04/09/2026
Schon wieder ein Einzelfall!
Am Nachmittag des 9. August in Friedland bei Neubrandenburg wurde die 27-Jährige angegriffen.
Der abgelehnte Asylbewerber (24) aus Westafrika soll die junge Frau gepackt und gewaltsam hinter eine ehemalige Gaststätte gezerrt haben.
Versteckt hinter Büschen und Bäumen misshandelte er sie, während sie um ihr Leben kämpfte. Obwohl es eine ruhige Gegend mit vielen Mehrfamilienhäusern ist, wurde die Tat von niemandem bemerkt.
Der Täter entkommt und lässt die junge Frau verletzt zurück.
Solche Meldungen hören wir mittlerweile häufig. Deshalb möchte ich daran erinnern, dass das nicht normal ist. Für die Überlebende hat sich von einem Moment auf den anderen das Leben für immer verändert.
Warum ist das passiert?
Bei einem abgelehnten Asylantrag ist der Antragsteller ausreisepflichtig. Im Heimatland des mutmaßlichen Täters herrscht kein Bürgerkrieg. Bis auf Unruhen im Norden gilt das Land als sicher.
Trotzdem war er weiter in Deutschland. Warum das so ist, bestätigt einmal mehr unsere Forderung nach einer strengeren Migrations- und Abschiebepolitik.
Denn trotz abgelehntem Asylantrag hatte er eine gültige Aufenthaltsgestattung. Das geht rechtlich meistens nur, weil eine Klage gegen den abgelehnten Asylantrag eingereicht wurde.
Dass eine Klage die Ausreise verzögert, soll nach dem Gesetz nur unter besonderen Umständen passieren. Trotzdem werden wiederholt Ausreisen und Abschiebungen verzögert, die längst durchgesetzt werden sollten.
Die Folgen dieser inkonsequenten Migrations- und Abschiebepolitik konnten wir an diesem Beispiel wieder sehen.
Wir als AfD schauen hier nicht weg. Wir fordern aus gutem Grund, dass sich in der Migrationspolitik endlich etwas ändert.
Besonders in Mecklenburg-Vorpommern, wo Manuela Schwesig mit ihrer SPD seit 24 Jahren ihr Unwesen treibt. Zur Landtagswahl kommt das Thema Abschiebung nicht einmal im Landesparteiprogramm vor.
Laut Schwesig sollen Straftäter zwar abgeschoben werden, aber MV habe schon genug Abschiebungen und hier keinerlei politischen Handlungsbedarf.
In den letzten vier Jahren wurden 67 Personen aus MV abgeschoben.
Ob es unter diesen Umständen keinen Handlungsbedarf gibt, sollen die Wähler am 20.9. mit ihrer Stimme selbst entscheiden.