Lobbyisten für Kinder M-V

Lobbyisten für Kinder M-V Gemeinsam können wir etwas verändern. Jede und jeder kann im eigenen Rahmen einen Beitrag leisten.

Unser Programm und unsere Ziele findet ihr auf unserer Webseite www.lobbyistenfuerkinder.de/unsere-themen/

Für uns ist klar: Jedes einzelne dieser Kinder verdient beste Bedingungen für einen guten Start ins Schulleben. Gute Sch...
22/08/2026

Für uns ist klar: Jedes einzelne dieser Kinder verdient beste Bedingungen für einen guten Start ins Schulleben. Gute Schulen, verlässliche Betreuung, sichere Schulwege und echte Chancengerechtigkeit dürfen keine Frage des Wohnortes oder des Geldbeutels der Eltern sein.

Wir wünschen allen Schulanfängerinnen und Schulanfängern schon jetzt einen großartigen Start! 💗

Und wir werden weiter dafür kämpfen, dass Kinder in der Politik nicht nur mitgedacht werden, sondern im Mittelpunkt stehen.

Am vergangenen Freitag hat das Landesverfassungsgericht MV in Greifswald über unseren Antrag auf vorgelagerten Rechtssch...
16/08/2026

Am vergangenen Freitag hat das Landesverfassungsgericht MV in Greifswald über unseren Antrag auf vorgelagerten Rechtsschutz entschieden. Unser Ziel war klar: die Zulassung der Landesliste der Lobbyisten für Kinder zur Landtagswahl 2026 doch noch zu ermöglichen.

In der Verhandlung wurde deutlich, dass die Problematik der Postzustellung nicht ausschließlich in unserem Verantwortungsbereich lag. Das Gericht stellte fest, dass im Verantwortungsbereich der Landeswahlleitung Zustellhindernisse bestanden. Auf der offiziellen Internetseite firmierte die Landeswahlleitung unter dem Amt für Statistik. Dadurch war es nachvollziehbar, dass eine Sendung an das dort angegebene Postfach weitergeleitet wurde.

Damit waren aus unserer Sicht die Voraussetzungen für eine Nachsichtgewährung grundsätzlich gegeben.

Das entscheidende Problem liegt jedoch im Wahlrecht selbst: Die Landesverfassung und das Landesverfassungsgerichtsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sehen für diese Konstellation keinen entsprechenden Rechtsweg vor. Das Gericht sah sich daher nicht in der Lage, über den vorgelagerten Rechtsschutz eine Ausnahme zu schaffen.

Dabei orientierte es sich insbesondere an der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, wonach für einen solchen Schritt zumindest ein außerordentlich schwerer Wahlfehler vorliegen müsse.

Das Ergebnis ist für uns ernüchternd: Mangels eröffnetem Rechtsweg wäre auch eine Verfassungsbeschwerde unzulässig – und damit ebenso eine einstweilige Anordnung.

Wir akzeptieren selbstverständlich die Entscheidung des Gerichts. Dennoch bleibt eine grundsätzliche Frage:

Darf es tatsächlich dazu kommen, dass eine Partei trotz eigener rechtzeitiger Handlung an einer Wahlteilnahme scheitert, wenn zugleich Fehler bzw. missverständliche Zustellstrukturen im Verantwortungsbereich der Wahlleitung eine Rolle gespielt haben?

Für uns geht es dabei längst nicht mehr nur um die Lobbyisten für Kinder. Es geht um die Frage, wie fair und zugänglich demokratische Wahlen für kleine & neue Parteien gestaltet werden.

Demokratie muss für alle gelten – auch für kleine Parteien. Wahlrecht darf nicht an vermeidbaren bürokratischen Hürden scheitern.

Am vergangenem Freitag hat das Landesverfassungsgericht MV in Greifswald über unseren Antrag auf vorgelagerten Rechtssch...
16/08/2026

Am vergangenem Freitag hat das Landesverfassungsgericht MV in Greifswald über unseren Antrag auf vorgelagerten Rechtsschutz entschieden. Unser Ziel war klar: die Zulassung der Landesliste der Lobbyisten für Kinder zur Landtagswahl 2026 doch noch zu ermöglichen.

In der Verhandlung wurde deutlich, dass die Problematik der Postzustellung nicht ausschließlich in unserem Verantwortungsbereich lag. Das Gericht stellte heraus, dass im Verantwortungsbereich der Landeswahlleitung Zustellhindernisse bestanden. Auf der offiziellen Internetseite firmierte die Landeswahlleitung unter dem Amt für Statistik. Dadurch war es aus unserer Sicht nachvollziehbar, dass eine Sendung an das dort angegebene Postfach weitergeleitet wurde.

Damit waren aus unserer Sicht die Voraussetzungen für eine Nachsichtgewährung grundsätzlich gegeben.

Das entscheidende Problem liegt jedoch im Wahlrecht selbst: Die Landesverfassung und das Landesverfassungsgerichtsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sehen für diese Konstellation keinen entsprechenden Rechtsweg vor. Das Gericht sah sich daher nicht in der Lage, über den vorgelagerten Rechtsschutz eine Ausnahme für kleine Parteien zu schaffen.

Dabei orientierte sich das Gericht insbesondere an der bisherigen Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, wonach für einen solchen Schritt zumindest ein außerordentlich schwerer Wahlfehler vorliegen müsse.

Das Ergebnis ist für uns ernüchternd: Mangels eröffnetem Rechtsweg wäre auch eine Verfassungsbeschwerde unzulässig – und damit ebenso eine darauf gerichtete einstweilige Anordnung.

Wir akzeptieren selbstverständlich die Entscheidung des Gerichts. Gleichzeitig bleibt für uns eine grundsätzliche Frage bestehen:

Darf es tatsächlich dazu kommen, dass eine Partei trotz eigener rechtzeitiger Handlung an einer Wahlteilnahme scheitert, wenn zugleich Fehler bzw. missverständliche Zustellstrukturen im Verantwortungsbereich der Wahlleitung eine Rolle gespielt haben?

Für uns geht es dabei längst nicht mehr nur um die Lobbyisten für Kinder. Es geht um die Frage, wie fair und zugänglich demokratische Wahlen für kleine und neue Parteien gestaltet werden.

Demokratie muss für alle gelten – auch für kleine Parteien. Und Wahlrecht darf nicht an vermeidbaren bürokratischen Hürden scheitern.

Während alle anderen bereits fleißig in den Wahlkampf starten, geht es bei uns noch immer um unsere Zulassung. Das Verfa...
31/07/2026

Während alle anderen bereits fleißig in den Wahlkampf starten, geht es bei uns noch immer um unsere Zulassung. Das Verfahren beim Landesverfassungsgericht ist bereits eröffnet.

Im Sinne eines reibungslosen Ablaufs der Landtagswahl und für die notwendige Gewissheit aller Beteiligten hoffen wir auf ein schnelles, aber gerechtes (Grundsatzs-)Urteil.

Es darf nicht sein, dass fehlerhafte Systeme die Teilnahme an Wahlen verhindern können.

Die Chancengleichheit aller Parteien ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Wenn eine Partei nachweislich ihre Unterlagen fristgerecht als Einwurf-Einschreiben versendet hat und diese aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (Sortierfehler bei der Post), offenbar nicht rechtzeitig angekommen sind, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

Im Verwaltungsrecht gibt es die Möglichkeit der Nachsichtgewährung – im Wahlrecht bislang nicht. Genau deshalb könnte dieses Verfahren ein wichtiges Grundsatzurteil nach sich ziehen. Es geht dabei nicht nur um eine einzelne Partei, sondern um die Frage, wie fair und rechtsstaatlich unser Wahlrecht in solchen Fällen ausgestaltet ist.

Nun liegt es am Landesverfassungsgericht, zeitnah zu entscheiden. Davon hängt auch der Druck der Wahlzettel und damit der weitere Ablauf der Wahlvorbereitung ab. Unabhängig von politischen Überzeugungen sollte gelten: Demokratie lebt von fairen Regeln und gleichen Chancen für alle.

Aktuelles aus der Presse 🗞👀"Kleinpartei zur Landtagswahl: Unterschriften zu spät bei Wahlleitung"Beitrag vom NDR Mecklen...
22/07/2026

Aktuelles aus der Presse 🗞👀
"Kleinpartei zur Landtagswahl: Unterschriften zu spät bei Wahlleitung"
Beitrag vom NDR Mecklenburg-Vorpommern (Radio) am Mittwoch, 22.07.2026

In diesem Radiobeitrag wird erklärt, warum, wieso und weshalb unsere Unterlagen zu spät angekommen sind, was das für Auswirkungen hat und was unser akuter Fahrplan ist.

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/kleinpartei-zur-landtagswahl-unterschriften-zu-spaet-bei-wahlleitung,audio-3372722.html

̈hlen

Kleinpartei zur Landtagswahl: Unterschriften zu spät bei Wahlleitung

Die Sommerferien starten – und damit sechs Wochen Zeit zum Durchatmen, für Freundschaften, Familie, Hobbys und neue Erle...
10/07/2026

Die Sommerferien starten – und damit sechs Wochen Zeit zum Durchatmen, für Freundschaften, Familie, Hobbys und neue Erlebnisse.

Wir wünschen allen Kindern, Jugendlichen und Familien eine schöne Ferienzeit.

Und wir erinnern daran: Gute Ferien dürfen kein Luxus sein. Kinder brauchen Orte, Angebote und Freiräume, die für alle erreichbar sind.

02/07/2026

In vielen Kitas sinken die Kinderzahlen. An unseren Schulen sieht es aber ganz anders aus: Die Schülerzahlen steigen weiter.

Ein Beispiel ist die Martha-Müller-Grählert-Schule in Franzburg. Noch im Jahr 2024 wurde für das Schuljahr 2026/2027 mit insgesamt rund 517 Schülerinnen und Schülern gerechnet. Jetzt, nur zwei Jahre später und acht Wochen vor Schuljahresbeginn, wird die Zahl voraussichtlich schon über 550 liegen.

Das Problem: Das Schulgebäude ist dafür eigentlich nicht ausgelegt. Schon heute müssen Räume wie die Speisehalle oder die Turnhalle für Unterricht genutzt werden. Das kann keine dauerhafte Lösung sein.

Und die Prognosen zeigen: In den kommenden Jahren werden die Zahlen weiter steigen. Allein in den Klassen 5 bis 10 werden künftig mehr als 400 Schülerinnen und Schüler erwartet.

Franzburg ist kein Einzelfall. Viele Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kämpfen mit zu wenig Platz, sanierungsbedürftigen Gebäuden und fehlenden Fachräumen.

Hinzu kommt der Lehrkräftemangel. Offiziell wird der Unterrichtsausfall oft mit wenigen Prozent angegeben. Doch diese Zahlen bilden die Realität nicht vollständig ab. Denn Unterricht gilt statistisch nicht immer als ausgefallen, wenn eine Lehrkraft zwei Klassen gleichzeitig betreut oder Kinder lediglich mit Arbeitsblättern beschäftigt werden.

Das ist kein Unterricht, der jedem Kind gerecht wird.

Es brennt an vielen Stellen im Bildungssystem. Wir brauchen endlich ein Umdenken: mehr Schulplätze, moderne Schulgebäude, ausreichend Lehrkräfte und echte Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern.

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Kammerstein
18211

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