15/06/2019
FDP zum demokratischen Verständnis der Lörracher SPD
Im Artikel „Befremdlicher Umgang mit dem Wählerwillen“ erschienen in der Badischen Zeitung am Samstag den 15. Juni 2019 bezieht die SPD Fraktion Lörrach Position zu dem angekündigten Ablehnungsgesuch von Alt-Stadtrat Peter Jensch der bei der Wahl am 21. Mai mit 42 Stimmen Vorsprung knapp vor Pirmin Gohn in den Gemeinderat gewählt wurde. In dieser Mitteilung bezieht der FDP Ortsverband Lörrach Stellung zur Position der SPD.
Das kommunale Wahlrecht ist eine Mischung zwischen einer Personenwahl und einer Parteienwahl. Je größer eine Stadt wird, desto mehr korrelieren die Wahlergebnisse mit landes- und bundesweiten Trends, dies ist auch an einigen Beispiel des Lörracher Wahlergebnis ab zu lesen und liegt mit daran, dass eine große Stadt unpersönlicher ist als ein beschauliches Dorf. Viele Wähler hatten Probleme, trotz der Möglichkeit zu panaschieren oder kumulieren, ihre 32 Stimmen an bekannte Kandidaten zu vergeben.
Herr Jensch hat jedoch vor der Wahl bereits seine Pläne offengelegt, so wie Horst Simon (SPD) sein Interesse an der Weiterführung seines Ortsvorsteheramtes angekündigt hat. Dem FDP-Politiker, der sich seit einem halben Jahrhundert für die Partei und die Stadt Lörrach einsetzt, war es ein Anliegen seinen jungen Kollegen nochmals zu helfen und dem Wähler die Möglichkeit zu geben durch ihn der FDP-Liste zu helfen. Er unterstützt seine jungen Kollegen und warb nicht zu Letzt deswegen damit Kompetenzen an die nächste Generation weiter zu geben. Nun beruft er sich auf GemO §16, in welchem geregelt ist wann ein Kandidat ein Mandat ablehnen oder aus der Tätigkeit ausscheiden darf. Mit derselben Begründung trat er schon die Nachfolge von Herrn Perinelli nicht an, sein gutes Wahlergebnis zeigt klar, dass der Wähler damit einverstanden war. Da nicht jeder der Punkte eindeutig ist, obliegt es dem Gemeinderat zu prüfen ob solch ein wichtiger Grund nach GemO §16 vorliegt. Es wirkt jedoch befremdlich, wenn klar geregelt ist, dass „mehr als 62 Jahre alt“, insbesondere als wichtiger Grund aufgeführt ist, wenn die SPD dann gegen diese Bitte Herr Jenschs stimmen will – stellen wir inzwischen das Alter der Bürger durch Abstimmungen des Gemeinderates fest?
Wie man den Wählern von Herrn Jensch unterstellen darf, dass zu mindestens einige vor allem auch die FDP wählen wollten, so kann man die Absicht Herrn Simon zum Ortsvorsteher sicher auch einigen seiner Wähler unterstellen. Trotzdem entscheidet der Ortschaftsrat über den Kandidaten, welcher er dem Gemeinderat zur Abstimmung stellt. Betrachtet man den Ortschaftsrat Haagen, so stellt die SPD drei von acht Mitgliedern, daher ist es verständlich, dass die SPD den Verlust des Ortsvorsteherposten befürchtet. Eine Gegenkandidatur wäre jedoch vollkommen legitim und der Ortschaftsrat hätte so wirklich eine Auswahl und würde nicht nur eine interne Absprache durchwinken.