19/06/2026
Gestern hat der Kreistag des Landkreises Osterholz die Satzung beschlossen, mit der die Flächen festgelegt werden, innerhalb derer zukünftig Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden dürfen. Als Kreistagsmitglied habe ich - Erika Simon - für die Vorlage der Verwaltung gestimmt, weil ich die Entscheidung für richtig halte.
Ich kann Menschen sehr gut verstehen, wenn sie darum kämpfen, das wunderschöne und für die Flora und Fauna wichtige Flächen im Landkreis nicht für die Windenergie vorgesehen werden. Die Verwaltung hat alle und insbesondere die streitgegenständlichen Flächen wie Schmidts Kiefern in Schwanewede oder die Wallhecken in Löhnhorst in ihrer Abwägung gewürdigt. Sie hat viele Einwände gegen den Ursprungsentwurf aufgenommen und die Flächenkulisse verkleinert. Sie hat aber eben auch an verschiedenen Stellen mit Blick auf das zu erreichende Flächenziel die Abwägung zugunsten dieses Ziels ausfallen lassen (müssen).
Ich kann Menschen sehr gut verstehen, denen der gesetzlich vorgesehene Mindestabstand von 417,5 m zur Wohnbebauung zu wenig erscheint. Nicht nur einmal hat die Verwaltung den Kreistagsmitgliedern überzeugend erklärt, dass ein größerer Abstand zur Wohnbebauung eine ausreichende Flächenkulisse verhindert. Es tut mir leid, dass nicht mehr Abstand möglich ist.
Ich kann Menschen verstehen, die ihren Grund an Investoren verkaufen wollen und nun nicht zum Zuge kommen, weil gerade ihre Flächen nicht für die WE-Nutzung vorgesehen sind. Aber der Artenschutz spielt im St. Jürgensland eine herausragende Bedeutung. Wir können sehr froh sein, dass wir hier eine besondere Vogelwelt vorfinden.
Kein Verständnis habe ich für Kreistagsmitglieder, die wissen, dass die Verwaltung ein rechtsstaatlich geordnetes Verfahren durchgeführt hat, und ihr dennoch vorwerfen, die ausgewiesene Flächenkulisse sei sachlich nicht hinreichend begründet und die bisherige Planung enthalte grundlegende Mängel. Das ist ein schwerer Vorwurf, insbesondere dann, wenn man in den vergangenen Jahren die schrittweise Umsetzung der Flächenausweisung mitgegangen ist. Er ist zudem befremdlich, wenn er von Kreistagsmitgliedern geäußert wird, die aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes rechtliche Kenntnisse haben und wissen, wie schwer dieser Vorwurf wiegt.
Der Landkreis hat sich die Ausweisung der Flächen für die WE-Nutzung nicht ausgedacht und er hat sie sich nicht leicht gemacht. Indem er die gesetzliche Pflicht dazu vor dem Stichtag des 31.12.2027 erfüllt hat, verhindert er eine "Verspargelung" des gesamten Landkreises, die nach diesem Zeitpunkt droht, weil danach das Baugesetzbuch eine sog. Superprivilegierung von WEA vorsieht. Mit dem Satzungsbeschluss gewinnen die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Osterholz Sicherheit, an welchen Stellen zukünftig Windräder stehen dürfen. So schützen wir die anderen Flächen davor, dass auf ihnen trotz festgestellter Schutzwürdigkeit im Grundsatz WEA errichtet werden können und leisten aber auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.