11/08/2026
+++ Waldbrandstufe 4 +++
Burgenlandkreis meldet: Information Sonderfall. Gültig ab 10.08.2026, 10:55 Uhr.
Details:
Es ist verboten:
- im Wald öffentliche Straßen und Wege zu verlassen,
- in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende
Gegenstände wegzuwerfen,
- durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und
Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
- außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15
Metern zum Wald zu rauchen,
- im Wald oder in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer
außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden.
Bei der Ernte von Getreide ist auf Feldern in geringerem Abstand als 30 Metern zum Wald,
unmittelbar nach Anschnitt des Getreides auf der dem Wald zugekehrten Seite, ein 5 Meter breiter, durchgepflügter Pflugstreifen anzulegen.