25/08/2026
Gestern haben Prof. Felix Welti und Prof. Reza Shafaei in der Landesbeiratssitzung einen Zwischenstand ihres Gutachtens vorgestellt. Das Gutachten, das die Landesbeauftragte von den beiden Rechtsprofessoren erwartet, soll die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) klären. Dazu haben die beiden Professoren nach der Struktur der BRK die entsprechenden Landesgesetze zugeordnet und sichten diese. Für alle Beiratsmitglieder und Gäste und für das Team der Landesbeauftragten war es eine beeindruckende Fülle von Gesetzen und ein sehr dichter Vortrag der beiden Referenten. Es wurden wenige Zwischen- und Nachfragen gestellt, da die Ausführungen eine gute Übersicht gaben. Die Ausführungen sollten die Gelegenheit für eine Beteiligung durch die Selbstvertretungen in Schleswig-Holstein geben. Von Auftragsbeginn, zu dem Herr Welti schon im Beirat war, bis jetzt war die Gelegenheit noch Hinweise auf möglicherweise zu klärende Rechtslagen zu geben, die einige Verbände genutzt hatten. So gehen aus der Verbändepraxis auch noch Hinweise in das Gutachten ein.
Das Gutachten soll im November fertiggestellt sein und wird dann an die Landesbeauftragte übergeben. Die Landesbeauftragte beabsichtigt, das Gutachten an die Landesregierung zu geben, damit diese das auswerten und Landesrecht, wenn nötig, anpassen kann.
Ein weiteres Gutachten wurde im Beirat kurz angesprochen aber nicht abschließend beraten, da der Beirat feststellte, dass er weiteren Beratungsbedarf hat. Das Gutachten ist eine Analyse zu behindertenpolitischen Thesen. Sie befasst sich mit menschenrechtlichen Fragen und ist vom Deutschen Institut für Menschenrechte erstellt worden. Die Beratung dazu wird in einer nächsten Sitzung fortgesetzt. Es ist noch unklar, wie der Beirat damit weiter verfährt.