05/06/2026
Heimat-Preis 2026 – Jetzt Vorschläge einreichen!
Swisttal. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen mit der Auslobung und Verleihung eines Heimat-Preises durch die Übernahme des Preisgeldes in Höhe von 5.000 Euro. Auch Swisttal nimmt in diesem Jahr wieder am Heimat-Preis teil.
Vereine, Institutionen und Einzelpersonen können der Gemeindeverwaltung Vorschläge zur Vergabe des Heimat-Preises Nordrhein-Westfalen einreichen.
Die auszuzeichnenden Projekte sollen:
den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken,
sich für ein offenes, tolerantes Miteinander in Swisttal einsetzen,
das lokale Brauchtum fördern oder
die Heimat nachhaltig und langfristig erhalten.
Da der Begriff „Heimat“ unterschiedlich mit Sinn gefüllt werden kann, ist bei der Einreichung die Heimatförderung und der Bezug zu mindestens einem der Kriterien ausreichend zu begründen.
„Unsere Gemeinde lebt vom Engagement der Menschen, die sich mit Herzblut für das Zusammenleben, Traditionen und neue Ideen einsetzen. Der Heimat-Preis bietet die Möglichkeit, dieses Engagement sichtbar zu machen und besonders zu würdigen. Ich freue mich auf viele Vorschläge aus allen Ortsteilen“, so Bürgermeister Tobias Leuning.
Der Rat hat die Besetzung der Jury, welche die eingereichten Vorschläge prüft, mit sieben Personen beschlossen. Der Jury gehören je ein Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen, der Vorsitzende des Generationen-, Sozial-, Kultur- und Sportausschusses, René Pelzer, sowie der Bürgermeister an.
Damit möglichst viele Vorhaben und das damit verbundene Engagement gewürdigt werden können, wird das Preisgeld in drei Abstufungen vergeben:
1. Preis: 2.500 Euro
2. Preis: 1.500 Euro
3. Preis: 1.000 Euro
Es wird um Einreichung der Vorschläge mit entsprechender Begründung bis zum 31.07.2026 schriftlich oder per E-Mail an [email protected] gebeten. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden nach der Entscheidung der Jury informiert und zur Preisverleihung am 5. November 2026 eingeladen.
Der „Heimat-Preis Nordrhein-Westfalen“ soll beispielhaftes Engagement von Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen oder Privatpersonen auszeichnen. Unternehmen, bzw. Gewerbetreibende sowie Gremien, Eigenbetriebe und kommunale Einrichtungen kommen für eine Auszeichnung nicht in Betracht. Bereits mit Heimat-Preisen Ausgezeichnete sind von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW