12/06/2026
Erfolg auf der ganzen Linie
Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt, der die Klage gegen den Regionalplan initiiert und federführend, begleitet hat, kommentiert das Ergebnis der heutigen Entscheidung des OVG Münster wie folgt:
„Die derbe Klatsche heute vor Gericht war genauso absehbar wie unnötig. Mit einem Teilplan, den wir immer vorgeschlagen haben, wäre der restliche Regionalplan jetzt noch inkraft. So oder so fängt der RVR nun wieder bei Null an - eine echte Chance für uns am Niederrhein, wenn die Planer in Essen und Düsseldorf endlich anerkennen, dass sie um einen Kiesausstieg nicht herum kommen.“
Schon in einem frühen Stadium hatten die klagenden Kommunen auf die formalen Defizite im Hinblick auf die Einwendungen der Betroffenen hingewiesen, die das Gericht jetzt ebenso kritisiert hat. Erst recht hatte insbesondere die Stadt Kamp-Lintfort immer wieder auf die Abwägungdefizite bei der Erstellung des Regionalplans in Sachen Kies hingewiesen. Dass die Bedarfsberechnungen des RVR im Hinblick auf die Kiesmengen völlig verfehlt waren, hatte schon das Gutachten ergeben, dass die betroffenen Kommunen im Jahr 2019 auf Initiative von Landscheidt in Auftrag gegeben hatten. Jetzt bestätigt auch das Oberverwaltungsgericht, dass der RVR mit überholten Zahlen gearbeitet hat, weil aufgrund aktueller Erhebungen erwiesen ist, dass der Kiesbedarf deutlich zurückgegangen ist. Auch die gravierenden Auswirkungen der Kiesausbeutung auf auf das Klima hat der RVR nicht ausreichend berücksichtigt.
Jetzt, so Landscheidt, sei nicht nur der RVR, sondern insbesondere auch die Landesregierung gefragt. Wenn noch am Tage der Urteilsverkündung die Kiesindustrie damit drohe, mangels Planungsgrundlage beliebige Genehmigungsanträge zu stellen, sei einmal mehr ein sofortiges Moratorium
erforderlich. Andernfalls wären die betroffenen Kommunen gezwungen, sollte es tatsächlich vor Inkrafttreten eines neuen Regionalplans zu Genehmigungen kommen, diese vor den Gerichten zu beklagen. „ Es kann doch nicht sein,“ so Landscheidt, „dass die Landesregierung erneute Gerichtsverfahren provoziert, nur weil sie nicht Willens oder in der Lage ist, die notwendigen und längst überfälligen Entscheidungen mit dem versprochenen Ziel einer Reduzierung des Kiesabbaus zu treffen.“