29/04/2025
Warum Löschdecken nicht mehr empfohlen werden – DGUV warnt vor Risiken
Veraltete Löschmittel mit Gefahrenpotenzial
Löschdecken galten lange Zeit als unkompliziertes Mittel zur Bekämpfung kleinerer Brände – insbesondere Fettbrände in Küchen. Doch inzwischen rät die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in vielen Fällen vom Einsatz von Löschdecken ab. Der Grund: In bestimmten Brandarten, besonders bei Fettbränden, bergen Löschdecken ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Anwender.
DGUV: Löschdecken bei Fettbränden ungeeignet
Die DGUV Information 205-023 sowie weitere technische Regeln weisen ausdrücklich darauf hin, dass Löschdecken nicht mehr zur Bekämpfung von Fettbränden empfohlen werden. Der Grund ist einfach: In Praxistests zeigte sich, dass viele handelsübliche Löschdecken den Brand nicht vollständig ersticken. Stattdessen kommt es häufig zu Rückzündungen oder sogar zu heftigen Stichflammen, wenn die Decke entfernt wird.
Risiken beim Einsatz von Löschdecken
Unzureichende Löschwirkung: Bei Fettbränden reicht die erstickende Wirkung oft nicht aus, insbesondere wenn das Brandgefäß größer ist als die Decke.
Rückzündung: Nach dem Abdecken kann sich der Brand durch Sauerstoffzufuhr wieder entzünden.
Thermische Belastung: Anwender können sich beim Auflegen der Decke durch Stichflammen oder Hitzestrahlung verletzen.
Ungeeignete Produkte im Umlauf: Viele Produkte auf dem Markt sind nicht für Fettbrände zertifiziert oder entsprechen nicht der aktuellen DIN EN 1869.
Was empfiehlt die DGUV stattdessen?
Für den sicheren Brandschutz – besonders in Küchen oder Laborbereichen – empfiehlt die DGUV:
Fettbrandlöscher der Brandklasse F, die speziell für brennende Öle und Fette entwickelt wurden
Feuerlöschsprays mit Eignung für Fettbrände
Automatische Löschsysteme in gewerblichen Küchen
Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen zum Verhalten im Brandfall
Entsorgung alter Löschdecken
Betriebe sollten vorhandene Löschdecken auf ihre Eignung prüfen lassen. Bei fehlender DIN-Zertifizierung, sichtbaren Beschädigungen oder zweifelhaftem Zustand empfiehlt sich die fachgerechte Entsorgung. Auch private Haushalte sollten prüfen, ob vorhandene Löschdecken wirk