28/08/2026
👨👩👧 Kinder dürfen nicht für ausbleibenden Unterhalt bezahlen!
Die geplante Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre wäre keine Strukturreform, sondern eine Leistungskürzung. ✂️
In Schleswig-Holstein könnten rund 4.500 Jugendliche betroffen sein. Das lehnen wir klar ab. ❌
Gleichzeitig muss der Staat ausstehende Zahlungen konsequenter von säumigen Unterhaltspflichtigen zurückfordern. Dafür brauchen wir einfachere Verfahren und spezialisierte Stellen. ⚖️
Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, die Ansprüche der Kinder zu sichern und den Unterhaltsrückgriff zu stärken. 💪
🗣️ Unsere Abgeordnete .riecke fordert in ihrer heutigen Landtagsrede: „Nicht die Kinder dürfen für ausbleibenden Unterhalt bezahlen.“