Bündnis 90 / Die Grünen Lilienthal

Bündnis 90 / Die Grünen Lilienthal Dies ist die Seite des Ortsverbandes von Bündnis90 / Die Grünen Lilienthal

20/08/2026
10/08/2026

Ready to enter! 🥳
Wir bringen Frauen in den Rat! 💪🏻

Ihr wünscht euch, dass Frauen gehört werden und in politischen Diskussionen mitentscheiden? Das geht nur mit uns: der Frauenanteil unserer Liste liegt bei 73%, von Schülerin bis Rentnerin sind alle Altersgruppen repräsentiert. Zudem ist unser Listenplatz 1 ebenfalls von einer Frau besetzt. Damit sind wir in Lilienthals Parteienlandschaft einmalig 😎

Bereits in den letzten Ratsperioden haben wir die meisten weiblichen Ratsmitglieder aller Fraktionen gestellt und dafür gesorgt, dass Entscheidungen aus der gesellschaftlichen Mitte kommen und nicht nur männlich dominiert sind.

Zum Vergleich - die aktuelle Frauenquote zur Wahl:
CDU: 14%
SPD: 33%
Die LINKE: 33%
FDP: 0%
wegbereiten.de: 0%
Wählergemeinschaft „Für Lilienthal“: 50%
AFD: 0%

Echte Womanpower nur mit uns 💛💚
MACH‘S GRÜN 🌻

Am 13.09. Frauenpower in den Gemeinderat wählen!

Wir freuen uns, dass elf Kandidatinnen und Kandidaten in den neuen Lilienthaler Gemeinderat einziehen möchten. Es sind E...
05/08/2026

Wir freuen uns, dass elf Kandidatinnen und Kandidaten in den neuen Lilienthaler Gemeinderat einziehen möchten. Es sind Eltern, eine Schülerin, Handwerker, Rentner und Selbstständige, Ur-Lilienthaler*innen mit und ohne Migrationshintergrund, Zugezogene: einfach Menschen, denen Lilienthal am Herzen liegt.

Gestern hat der Kreistag des Landkreises Osterholz die Satzung beschlossen, mit der die Flächen festgelegt werden, inner...
19/06/2026

Gestern hat der Kreistag des Landkreises Osterholz die Satzung beschlossen, mit der die Flächen festgelegt werden, innerhalb derer zukünftig Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden dürfen. Als Kreistagsmitglied habe ich - Erika Simon - für die Vorlage der Verwaltung gestimmt, weil ich die Entscheidung für richtig halte.

Ich kann Menschen sehr gut verstehen, wenn sie darum kämpfen, das wunderschöne und für die Flora und Fauna wichtige Flächen im Landkreis nicht für die Windenergie vorgesehen werden. Die Verwaltung hat alle und insbesondere die streitgegenständlichen Flächen wie Schmidts Kiefern in Schwanewede oder die Wallhecken in Löhnhorst in ihrer Abwägung gewürdigt. Sie hat viele Einwände gegen den Ursprungsentwurf aufgenommen und die Flächenkulisse verkleinert. Sie hat aber eben auch an verschiedenen Stellen mit Blick auf das zu erreichende Flächenziel die Abwägung zugunsten dieses Ziels ausfallen lassen (müssen).

Ich kann Menschen sehr gut verstehen, denen der gesetzlich vorgesehene Mindestabstand von 417,5 m zur Wohnbebauung zu wenig erscheint. Nicht nur einmal hat die Verwaltung den Kreistagsmitgliedern überzeugend erklärt, dass ein größerer Abstand zur Wohnbebauung eine ausreichende Flächenkulisse verhindert. Es tut mir leid, dass nicht mehr Abstand möglich ist.

Ich kann Menschen verstehen, die ihren Grund an Investoren verkaufen wollen und nun nicht zum Zuge kommen, weil gerade ihre Flächen nicht für die WE-Nutzung vorgesehen sind. Aber der Artenschutz spielt im St. Jürgensland eine herausragende Bedeutung. Wir können sehr froh sein, dass wir hier eine besondere Vogelwelt vorfinden.

Kein Verständnis habe ich für Kreistagsmitglieder, die wissen, dass die Verwaltung ein rechtsstaatlich geordnetes Verfahren durchgeführt hat, und ihr dennoch vorwerfen, die ausgewiesene Flächenkulisse sei sachlich nicht hinreichend begründet und die bisherige Planung enthalte grundlegende Mängel. Das ist ein schwerer Vorwurf, insbesondere dann, wenn man in den vergangenen Jahren die schrittweise Umsetzung der Flächenausweisung mitgegangen ist. Er ist zudem befremdlich, wenn er von Kreistagsmitgliedern geäußert wird, die aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes rechtliche Kenntnisse haben und wissen, wie schwer dieser Vorwurf wiegt.

Der Landkreis hat sich die Ausweisung der Flächen für die WE-Nutzung nicht ausgedacht und er hat sie sich nicht leicht gemacht. Indem er die gesetzliche Pflicht dazu vor dem Stichtag des 31.12.2027 erfüllt hat, verhindert er eine "Verspargelung" des gesamten Landkreises, die nach diesem Zeitpunkt droht, weil danach das Baugesetzbuch eine sog. Superprivilegierung von WEA vorsieht. Mit dem Satzungsbeschluss gewinnen die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Osterholz Sicherheit, an welchen Stellen zukünftig Windräder stehen dürfen. So schützen wir die anderen Flächen davor, dass auf ihnen trotz festgestellter Schutzwürdigkeit im Grundsatz WEA errichtet werden können und leisten aber auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

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