06/01/2015
Der Mindestlohn: Fluch und Segen zugleich
Man kann es gut finden, oder auch nicht, aber ab dem 01.01.2015 gilt der flächendeckende Mindestlohn. Dieser ist festgeschrieben im Mindestlohngesetz (MiLoG).
Für viele ArbeitnehmerInnen ist die Anhebung des Stundenlohns eine finanzielle Erleichterung. Je nach Branche, oder eben nur nach vertraglicher Vereinbarung, steigt der Lohn von 1€ bis zu 4€/Std. Für viele ArbeitnehmerInnen fällt mit dem Mindestlohn der verhasste Gang zur Agentur für Arbeit weg, um aufstockende Leistung zu beantragen.
8,50€/Std. können nicht darüber hinweg täuschen, dass mit diesem Stundenlohn immer noch die Altersarmut droht! 8,50€/Std. bedeutet immer noch eine finanzielle Situation, mit der sich keine Zukunft langfristig planen lässt.
Während sich angebliche Wirtschaftsweisen und sogenannte Experten noch darüber uneins sind, ob der MiLo gut oder schlecht für die Erhaltung von Arbeitsplätzen ist, haben sich die Unternehmen längst überlegt wie sie den Mindestlohn umgehen können – und das zum Teil mit anwaltlichen Hilfen. Mittlerweile füllen Tipps und Tricks ganze Webseiten, und Foren sind mit Mindestlohnumgehungsgeschwätz vollgeschmiert.
Im Folgenden haben wir ein paar legale und illegale Umgehungspraktiken zusammen getragen, die von Bossen angewendet werden, und die uns als Wobblies begegnen können. Abschließend sei angemerkt, dass dies primär keine Kritik am Mindestlohn sein soll, obwohl es äußerst viel zu kritisieren gibt! Im Vordergrund soll der Informationscharakter stehen um einer Horde Bosse, die bereits seit Monaten gut informiert sind, nicht völlig ahnungslos entgegen zu treten. Die vorliegenden Informationen sind Stand Dezember 2014.
Man kann es gut finden, oder auch nicht, aber ab dem 01.01.2015 gilt der flächendeckende Mindestlohn. Dieser ist festgeschrieben im Mindestlohngesetz (MiLoG).