07/06/2026
Die 2. Jahreshälfte rückt immer näher. Viele sind in den Urlaubsvorbereitungen. An alles für Sie oder Ihren Angehörigen gedacht? Besonders ab einen Pflegegrad 2?
Wurde für das 1. Halbjahr schon der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI durchgeführt?
Diese Beratung ist verpflichtend für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten und dient der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflege.
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wofür:
Der Beratungseinsatz soll sicherstellen, dass die Pflege zu Hause fachgerecht erfolgt und die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen gut unterstützt werden. Dabei wird geprüft, ob die Pflege noch angemessen ist und ob Hilfen oder Anpassungen nötig sind.
Wie oft:
Mindestens zweimal im Jahr (also alle 6 Monate) muss dieser Beratungseinsatz stattfinden.
Wer führt ihn durch:
Er wird von einem anerkannten Pflegedienst oder einer anderen qualifizierten Fachkraft durchgeführt, nicht vom MD.
Konsequenzen bei Nicht-Durchführung:
Wenn der Beratungseinsatz nicht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld ganz oder teilweise kürzen oder einstellen, da die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt wurde.
Benötigen Sie noch den Beratungseinsatz, dann zögern Sie nicht und melden sich kurzfristig bei uns.
Telefon für Lage, Lemgo, Detmold und Umgebung:
0155 607 468 46