dies bedeutet, dass man sich immer aktiv um eine Betroffenenperspektive bemühen muss, erst recht, wenn Menschen mit Täterumgang bzw. täterschützendem Verhalten in der eigenen Gruppe sind.
Selbstbildung zu Funktionsweisen von Täterschutz
Weiterhin ist Bildung und eine feministische Auseinandersetzung mit Täterschutz wesentlich: Es geht darum, Berührungsängste abzubauen, Fallstricke zu kennen und Vorgehensweisen und Strukturen zu konzipieren, auf welche zurückgegriffen werden kann, wenn Fälle von täterschützendem Verhalten auftreten. Um Berührungsängste abzubauen, bedarf es selbstverständlich auch einer allgemeinen Auseinandersetzung mit sexueller und sexualisierter Gewalt und einer Anerkennung, dass diese auch in den eigenen Strukturen passiert bzw. passieren kann. Diese Auseinandersetzung sollte sich sowohl in einem solidarischen und unterstützenden Umgang mit Betroffenen wiederfinden als auch im Bewusstsein, wie Täterschutz funktioniert und auf welchen Ebenen dieser stattfindet.
Je mehr Bewusstsein in einer Gruppe darüber herrscht, wie Täterschutz funktioniert, desto besser kann er vermieden bzw. erkannt werden.
Awareness- und Ansprechstrukturen
Um eine Überforderung bei erkennbarem täterschützendem Verhalten in den eigenen Reihen auffangen zu können, sollten sich politische Gruppen Gedanken zu möglichen Awareness- bzw. Ansprechstrukturen machen. Diese können analog zu oder als Teil von Gruppenstrukturen agieren, welche interne Prozesse um Vorfälle sexualisierter Gewalt organisieren und begleiten (siehe dazu Punkte 4.1 und 4.2 in unserem ersten Statement). Wir selbst können hierzu leider keine konkreteren Impulse mehr geben.
Aufarbeitungs- und Entscheidungsprozesse brauchen Zeit und Kapazitäten
Für die Auseinandersetzung mit einem konkreten Fall von Täterschutz ist es wichtig, sich Zeit zu nehmen: Auf der einen Seite, geht es darum, sich als Politgruppe wirklich damit zu beschäftigen und es nicht hinten runterfallen zu lassen, weil andere Aspekte der politischen Arbeit als wichtiger oder „spaßiger“ erscheinen. Auf der anderen Seite ist es wichtig, nicht vorschnell zu handeln und gemeinsam abzuwägen, ob Ausschlüsse der richtige Weg sind, um eventuelle Prozesse zu begleiten. Auch wenn es hier hilfreich ist, sich beispielsweise anhand von Leitfäden bereits vorab Gedanken über mögliche Szenarien im Umgang mit Täterschutz zu machen, muss in konkreten Fällen immer individuell entschieden werden, was gar nicht so leicht ist.
Transparenz und geteilte Wissensstände
Unterschiedliche Wissensstände in Bezug auf intern oder öffentlich bekannte Vorfälle sexualisierter Gewalt können zu Problemen führen. Es sollte innerhalb der Gruppe nicht einfach angenommen werden, dass sich alle gleich gut auskennen, sondern möglichst große Offenheit und Transparenz – im Rahmen dessen, was die Forderungen und Wünsche der Betroffenen sind – geschaffen werden.
Größtmögliche Transparenz sollte auch über Beziehungsgeflechte in Täterumfelde und Täterumgang hergestellt werden. Ansonsten besteht die Gefahr einer Dynamik von Verantwortungslosigkeit, die z.B. so aussehen kann: Auf der einen Seite vermeiden diejenigen, die näher am Täterumfeld bzw. potentiell täterschützenden Personen dran sind und dadurch möglicherweise stärker involviert sind, die Thematisierung von möglichen Täterschutz-Fällen, um nicht auch das eigene, möglicherweise problematische Verhalten überprüfen und kritisieren zu müssen. Auf der anderen Seite verlassen sich aber auch diejenigen, die sich weniger auskennen, auf die, die mehr wissen und geben in dem Glauben, dass es nicht so wichtig ist, bestimmten Täterumgang zu problematisieren, da es ja die anderen sonst angesprochen hätten, ihre eigene Verantwortung ab. So können also unterschiedliche Wissensstände zu einer Nicht-Auseinandersetzung mit konkreten Fällen von Täterschutz führen.
Verstrickungen und Belastungen ernst nehmen
Schließlich haben wir für uns gemerkt, dass die sozialen Verantwortungsgefühle innerhalb der Gruppe eine Rolle spielen, wie und ob Täterschutz behandelt wird: Wenn innerhalb der Gruppe kaum auf Bedürfnisse und Emotionen eingegangen wird - wenn zum Beispiel Einzelne von Verstrickungen und damit einhergehenden Belastungen berichten - kann das eine Nichtbeschäftigung mit bzw. Nicht-Problematisierung von Täterschutz zur Folge haben. Äußerungen einzelner Genoss*innen hinsichtlich Verunsicherung oder Belastungen in Bezug auf eigenen Täterumgang dürfen nicht einfach überhört werden - nicht nur um Täterschutz zu vermeiden, sondern auch um Männlichkeit in Form von Auslagerung von Emotionen aus der Politgruppe in Freund*innenschaften zu vermeiden.
Kritikfähigkeit und Konfliktbereitschaft
Zuletzt ist es wichtig, Menschen für ihr problematischen Verhalten auch direkt und konsequent kritisieren zu können. Eine theoretische Bildung und eine Auseinandersetzung mit Funktionsweisen von Täterschutz hilft am Ende nicht, wenn die Konfrontation mit dem*der (potenziellen) Täterschützer*in nicht stattfinden kann, weil man sich dieses nicht zutraut. Der Konflikt und die Auseinandersetzung muss gesucht werden, auch falls die Gruppendynamik darunter leidet oder die Gruppenexistenz in Gefahr gerät.
4. Das Ende von Pekari, kein Ende der Auseinandersetzungen
Schon seit vielen Monaten ist für uns absehbar gewesen, dass wir die linke Basisgruppe Pekari auflösen werden. Für uns war es jedoch wichtig, die Aufarbeitungsprozesse rund um Täterschaft und Täterschutz in unserer Struktur zu einem Abschluss zu bringen und unser Scheitern und unsere Lehren daraus transparent zu machen. So ist uns inzwischen klarer, wie es zu unserem Nicht-Verhalten in Bezug auf täterschützendes Verhalten und zu unseren Fehlern und Versäumnisse im Zuge der Aufarbeitung von Vorfällen sexualisierter Gewalt kommen konnte. Wir werden nun unsere Reflektionen und Erkenntnisse in zukünftige linke Organisierungsversuche mitnehmen und hoffen, dass unsere ausführlichen Statements unseren Prozess aus Scheitern und Verstehen nachvollziehbar für Außenstehende dokumentieren.
Was die Auseinandersetzung mit Täterschutz angeht, bleiben für uns an diesem Punkt nach wie vor einige grundlegende Fragen offen. Wie deutlich geworden sein sollte, stellte es sich für uns als ziemlich schwieriger heraus, konkrete Umgangsweisen mit Täterschützer*innen in unserer Gruppe zu entwickeln. Wann ist ein Ausschluss gerechtfertigt? Was braucht es für die Reintegration von temporär ausgeschlossenen Täterschützer*innen und wie kann eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema aussehen? War unsere Auseinandersetzung kritisch genug? Hätten mehr Konsequenzen folgen müssen? Diese Punkte sind nicht abschließend beantwortet.
Wir möchten uns abschließend bei allen bedanken, die uns auf unsere Fehler und Versäumnisse hingewiesen haben und uns dazu gebracht haben, uns mit den Tätern und Täterschützer*innen in unserer Gruppe auseinanderzusetzen. Wir möchten uns auch nochmals dafür entschuldigen, dass die Veröffentlichung unseres ersten Zwischenstands zur Aufarbeitung der Vorfälle sexualisierter Gewalt erst so spät stattgefunden hat und es dafür erst eine öffentliche Kritik bzw. Drucksituation brauchte. Wir sind uns bewusst darüber, dass unsere Untätigkeit und unser Unwissen einige Genoss*innen vor Probleme und schwierigen Entscheidungen gestellt hat und dadurch große Belastungen und Frustrationen erzeugt hat.
In unserem gesamten Aufarbeitungsprozess sind Dinge passiert, die wir nicht wollten, die wir nun aber nicht mehr ändern können. Was uns bleibt, ist auf unterschiedliche Weise an den Thematiken weiterzuarbeiten und unsere persönlichen Reflektionen und im Gruppenkontext gesammelten Erfahrungen dafür zu nutzen, dass bestimmte Fehler nicht erneut passieren.
Zuletzt möchten wir uns bei denen Bedanken und ihnen unsere Solidarität aussprechen, die den Mut hatten, sexualisierte Gewalt in linken Kontexten als solche öffentlich zu benennen. Wir hoffen mit diesem Statement einen weiteren kleinen Schritt in der Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit Sexismus und sexualisierter Gewalt in der linken Szene gleistet zu haben. In Jena besteht die Möglichkeit, sich beim Prozess-Plenum zu langfristigen Umgangsformen mit sexueller / sexualisierter Gewalt in der linken Szene, welches von "Das Schlechten Gewissen" initiiert wurde, einzubringen. Darüber hinaus hat "Das Schlechte Gewissen" einen Vorschlag zum Anfangen veröffentlicht, an welchen sich politische Zusammenhänge und Gruppen orientieren können: https://dasschlechtegewissen.noblogs.org/ein-vorschlag-zum-anfangen/. Danke für euren Aufschlag und eure Arbeit.
Pekari
Sexismus und sexuelle/sexualisierte Übergriffe sind auch in der linken Szene schockierende Normalität, die viel zu wenig schockiert. Das allgemeine Wegsehen, (Ver-)Schweigen, Ignorieren genauso wie Hilflosigkeit, Überforderung und fehlende Strukturen sind Teil des Problems. Es braucht die Solidar...