28/12/2025
Anordnung der Stadt Kappeln über das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel 2025/2026
Es wird angeordnet, dass am 31.12.2025 und am 01.01.2026 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II (Kleinfeuerwerk wie z.B. Raketen, Schwärmer, Doppelschläge) in einem Umkreis von 200 m von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen wie z.B. reetgedeckten Gebäuden und Biogasanlagen nicht abgebrannt werden dürfen. Diese Anordnung stützt sich auf § 24 Absatz 2 i.V.m. § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 31.01.1991 (BGBI. 1 Seite 169) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Das Abbrennverbot gilt für den gesamten Stadtbereich Kappeln.
Zusätzlich wird auf das daneben bestehende Abbrennverbot vom 02. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres hingewiesen.
Verstöße gegen diese Anordnung können mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- Euro geahndet werden.
Die Anordnung gilt hiermit als bekannt gegeben.
Quelle: https://www.kappeln.de
Dies betrifft somit Olpenitzdorf komplett.
Weiterhin hier der Verweis auf das Naturschutzrecht, der u.a. das Ostsee Resort betrifft:
Feuerwerke und Lasershows sind innerhalb von Schutzgebieten (sowohl Naturschutzgebiete als auch Natura-2000) wegen der zu erwartenden Störungen nicht zulässig.
Wenn diese in einem Umkreis von 1.000 m von einem Schutzgebiet durchgeführt werden
sollen, sind sie vorab auf ihre Auswirkungen zu überprüfen und mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Bei Natura-2000-Gebieten ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Nehmt Rücksicht auf die Tiere, eure Mitmenschen, deren Hab und Gut und auf die Umwelt.
Wir wünschen Euch einen guten Rutsch ins neue Jahr,
Eure Feuerwehr Olpenitz