31/07/2026
Während alle anderen bereits fleißig in den Wahlkampf starten, geht es bei uns noch immer um unsere Zulassung. Das Verfahren beim Landesverfassungsgericht ist bereits eröffnet.
Im Sinne eines reibungslosen Ablaufs der Landtagswahl und für die notwendige Gewissheit aller Beteiligten hoffen wir auf ein schnelles, aber gerechtes (Grundsatzs-)Urteil.
Es darf nicht sein, dass fehlerhafte Systeme die Teilnahme an Wahlen verhindern können.
Die Chancengleichheit aller Parteien ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Wenn eine Partei nachweislich ihre Unterlagen fristgerecht als Einwurf-Einschreiben versendet hat und diese aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (Sortierfehler bei der Post), offenbar nicht rechtzeitig angekommen sind, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.
Im Verwaltungsrecht gibt es die Möglichkeit der Nachsichtgewährung – im Wahlrecht bislang nicht. Genau deshalb könnte dieses Verfahren ein wichtiges Grundsatzurteil nach sich ziehen. Es geht dabei nicht nur um eine einzelne Partei, sondern um die Frage, wie fair und rechtsstaatlich unser Wahlrecht in solchen Fällen ausgestaltet ist.
Nun liegt es am Landesverfassungsgericht, zeitnah zu entscheiden. Davon hängt auch der Druck der Wahlzettel und damit der weitere Ablauf der Wahlvorbereitung ab. Unabhängig von politischen Überzeugungen sollte gelten: Demokratie lebt von fairen Regeln und gleichen Chancen für alle.